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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von hardy_harzer

  1.  

    Wo ich grad so nett zitiere. Auch fand ich die Reaktion auf den "aktuell sehr viele Strafverfahren" auf Grund der Nutzung von Geräten im Strassenverkehr sehr erfrischend:

     

    Zitat

    Die Behauptung der Klageseite, dass „bereits mannigfaltig Strafverfahren“ gegenüber Fahrern und Haltern von Elektrokleinstfahrzeugen eingeleitet worden seien, ist unsubstantiiert und ist und bleibt vorsorglich mit Nichtwissen bestritten. Der von der Klageserle vorgebrachte Einzelfall eines gewissen Herrn XXXX ist nicht repräsentativ. Außerdem ist dieser Rechtsstreit nicht dazu angetan, die Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden inzident zu prüfen.

     

     

    Statement gegenüber Versicherungen die in Frankreich verteilt werden

    Zitat

    Der Vergleich des Klägers rnit von der Allianz France in Frankreich angebotenem Versicherungsschutz ist irrelevant. Denn vorliegend geht es um die Auslegung von
    deutschem Recht in Form des § 1 PflVG. Rein vorsorglich und zur Information des Gerichts isl hervorzuheben dass in Frankreich andere rechtliche Rahmenbedingungen herrschen. So sind dort grundsätzlich Fahrzeuge jedweder Art mit elektrischem Antrieb im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen, soweit diese eine Geschwindigkeit
    von allenfalls 25 Km/h erreichen. Fahrzeuge und Gerätschaften, wie diejenigen des Klägers, die eine höhere Geschwindigkeit aufweisen, sind auch den nicht im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und dürfen auch dort nicht verwendet werden.

     

  2. vor 27 Minuten schrieb Tazer:

    Hat es schon mal jemand direkt mit diesem Urteil bei einer Versicherung versucht?

    http://www.thomasknauf.de/UrteileProvinzial.pdf

     

    Aber klar doch! Ich stehe im engen Austausch mit Thomas.

     

    Anbei die Reaktion der Gegenseite auf die Erwähnung des Urteils von 2007 vom OG Lübeck:

     

    Zitat

    Die rechtliche Beurteilung des Landgerichls Lübeck ist falsch. Hierzu sei auf die bisherigen Ausführungen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Das Landgericht Lübeck hat sich hier von der Rechtsanwendung vollkommen entfernt und sich „rechtspolitlsch“ zugunsten des „Opferschutzes“ entschieden. Die hier sachwidng vom Landgericht Lübeck vorgenommene „Wertung“ ist indes allem dem Gesetzgeber vorbehallen. Der expliziten gesetzgeberischen Entscheidung dahingehend bedürfte es hier schon deshalb, als hier die redliche und rechtstreue Gemeinschaft der Versicherten für einen vorsätzlich der Rechtsordnung zuwider Handelnden - wie den Klager - einstehen soll. Überdies wären wegen der Unwirksamkeit (§§ 134. 138 sowie § 242 BGB) von vertraglichen Abreden, die auf den Abschluss solcher Versicherungsverträge abzielen, gesetzgeberische Vorgaben vonnötern, die solche Verträge überhaupt zu rechtlicher Bestandskraft verhelfen könnten. Bei der Begründung des Urteils des Landgerichts Lübeck handelt es sich um ein obiter dictum, das rechtlich falsch ist und dadurch zu erklären ist, dass für das dort streitgegenständllche Fahrzeug eine Betriebsgenehmigung vorgelegt werden konnte, dieses Fahrzeug also im öffentlichen Verkehrsraum hat betrieben werden dürfen und folglich auch eine Versicherungspflicht angenommen werden konnte.

     

     

  3. vor 1 Stunde schrieb Freako:

    Sind die Gerichtskosten schon ausreichend gedeckt? 

     

    Ich habe bisher 3000,- Kosten vorgestreckt und noch nicht vom Moneypool abgerechnet. Demnächst kommt die Rechnung der Gegenseite obendrauf. Vermutlich nochmal ähnliche Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG. Danach heisst es dann "das wars weil Geld alle" oder "neue Runde mit erneutem Sammelaufruf"

    Klar hängt es auch von der Strategie und der Begründung des Urteils ab, aber die Community muss bereit sein nochmal nachzulegen. ggf. Hersteller mit dazu? 

  4. Seit Einreichen der Klageschrift am 23.08.2019 war es nun am 18.05.2020 soweit, dass ein Urteil vom OG München gesprochen wurde.

    Zur Urteilsverkündung mussten beide Parteien nicht anwesend sein, aber wir hatten das grosse Glück einen Besucher vor Ort zu haben, welcher mir sehr zeitnah das Ergebnis per Telefon mitteilen konnte.

     

    Leider wurde die Klage vom Gericht mit der Begründung „Ohne Zulassung, keine Versicherung, sonst würde sich jeder ein Formel 1 Auto bauen und dies ohne Zulassung versichern können“ abgewiesen.

     

    Dies lässt auf den ersten Blick den Rückschluß zu, dass wir vermutlich dem Richter nicht anschaulich genug unser Problem vermitteln konnten. Wenn er die Überzeugung vertritt, nicht zulassungsfähige Fahrzeuge fallen nicht unter §1 PflVG, dann muss das natürlich für Fahrzeughalter und Versicherungen gleichermaßen gelten.

    Sind dann alle 16000 Urteile/Jahr rechtsfehlerhaft ?

