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Update zu Elektrokleinstfahrzeuge vom 13.09.2018


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Geschrieben

Ds wurde heute veröffentlicht:

 

 

Drucksache 19/4173 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

 

104. Abgeordneter
Dr. Christian Jung (FDP)

Welche verkehrsfĂŒhrenden Maßnahmen zur Nutzung von elektrischen Kleinstfahrzeugen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewĂ€hrleisten und Kollisionen zwischen Nutzern von elektrischen Kleinstfahrzeugen, FußgĂ€ngern und Radfahrern zu verhindern?

 

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretÀrs Steffen Bilger vom 3. September 2018

 

FĂŒr Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukĂŒnftig verkehrs- und verhaltensrechtlich die Regelungen ĂŒber FahrrĂ€der mit Maßgabe besonderer Vorschriften gelten. Nachfolgend einige Beispiele:

 

  • Elektrokleinstfahrzeuge werden zukĂŒnftig innerorts auf Radfahrstreifen oder Radwege und außerorts auf Radwege oder Seitenstreifen verwiesen. Nur bei Fehlen dieser VerkehrsflĂ€chen darf mit Elektrokleinstfahrzeugen auf Fahrbahnen oder in einem verkehrsberuhigten Bereich gefahren werden.

  • Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf RadverkehrsflĂ€chen fĂŒhrt, muss auf den Radverkehr RĂŒcksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Schnellerem Radverkehr ist das Überholen zu ermöglichen.

  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240 der StVO) haben FußgĂ€nger Vorrang und dĂŒrfen weder behindert noch gefĂ€hrdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den FußgĂ€ngerverkehr angepasst werden.

  • Es gelten fĂŒr Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen ebenfalls die fĂŒr Radfahrer geltenden Verbote des AnhĂ€ngens an Fahrzeuge und des FreihĂ€ndigfahrens. Das Nebeneinanderfahren ist fĂŒr Elektrokleinstfahrzeuge grundsĂ€tzlich verboten.

 

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

 

Geschrieben

Einerseits schön, dass sich was tut, nur wann es dann auch umgesetzt wird, ist die nĂ€chste Frage. GrĂ¶ĂŸtes Problem: ich befĂŒrchte das die von allem reden, aber nicht von unseren boards...

Geschrieben

Ich denke doch schon.

Jedenfalls wurde die Bundesregierung ja am 23. September 2016 vom Bundesrat in der

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dazu aufgefordert.

Zitat

Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr den Betrieb von selbstbalancieren- den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der LĂ€nder - zu regeln.
BegrĂŒndung:
Selbstbalancierende Fahrzeuge, die nicht unter die MobilitĂ€tshilfenverordnung fallen (wie z. B. elektrische EinrĂ€der oder Elektroboards), werden - ebenso wie unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 beziehungsweise sogar 35 km/h. GrundsĂ€tzlich könnten Fahrzeuge wie z. B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante ErgĂ€nzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus GrĂŒnden der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichts- punkt der Förderung der ElektromobilitĂ€t und der Nutzung innovativer MobilitĂ€tskonzepte erforderlich.
Stehend gefahrene oder selbstbalancierende Fahrzeuge sind vom Anwendungs- bereich der Verordnung (EU) 168/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ĂŒber die Genehmigung und MarktĂŒberwachung von zwei- oder dreirĂ€drigen und vierrĂ€drigen Fahrzeugen, die ab Januar 2016 gilt, ausgenommen. Es können daher nationale Regelungen zum Betrieb dieser Fahrzeuge getroffen werden.
Das Bundesministerium fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte bereits im vergangenen Jahr die Bundesanstalt fĂŒr Straßenwesen (BASt) beauf- tragt, einen MarktĂŒberblick ĂŒber die fĂŒr eine nationale Regelung in Betracht kommenden sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge zu geben und zu prĂŒfen, wie diese Fahrzeuge kategorisiert werden können. Auf der Grundlage der Unter- suchungen der BASt, deren Ergebnisse - nach Aussagen des Bundesministeriums - zunĂ€chst bis Ende des Jahres 2015 erwartet wurden, sollten dann die technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt werden dĂŒrfen, bundesgesetzlich geregelt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Regelung durch den Verordnungsgeber schnellstmöglich fĂŒr erforderlich und umsetzbar erachtet, auch um zu verhindern, dass immer mehr nicht zugelassene Kraftfahrzeuge sowohl auf Fuß- und Radwegen als auch auf Straßen unterwegs sind.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Kai:

Ich denke doch schon.

Jedenfalls wurde die Bundesregierung ja am 23. September 2016 vom Bundesrat in der

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dazu aufgefordert.

 

2016 und wir haben 2018, das mal zum Begriff " schnellstmöglich", aber wenn "unter Beteiligung der LÀnder - zu regeln" der Weg ist, werde ich einen Bart haben, der sich im Rad meines Skateboards verfÀngt.....

Geschrieben

Jop, scheint aber im regulÀren Rahmen zu laufen.

Bei den Segways war es Àhnlich, siehe Wikipedia 

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Zitat

Im Dezember 2007 forderte der  die Bundesregierung auf, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen.

Seit dem 25. Juli 2009 erlaubt die „Verordnung ĂŒber die Teilnahme elektronischer MobilitĂ€tshilfen am Verkehr“ () die Segway-Nutzung in ganz .

 

 

 

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