    Zitat Wikipedia „Pflichtversicherungsgestz“: „Da der Versicherungsschutz beispielsweise bereits durch das „Frisieren“ von Leichtkrafträdern entfällt, ist der Anwendungsbereich nicht gering (16181 Anklagen allein in Westdeutschland 2003).“ (Logik: Frisierte Mofa => keine Zulassungsmöglichkeit => keine Versicherungspflicht => keine Strafbarkeit aufgrund fehlender Versicherung).

    Deshalb warten wir nun erst einmal ab was genau im Urteil steht und planen dann weiter.

     

    Die Kosten trägt der Kläger!

     

    Der Beitrag Urteil zur Klage erschien zuerst auf Electric Empire.

     

    UPDATE - Ich hab das komplette Urteil des LG München nun angehängt.

    Da ich mir zum Thema DSGVO unsicher war hab ich soweit nötig alle Namen und Daten entfernt.

     

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    zemke_klage-20200522-URTEIL__SCAN.pdf

    • Sad 3
  5. vor einer Stunde schrieb oldtrapper:

    Ich sehe das so: Das Leben ist ein langer ruhiger Fluss, manchmal etwas schneller und wir treiben darin. Und keiner kann die Bremse anziehen und hoffen, dass das Wasser still steht ... es geht einfach ohne den Bremser weiter, wenn er sich denn irwo festhalten kann, ohne abzusaufen. die Menschheit entwickelt sich stetig weiter. Das ginge nicht, wenn man versucht, 1964 zu ankern, glaubt, man habe die Welt verstanden und könne alles mit diesem Wissensstand regulieren. Entweder man bildet sich weiter, trainiert und schwimmt mit oder bleibt zurück und säuft sogar ab. Leider verschließen sich viele dem Nachdenken und den aktuellen Erkenntnissen und kommen erst in Bewegung, wenn das Wasser Oberkante Unterlippe steht. Vielleicht ist das sogar eine Norm ... das heißt, die Meisten machen das so. Es heißt aber nicht, dass diejenigen, die es anders machen, falsch liegen. Sie sind nur in der Minderheit und entsprechend nicht die Norm. Vlt aber die Elite, die alles am Laufen hält. Hmmm ... Philosophie ist was Feines.

     

    ich kläre das mal für alle auf:

    von 1964 ist das Pflichtversicherungsgesetz.... siehe pdf.

    und das Wiener Übereinkommen von 1968

     

    jedenfalls sitzen diese beiden Anker sehr sehr fest im Schlamm 🙂

    pflvg-gesetzesbegruendung.pdf

    • Thanks 1
  6. vor 14 Stunden schrieb Tazer:

    Nur mal rein spekulativ, was glaubt ihr wie viele von uns die einsperren würden bevor der Bedarf einer zeitnahen Anpassung realisiert wird? Ich vermute ein Jahr Haft für jeden Skater in Deutschland wird selbst der Auto-Lobby irgendwann zu teuer werden.

     

    naja ich stehe zwar hinter meiner Überzeugung, aber in den Knast würde ich dafür nicht gehen. Mein Führungszeugnis benötige ich "blitzeblank"

    aber das ist leider auch was keiner rafft, wenn sie "ohne Lenkstange" legal machen ströhmen nicht 4Millionen neue Nutzer auf die Strasse und "spielen wilde Sau" sondern die aktuell kleine Gruppe von überzeugten Nutzer fährt endlich legal und versichert.

     

    • Like 2
  7. die Antwort auf unsere Antwort ist da! Somit ist Bayern schon mal raus als innovativer Teil Deutschlands

     

    Zitat

    Die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums…

     

    Sehr geehrter Herr xxxx,

     

    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Mai 2020 und die darin enthaltenen zusätzlichen Informationen zu Ihrem Anliegen, Hoverboards und vergleichbaren elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.


    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat gemäß § 15 Abs. 4 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung diese Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung, zu überprüfen. Nach Mitteilung des BMVI wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) damit beauftragt, diese Überprüfung durchzuführen. Mit einem Zwischenbericht ist nach Mitteilung des BMVI Ende 2020 zu rechnen.

     

    Sie können Ihr Anliegen und die übersandten Informationen dem BMVI oder der BASt zur Kenntnis bringen, damit sie dort bewertet und im Rahmen der zu erstellenden Berichte berücksichtigt werden können. Der Freistaat beabsichtigt nicht, der vorgenannten Überprüfung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorzugreifen und parallel vergleichbare Untersuchungen zu beauftragen. Im Falle, dass etwa bei Gelegenheit dieser Überprüfung die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf elektrisch betriebene Kleinstkraftfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange diskutiert werden sollte, werden wir Ihr Anliegen und Ihre Argumente bei unserer Entscheidungsfindung gerne berücksichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ministerialrätin

    Referat 67 - Radverkehr, verkehrliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung

     

    Vermutlich war Frau Ministerialrätin damals auch zugegen in Goslar beim VGT.

    • Confused 1
  8.  

    Paul war so freundlich ein paar neue "Shorties" zu produzieren.

     

    Nun hatten wir im Vorfeld etwas diskutiert ob zu provokant oder alles im freundlichen Rahmen?

    Wenn zu provokant wird es Minister Scheuer und Co. sicherlich nicht bewerben etwas für uns zu tun. Auch im Zusammenhang mit der neuen BAST Studie werden wir seine Unterstützung sicherlich brauchen. In meinem Empfinden ist sachlich bleiben und sich auf die Vorteile unserer Fahrzeuge und Engagement verlassen die bessere Wahl, aber ich verstehe als "Nutzer" auch die Enttäuschung die wir alle teilen!

     

    Fingerpointing bzw. Leute persönlich anzugreifen halte ich normal nicht für den richtigen Weg aber wenn ich was gelernt habe in den letzten Monaten dann das nur der Aufmerksamkeit erhält der mal "draufhaut".

     

    Oder sind wir nicht in der Position so zu agieren?

     

     

     

    • Like 3
  9. vor 9 Minuten schrieb oldtrapper:

    Für Deutschland mit seinen 20 km/h Höchstgeschwindigkeit - oder 5,6 m/s - beträgt der Bremsweg demzufolge 8,8 m ... den sollte jedes Gerät schaffen.

     

    was wir aber nicht wollen oder? 25km/h sollte schon angestrebt werden bzw. würde sich auch mehr nach der EU richten. Ausserdem haben wir dann hoffentlich denn Gesichtspunkt "leihen" außer vor bei Geräten ohne Lenkstange.

    • Like 2
  10. Lieber Community,

    die von mir viel geschätzen Jungs von

     

    legaalrijden-scaled.jpg
    LEGAALRIJDEN.NL

    LegaalRijden houd zich bezig met de legalisering van licht elektrische voertuigen in Nederland zoals de elektrische step en elektrische skateboards.

     

    haben wieder mal ein klasse Video auf die Beine gestellt.

     

    Das kann Deutschland doch auch oder?

     

    • Like 2
  11. Elektrokleinstfahrzeuge mit/ohne Lenk- und Haltestange können z.B. in unserem Nachbarland Österreich im Straßenverkehr legal benutzt werden. Eine Versicherungspflicht besteht dort nicht, diese können aber im Rahmen der Privathaftpflicht mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h versichert werden. Von einem erhöhten Gefährdungspotenzial dieser Fahrzeuge geht man dort nicht aus.

    Indiz für diese Annahme sind ebenfalls die Regelungen in vielen anderen europäischen Staaten, in denen diese Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Das häufig genannte Argument, dass Geräte ohne Lenk- und Haltestange schwer zu führen seien, lässt meist auf fehlende Übung des Nutzers oder auf wenig Detailwissen des Kritikers schliessen.

    Ähnliche Fahrzeuge, die nur mit viel Übung benutzt werden können, sind Fahrräder, Inline-Skates oder Skate-/Longboards. Diese teilweise ähnlich schnellen Fahrzeuge können nur deshalb im Straßenverkehr benutzt werden , da sie mit reiner Muskelkraft bewegt werden.

    Das es sehr gut klappt diese Fahrzeuge intermodal z.B. auf dem täglichen Arbeitsweg oder auch nur zum sonntäglichen Weg zum Bäcker einzusetzen, können wir mit den vielen positiven Erfahrungen unserer Community belegen. Leider liegen dazu noch keine fundierten Studien mit validierten Bewertungen vor, die ggf. den Mythos des sehr hohen Risikos beim Einsatz solcher Fahrzeuge belegen bzw. widerlegen können. Die dazu bisher in der Vergangenheit immer wieder aufgeführte BAST Studie lässt mehr Fragen offen als diese fundiert zu beantworten.

    Wir hoffen sehr, dass im gerade gestarteten Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ alle Antworten für eine sichere legale Teilnahme aller Fahrzeuge ermittelt werden können. Das Ziel sollte in jedem Fall sein, dass mit den gewonnenen Erkenntnissen eine Grundlage geschaffen wird um die Elektrokleinstfahrzeugverordnung 2.0 für Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange zu gestalten, welche auch primär der private Nutzer im Alltag und Freizeit anwenden kann.

    Der Beitrag Was ist Mikromobilität ? erschien zuerst auf Electric Empire.

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    • Like 2
  12. vor 13 Minuten schrieb Pumba:

    Also ich hätte noch die Idee, dass man seinem Berater direkt schreibt. Weiß jetzt nicht wie du dich im Fußball auskennst, denn dort ist es üblich, dass ein Berater den Trainer/Spieler berät. Dieser ist dann hauptsächlich für Transfers verantwortlich, aber auch andere Dinge fallen in den Aufgabenbereich. Pointiert könnte man sagen, dass es bisschen wie eine Nanny für die Trainer/Spieler ist. 

     

    Ich persönlich würde dann in die Mail schreiben, dass ich gelesen habe das er eboarded und halt erklären was dein/unser proposal ist. Ach ja der Typ berät auch mehrere Trainer. 

     

    Unten habe ich dir mal ein Screenshot angehängt mit der Mail der Agentur.

     

    kontakt@projektb.biz

     

    Wenn du allgemein im Bereich Fußball was brauchst kannst du dich melden. Vielleicht kenne ich wen der wen kennt. 😅

     

     

    Hoffe dir/uns hilft es weiter...

     

     

     

    Screenshot_20200512-105628_Samsung Internet.jpg

     

    Super! genau das war mein Problem 🙂 wie kontaktiere ich Julian Nagelsmann am besten.

  13. vor 3 Minuten schrieb hobscotch:

    Das finde ich sehr gut Jens! Das muss auch weiterhin so laufen 😉
    Ich frage mich halt, ob es die BAST interessiert, was die echten Nutzer dieser Fahrzeuge zu sagen haben...?

     

    Ja es interessiert die BAST, dazu habe ich letzte Woche folgendes Feedback erhalten -> Zitat "Wegen des geplanten Workshops kommen wir dazu noch auf Sie / den Verband zu."

     

  14. Am 13.3.2020 um 19:41 schrieb BaronvonHansi:

    Hallo zusammen

    Im Zusammenhang mit Corona wird uns empfohlen keinen ÖV mehr zu nutzen. Ausserordentliche Massnahmen vom Staat. (Meine gerade die Schweiz)

    Also darf ich hier nun wohl während dieser Pandemie Zeit straffrei rumfahren. Mal testen ob ein Polizist etwas sagt! Es ist ja Eigenschutz Pflicht und zur Arbeit sollen wir ja.😉🤫🤗

     

    was soll er sagen? Das gleiche wie immer! Corona ist nicht gleich Eldorado...

  15. Vermutlich wäre es gut noch ein zweites Schreiben hinterher zu schieben. Mit Anlage von diversen Anzeigen und Strafen von Nutzern. Punkt zwei wäre weiterhin lokale Ausnahmen zu beantragen ähnlich wie Bamberg April 2019. Dies geht nur mit noch nicht klassifizierten Fahrzeugen.

    In der Staatskanzlei hat leider niemand ein Bewusstsein zum Thema EKF weil sie sicherlich zum ersten mal mit dem Schreiben davon gehört haben!

     

    Auch wären gut gemachte Fahrvideos mit Lenk und Bremsverhalten förderlich. Erst wenn man versteht wie es geht baut sich ein Verständnis dafür auf.

     

    Ich ägere mich jetzt richtig, dass ich damals die Abstimmung beim VGT nicht gefilmt oder fotografiert hatte. Es war sehr bezeichnend wie fast der ganz Saal panisch die Hände hochgerissen hat um gegen eine Empfehlung zur Zulassung für Geräte ohne Haltestange zu stimmen.

     

    • Sad 1
  16. Unsere regionalen Vertreter in Bayern des BV haben kürzlich Herrn Aiwanger geschrieben um einmal nachzufragen wie der aktuelle Stand zum Thema "ohne Lenkstange" ist.

    Es zeigt sich leider weiterhin, dass die BAST Studie von 2013 der große Schowstopper ist und für die nächste Zeit auch bleiben wird.

     

    Ich hoffe das wir mit der neuen BAST Studie 2.0 mehr Antworten und Erkenntnisse erhalten. Leider ist diese eher langfristig angelegt. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=302504  Jedenfalls hat man bereits Anfang Mai damit begonnen sich zu formieren und wir werden demnächst als Verband zur Mitarbeit einbezogen.

     

     

    antwort2.pdf

    • Sad 1
  17. 10 Gründe warum SIE zur Mikromobilität wechseln sollten:

    Deutschland und die Welt sind im Pandemie-Modus und Corona beherrscht jede Diskussion und alle Medien. Da überrascht es sicherlich zur Zeit niemanden, dass unser Thema Mikromobilität in den Hintergrund gerückt ist. Gerade in diesem Frühjahr wäre es so wichtig gewesen, dass der E-Scooter-Privatverkehr an Aufmerksamkeit gewinnt und seine Stärken ausspielt. Auch die Verleiher kehren gerade erst langsam wieder in kleinen Gruppen zurück auf die Straße. Viele Mitglieder der Community nutzen die leeren Straßen nochmal, um mit bislang noch nicht regulierten Fahrzeugen wie Monowheels oder E-Skateboards zu fahren. Bemerkenswert ist, welche gegenläufigen Auswirkungen die Corona-Pandemie auf Fuß- und Radverkehr hat. Es sind vergleichsweise mehr Menschen zu Fuß und mit dem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (EKF) unterwegs und Städte wie Berlin stellen ihr Bike-Sharingssystem kostenlos zur Verfügung. Nicht nur Fahrräder, sondern auch EKF können auf dem Radweg ideal 1,5 Meter Sicherheitsabstand einhalten.

    Da auch ich wie viele andere aktuell ins HomeOffice verbannt wurde und deshalb mein Elektrokleinstfahrzeug häufiger als üblich für Fahrten zum Supermarkt oder Bäcker nutze, kam mir die Idee zu diesem Artikel um aufzuzeigen, wie wir alle unsere eigenen individuellen Auswirkungen auf die Umwelt direkt reduzieren und somit aktiv zur Verkehrswende beitragen könnten. Deshalb halte ich Mikromobilität nicht nur in Zeiten von Corona für eine effektive und unterhaltsame Alternative zu Autofahrten mit einer Person im Bereich der Kurzstrecke. Was spricht also dagegen, die vielen Fahrten mit dem Auto gegen einen „Ride“ mit einem Elektrokleinstfahrzeug einzutauschen und den täglichen Energieverbrauch auf sinnvolle Weise erheblich zu reduzieren.

     

    IMG_20181031_1146035-700x933.jpg
     

    Ich persönlich habe es in den letzten Wochen geschafft verstärkt auf mein Auto zu verzichten, indem ich ausschließlich mit PEDELEC, E-Scooter, E-Skateboard oder zu Fuß unterwegs war. Natürlich ist mir bewusst, dass dies ein Ansatz ist, der für die Mehrheit von uns wahrscheinlich nicht ganz praktikabel ist. Trotzdem sollte man darüber nachdenken und prüfen, ob nicht ggf. das zweite Auto im Haushalt durch ein E-Scooter, MonoWheel, E-Skateboard oder OneWheel ersetzt werden kann. Nicht jede Autofahrt kann und muss ersetzt werden, denn für eine Fahrt zum Baumarkt oder für den Wochenendeinkauf ist manchmal ein größeres Fahrzeug die einzige Option. Trotzdem halte ich es für wichtig, sich kritisch mit dem eigenen Umgang mit Mobilität auseinander zu setzen und manch einer wird feststellen, wie viele seiner persönlichen Kurzstreckenfahrten mit dem PKW effektiv durch ein viel kleineres Fahrzeug ersetzt werden könnten.

    Schauen wir einmal auf die 10 wichtigsten Punkte zum Wechsel in die Mikromobilität:

     

    Punkt 1 – Reduzieren des eigenen Energieverbrauchs

    Wie bereits erwähnt, sind E-Scooter, MonoWheel, E-Skateboard oder OneWheel eine großartige Möglichkeit, den persönlichen Gesamtenergieverbrauch im Vergleich zum Auto zu senken. Viele Autofahrten können problemlos dadurch ersetzt werden und einfache Ausflüge, wie das Treffen mit Freunden in einem Café und das Pendeln zur Arbeit, eignen sich hervorragend für diese Art der Fahrzeuge. Das Einsatzgebiet ist flexibel und ich bin als Besitzer eines EKF unabhängig von Geschäftsgebieten und Verleihzeiten. Auch größere Fahrten wie z.B. Lebensmitteleinkäufe können mit einem Rucksack etc. problemlos durchgeführt werden.

     

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    Punkt 2 –  Mikromobilität erfordert weniger Kraftaufwand

    Wenn Sie fit genug sind, um überall mit Ihrem Fahrrad zu fahren, ist das großartig. Fahrräder gehören auch nicht umsonst zu den effizientesten Transportmitteln. Aber dennoch wird es auch weiterhin Menschen geben, die einfach nicht für alle Fahrten ein Fahrrad nutzen wollen oder können. Selbst diejenigen, die über die erforderliche Fitness verfügen, so wie ich z.B., wünschen sich unter Umständen manchmal eine Fahrt von A nach B ohne körperliche Anstrengung oder grösseren Aufwand aber mit dem Ziel, auf das Auto zu verzichten. Für eine tägliche Fahrt mit dem Rad ins Büro benötige ich pro Fahrt ca. 20 km quer durch Berlin und stehe am Ziel jedes Mal vor dem Problem, wie ich nun völlig verschwitzt meinen Büro Dresscode “trocken” einnehmen soll? Auch eine Verabredung am Abend im Kino, Cafe oder zum Essen mag unter Umständen problemloser verlaufen, wenn ich die Möglichkeit hätte, mein E-Board oder MonoWheel zu nutzen. In diesen Situationen kommt für viele eben nicht das Fahrrad an erster Stelle sondern dann wieder der PKW. Mein Energieverbrauch ist sicherlich mit allen Fahrzeug wesentlich geringer als per Auto, aber wollen wir nun alle Menschen dazu verpflichten, ein Fahrrad zu verwenden, um die meisten Autofahrten zu ersetzen? Warum erweitern wir nicht das Spektrum und lassen den Menschen die Wahl zum Elektrokleinstfahrzeug oder auch Fahrrad/PEDELEC. Ich würde sogar noch viel weiter gehen und behaupten, dass der viel diskutierte Leih-E-Scooter im Privatbereich viel eher eine realistische Option für die Massen ist. 

     

    Punk 3 – Sparen Sie Zeit auf Ihrem Weg zur Arbeit

    In vielen Städten ist der Nahverkehrs-Mix zum Pendeln mit einem privaten Elektrokleinstfahrzeug tatsächlich schneller als nur per Auto, Bus oder S/U-Bahn. Während dies in den Vororten nicht immer der Fall ist, beobachte ich doch in den letzten Wochen eine stetig wachsende Zahl an Nutzern, die mit einem EKF unterwegs sind. Auf dem Radweg/-spur bin ich mit diesen kleinen Fahrzeugen wesentlich flexibler, um auf die tägliche Überlastung an den bekannten Stau-Hotspots zu reagieren und kann mit dem einen oder anderen spontanen Ausweichmanöver in die nächste Seitenstraße schneller durch die Stadt vorankommen. Vermutlich wäre ich auf der klassischen Autofahrt oft wesentlich beschränkter und im Stau gefangen. Leider stehen mir die zusätzlichen Abkürzungen durch Parks oder andere fahrradfreundliche Wege mit meinem EKF (Kraftfahrzeug) im Gegensatz zum Fahrrad nicht zur Verfügung. Für mich ist es eine neue Alternative, wenn ich täglich die letzten fünf Stationen meines Nahverkehr-Mixes mit meinem privaten Elektrokleinstfahrzeug [statt dem Bus] ins Büro fahren kann. Diese Strecke von 2 km fahre ich jetzt in 7 min anstatt zu Fuß in 22 min und habe so eine Zeitersparnis von ca. 5 h in der Woche. Sicherlich ist es auch möglich, diese Strecke zu Fuß zurückzulegen. Aber auf diese Weise fiel mir die Entscheidung, vom Auto auf Bus/Bahn zu wechseln viel leichter, da ich mich so wesentlich unabhängiger fühle.

     

    weg-1-700x683.jpg
     

    Punkt 4 – Sparen Sie Geld

    Mit der Anschaffung eines privaten Elektrokleinstfahrzeugs sparen Sie garantiert Geld im Vergleich zur regelmäßigen Autofahrt. Da Elektrofahrzeuge Strom laden, fallen die Betriebskosten relativ niedrig aus. Ein E-Scooter z.B. verbraucht auf 100 Kilometern etwa eine Kilowattstunde Strom. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cent je Kilowattstunde ergeben sich damit lediglich Kosten für den Stromverbrauch von 30 Cent. Zusätzlich sollten die Halter eines E-Scooters bedenken, dass der Akku je nach Modell etwa 500 bis 1.500 Ladezyklen verkraftet. Wenn eine Batterie sich beispielsweise 1.000-mal laden lässt und ihr Anschaffungspreis bei 250 Euro liegt, kostet eine Akkuladung 25 Cent. Bei einer Reichweite von 25 Kilometern fällt bei einer Strecke von 100 Kilometern ein zusätzlicher Euro an. Damit liegen die E-Scooter-Kosten im angeführten Beispiel bei nur 1,30 Euro pro 100 Kilometer (Strom + Akkuverschleiß).

     

    laden-700x516.jpgMöglichkeit zum mobilen Laden per Lastenfahrrad

     

    Viele Menschen verbrauchen somit weniger als einen Euro Strom pro Monat, wenn sie mit ihrem EKF fahren. Aber es sind nicht nur die täglichen Fahrtkosten, die geringer werden, auch Einsparungen von Benzin, Steuern, Versicherung, ÖPNV-Tickets oder Parkgebühren kommen hinzu.

     

    Punkt 5 –  Gesünder werden

    Das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug kann in vielerlei Hinsicht für die Gesundheit förderlich sein. Menschen mit einer Abneigung gegen Fahrradfahren entscheiden sich viel öfter für einen privaten E-Scooter, um damit in der Nachbarschaft Ausflüge zu machen oder den kleinen Einkauf um die Ecke zu erledigen. Ebenso erhalten sie mit einem E-Skateboard oder MonoWheel immer noch mehr frische Luft, Aktivität und Gleichgewichtsarbeit als auf einem Autositz. Das Stehen auf einem MonoWheel oder E-Skateboard erfordert viel Übung und die richtige Körperhaltung/-spannung. Dadurch stärkt man die Rückenmuskulatur und den Gleichgewichtssinn. Sicherlich fällt bei allen Fahrzeugen das “Strampeln per Pedale” weg, aber diese Fahrzeuge sind als eine weitere Alternative zum Fahrradfahren oder zu Fuß gehen zu betrachten und sollen niemandem seine bereits getroffene Entscheidung zur Alternative gegenüber dem PKW streitig machen. Unbestritten erhält man mit allen Fahrzeugen zusätzliche Möglichkeiten, sich gesund zu bewegen, auch wenn es eine andere Bewegung als per Fahrrad ist. Deshalb ist Mikromobilität gut für Ihre Gesundheit.

     

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    Punkt 6 – Genießen Sie mehr Komfort

    Ein weiterer Vorteil ist die Bequemlichkeit. Wie der Name “Mikromobilität” schon sagt, sind die Fahrzeuge klein, leicht und transportabel. Ein elektrisches Skateboard eignet sich hervorragend, um sein Ziel zu erreichen. So kann es z. B. in einem Restaurant unter dem Tisch oder bei der Arbeit unter Ihrem Schreibtisch verbleiben. Im Zusammenspiel mit dem ÖPNV/Letzte Meile kann es intermodal eingesetzt und während der Fahrt in Bus/Bahn sicher verstaut werden. Das Anschließen am Bahnhof mit überfüllten Fahrradständern entfällt genauso wie das Abstellen über Nacht auf dem Gehweg. Offroad, Wald-/Naturpfade, können in der richtigen Ausführung der kleinen Fahrzeugen problemlos befahren werden. Es ist sicherlich ziemlich unwahrscheinlich, dass Sie auf Ihrem Weg zur Arbeit eine malerische Fahrt auf einem Feldweg in Ihrem SUV unternehmen. Das Durchqueren eines Naturpfads oder eines örtlichen Parks ist jedoch eine bequeme Möglichkeit, Ihrem täglichen Pendelverkehr oder einer Wochenend-Vergnügungsfahrt Interesse oder Entspannung zu verleihen.

     

    Punkt 7 – laden per Sonnenenergie

    Auch im Bereich der Mikromobilität hält die moderne Technik ihren Einzug und ermöglicht das Aufladen der Batterie per Solarenergie. Die Batteriegröße dieser Fahrzeuge ist im Vergleich zum Elektroauto eher klein und so wird zum Aufladen nicht viel Energie benötigt.

    Ein einzelnes 100W Solarpanel kann in vielen Regionen der Welt etwa 400 bis 600 Wh Energie pro Tag produzieren. Da die meisten Menschen ihre Batterie nicht jeden Tag vollständig entladen, reicht normalerweise ein einziges Solarpanel aus, um die gesamte Energie bereitzustellen, die Sie zum Aufladen benötigen. 

    Leider ist es noch immer nicht sehr billig, im Hobbybereich preiswerte Solarenergieprodukte zu kaufen, aber es kann ein unterhaltsames Projekt sein und ein lohnendes Gefühl vermitteln, vollständig mit der von der Sonne gewonnenen Energie zu pendeln.

     

    solar-700x705.jpgEKF laden per Solar Generator

     

    Punkt 8 – Reduzieren von Verkehr

    Der in den meisten Großstädten zu beobachtende Verkehr ist das direkte Ergebnis von zu vielen Autos die gleichzeitig auf der Straße unterwegs sind. Das heißt: je mehr Autos es gibt, desto schlechter wird der Verkehr. Klingt logisch! 

    Jeder Fahrer, der sich also gegen seine morgendliche Fahrt ins Büro mit dem Auto entscheidet und durch ein viel kleineres persönliches Elektrokleinstfahrzeug ersetzt, trägt dazu bei, den Verkehr für alle zu reduzieren. Studien haben gezeigt, dass bereits 10% der Fahrer, die z.B. auf Fahrräder umsteigen, einen 2-3-fachen Einfluss auf die Überlastung haben können, indem sie verhindern, dass sich der Verkehr nur aus PKWs zusammensetzt und zu absoluten Stoßzeiten außer Kontrolle gerät. Sie können nicht nur den Verkehr für alle anderen reduzieren, wenn Sie zu einem E-Scooter, MonoWheel, E-Skateboard oder OneWheel wechseln, sondern wie in Punkt 3 bereits beschrieben, den Verkehr kurzfristig einfach umfahren.

     

    lars55-700x439.jpgMonowheel für die letzte Meile ein ideales Transportmittel.

     

    Punkt 9 – Weniger Versicherungs- / Führerscheinprobleme

    Sie können nicht nur Geld sparen, indem Sie nicht für die tägliche Parkgebühr oder Versicherung Ihres Autos bezahlen, sondern auch diese Kosten durch Umdenken einsparen. Zum einen braucht oder will nicht jeder einen Führerschein, zum anderen haben ihn möglicherweise bereits Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen wieder verloren. Fahrrad/PEDELEC unterliegen keiner Altersbeschränkung, E-Scooter können bereits ab 14 Jahren genutzt werden. Für das Führen beider Fahrzeugklassen besteht keine Führerscheinpflicht und deshalb können diese eine bequeme Alternative für Menschen ohne Fahrerlaubnis und für die junge Zielgruppe sein. 

    Für Fahranfänger fällt oft zusätzlich eine höhere Versicherungsprämie zum Anschaffungspreis für das erste eigene Auto an. Im Gegensatz zum PEDELEC benötigt man für einen E-Scooter eine zusätzliche Versicherung, die aber mit einem Preis von >20 Euro weit unter dem eines PKWs liegt. Darüber hinaus sind die Versicherungsbeiträge für Personen zwischen 18 und 22 Jahren um 35% gesenkt worden.

     

    Punkt 10 – Spaß!

    Der letzte Punkt ist eigentlich der wichtigste und war damals für mich der Grund, warum ich mich für Mikromobilität entschieden habe! Seit meiner ersten Fahrt mit einem Elektro-Skateboard im Jahre 2018 habe ich für mich eine neue Art von Lebensqualität entdeckt. Nicht nur, dass ich jetzt für meine Leidenschaft mit der Gründung eines Vereins eintrete sondern zusätzlich auch Teil einer Community von Menschen bin, die für ihre Überzeugung einsteht.

    DSC00633-1-700x524.jpgDemo #3 in Berlin „Legalisierung aller EKF“

     

    Am Ende des Tages ist es vielleicht der wichtigste Grund, warum man wechselt bzw. sich für diese neue Art der Mobilität entscheidet – wieviel Spaß macht es mir E-Scooter, MonoWheel, E-Skateboard oder OneWheel zu fahren?

    Als Verband waren wir im letzten Jahr auf unzähligen Mobilitätstagen zu Gast und durften unsere Fahrzeuge vorstellen. Dort habe ich fast ausschließlich Menschen getroffen, die gar nicht wussten, dass es diese Fahrzeuge gibt und begeistert getestet haben. Auch die am Anfang sehr schwierig erscheinenden Fahrzeuge ohne Lenkstange wurden nicht skeptisch beäugt, sondern mit entsprechender Hilfe freudig genutzt.

     

    %C3%BCben.jpgEnergieforum Oschersleben 2019

     

    Jeder hatte nach Abschluss seiner Testfahrt das gewisse “Grinsen“ im Gesicht und war begeistert von dieser neuen und für viele noch unbekannten Art der Fortbewegung. Es ist genau dieses alberne Lächeln, das die Leute bekommen, wenn sie zum ersten Mal auf einem Elektrokleinstfahrzeug stehen, dann Gas geben und die Beschleunigung unter sich spüren. Diese Fahrzeuge haben etwas, das einfach so lustig und aufregend ist und wieder das Kind in so vielen von uns zum Vorschein bringt. 

    Natürlich gebe ich allen Kritikern Recht, die jetzt den Finger heben und “gefährlich!” ausrufen. Sie haben völlig Recht, dass zur Nutzung im Straßenverkehr jeder Nutzer sich zwingend mit seinem Fahrzeug auseinander setzen und es beherrschen muss. Genau das war im letzten Jahr ein heiß diskutiertes Problem im Zusammenhang mit den Leihscootern. Nutzer ohne Übung wollten spontan am Straßenverkehr teilnehmen und entschieden sich am Ende eher zum reinen Selbstschutz und fehlender Übung für die unerlaubte Fahrt auf dem Gehweg. 

     

    helme-700x307.jpgHelme und Protektoren

     

    Zum verantwortungsvollen Umgang mit einem EKF im Straßenverkehr gehört für unsere Nutzer die durch viele ausgiebige Testfahrten im Bereich Kontrolle und Sicherheit erlangte Erfahrung genauso wie der freiwillige Einsatz des Helms und ggf. Hand-/Knie- oder Ellenbogenschutz.

    Abschließend kann ich nur sagen, dass sich an meiner Einstellung zur Mikromobilität über all die Jahre nichts geändert hat und ich weiterhin so begeistert wie am Anfang bin. 

    Das Lächeln ist geblieben und ich kann Ihnen garantieren, dass es ansteckend ist!

     

    DSC00562-700x461.jpgDemo #3 in Berlin „Legalisierung aller EKF“

     

    Soviel zu meinen 10 wichtigsten Gründen, um so viele Autofahrten wie möglich gegen ein Fahrzeug aus dem Bereich der Mikromobilität zu tauschen. 

     

    Was denken Sie? Könnte das funktionieren? Gründe übersehen? 

     

    Lassen Sie es uns im Kommentarbereich wissen.

     

    Der Beitrag 10 Gründe für Mikromobilität erschien zuerst auf Electric Empire.

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  18. Mikromobilität liegt vermutlich in den nächsten Monaten im Bereich Veranstaltungen gefühlt am Boden, da es auf den ersten Blick sehr wenig Möglichkeiten für Hersteller oder uns als Verband gibt, Fahrzeuge vorzustellen oder auch zum testen an interessierte Nutzer auszugeben.

    Deshalb freue ich mich umso mehr wenn unsere Community dort draußen mit ihren Fahrzeugen für eine andere neue Art der Mobilität legal Werbung fährt.

    home&smart

    Auch die Presse hat Electric Empire weiterhin als Verband regelmäßig im Fokus und nimmt unser unermüdliche Engagement im Bereich Mikromobilität war. DANKE! an home&smart für den Artikel über den Bundesverband EKF. Die enorme Reichweite dieses Verbraucherportals, das regelmäßig über E-mobilität /Fahrzeuge informiert, führend in seinen Themenbereichen ist und auf dem Experten auch aus dem Emob-Bereich fundierte Beiträge exklusiv veröffentlichen, kann dem Verband wertvolle Unterstützung bieten und dessen Bekanntheit erhöhen.

    öffentliche Wahrnehmung

    Natürlich beantworten wir Interviewanfragen gerne und umgehend, sind aber zum Thema „Fahrzeuge ohne Lenkstange“ immer wieder aufs neue erschrocken mit welchen „hemdsärmeligen“ Behauptungen unsere Kritiker unterwegs sind.

    • Selbstgefährdung der Fahrer (abruptes Bremsen, Richtungsänderung, Instabilität)
    • Fremdgefährdung (insbesondere von Fußgängern durch nicht erlaubte Benutzung von Gehwegen).
    • und die Situation, dass „Geräte ohne Lenkstange“ teilweise mit Versicherungen unterwegs sind ins Reich der „Fake News“ verwiesen.

    Bei solchen Behauptungen kommt mir sofort die Diskussion vom letzten Jahr in den Sinn wo der Ausbau der Unfallchurigien auf Grund des Starts der EKFV am 15.06.2019 gefordert wurde. Überraschender Weise ist genau das Gegenteil eingetreten und ich habe heute meinen E-Tretroller für 17Euro versichern können.

    Wäre auch im letzten Jahr die angekündigte „Ausnahmeverordnung“ erlassen worden, dann wäre auch für diese Fahrzeugklasse eine Regelung in Kraft, um legal und versichert unterwegs zu sein. Jetzt – bereits 10 Monate später – würden die ersten Statistiken vorliegen und mit diesen Zahlen könnte das vermeintlich hohe Potenzial an „Selbstgefährdung“ untermauert bzw. widerlegt werden.

    STVO Novelle

    Für den Bereich Straßenverkehr möchte ich die kürzlich vom Verkehrsministerium verabschiedete STVO-Novelle ansprechen. Dort wurden sicherlich viele gute und wichtige neue Punkte etabliert. Was mir beim ersten lesen, aber weiterhin auffällt ist die Nähe des Elektrokleinstfahrzeuge zum Fahrrad. Aber in manch anderen Punkten will man davon dann wider nichts wissen:

    • Das „Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern“ und „Mindestüberholabstand für Kfz“ gilt das auch für EKF?
    • Der Grünpfeil bleibt ausschließlich den Radfahrern vorenthalten?
    • Einrichtung von Fahrradzonen auch für Elektrokleinstfahrzeuge ist jetzt neu oder gab es diese Regelung schon vorher?
    • Radschnellwege zukünftig exklusiv nur für Räder? Aber EKF müssen doch zwingend einen Radweg nutzen wenn dieser vorhanden ist.
    • Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für EKF?  
    • Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung, soll nur für Radfahrende geprüft werden?

    EKF = Fahrrad ?

    Gäbe es hier ein einheitliches „Wording“ wie EKF=Fahrrad wäre sicherlich allen geholfen und Antworten auf Fragen wie

    unser Rad und Fußweg ist so beschildert. Meines Erachtens für Escooter verboten zu benutzen. Korrekt?

    wären nicht:

    „Als e Scooter bist du sowas wie ein Fahrrad.“ oder „Du kannst da problemlos fahren…“

    Leider ist mit dieser Ansicht die nächste Diskussion mit der Polizei vorprammiert. Eine ähnliche Falschwahrnehmung beobachtet man im Bereich der Promillegrenze im Zusammenhang mit Alkohol auf dem E-Scooter schon länger.

    grafik.png

    Trotzdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es auch einfache und schnelle Entscheidungen geben kann. Die Stadt Berlin sorgt gerade für positive Aufmerksamkeit mit der Schaffung von temporären Radstreifen. So wird schnell und einfach mehr sicherer Platz für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer geschaffen und warum sollte es dann nicht auch Möglichkeiten geben um eine tempöräre lokale Ausnahmeverodnung für Geräte ohne Lenkstange zu erteilen?

    Wie sind eure Beobachtungen dazu und wie nehmt ihr das gegenseitige Miteinander im Straßenverkehr wahr? Sind Fahrzeuge ohne Lenkstange wirklich so gefährlich oder ist das nur die Angst vor dem Unbekannten?

    Schreibt mir in die Kommentare!

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