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Abnahme meines ESkateboards durch die Polizei!


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

mir wurde am Wochenende mein Board von der Polizei abgenommen, was erwartet mich?

So ist es passiert: ich bin mit ca.10km/h

erst ein kurzes StĂŒck auf den Gehweg gefahren um dann in eine Privatstrasse (Parkplatz) zu fahren... Die Polizei fĂŒhr hinter mir, hat mir mein Board weggenommen (Beweismittel) und ich warte noch auf meine Anklage.

Hat hier jemand schon eine Àhnliche Erfahrungen gemacht?

WÀre mal ganz nett andere Erfahrungen zu hören.

Gruß

Patrick

bearbeitet von Pat1895
Geschrieben

Hallo Patrick,

 

was passiert liegt jetzt im Er­mes­sens­spiel­raum des Staatsanwalts.

Das geht von Verwarnung bis hin zur Geldstrafe in unterschiedlicher Höhe und verschrotten des Boards.

Wir hatten da mal ein paar FÀlle gesammelt. die Liste ist aber nicht vollstÀndig, im Forum findest du ich mehr

 

https://www.elektro-skateboard.de/forum/49-rechtliches-straßenverkehr-versicherungen-ekfv/

 

Geschrieben

Ist mir schon öfter passiert.

Meine Tipps:

1) Anrufen. Wahrscheinlich kannste direkt abholen.

2) Falls nein, zeitnah schriftlich und freundlich reagieren.

3) Kriegst Antwort, Board kann dann abgeholt werden

 

Das entscheidet die Polizei lokal und direkt. Geht also nicht ĂŒber Anwalt oder Gericht.

 

4) das Strafverfahren lÀuft davon unbenommen

5) dazu gibt es noch mal Schriftwechsel 

Geschrieben

Dachte immer auf PrivatgelĂ€nde isses erlaubt (Privatstrasse) ;o) Mich wundert es immer wieder das die Polizei einfach so behaupten kann man wĂ€re elektrisch unterwegs gewesen auch wenn es nicht so ist. Es muß doch irgend einen Paragraphen geben ĂŒber den die Polizei einem Beweisen muß das man elektrisch unterwegs war, es reicht doch einfach nicht aus das man nur auf so einem Board steht man es pusht und nicht elektrisch fĂ€hrt und sie einen trotzdem nur der optik halber wegen des Boards anhalten und behaupten es ist elektrisch somit war ich auch elektrisch unterwegs. WĂŒrde es verstehen wenn sie einem hinterher fahren und eine Geschwindigkeitsmessung machen wĂŒrden so wies beim Auto halt der fall ist um beweisen zu können das man zu schnell unterwegs war. Manche schrieben sogar das sie von vorn von der Polizei angehalten wurden und diese behaupteten das sie elektrisch unterwegs waren, haben diese Polizisten Blitzer in den Augen um mir beweisen zu können ich war zu schnell und somit elektrisch unterwegs? Überall mĂŒssen Polizisten einem Nachweisen ob man zu schnell unterwegs war aber wenn man mit einem E-Board unterwegs ist ist dies alles hinfĂ€llig. Versteh ich nicht (vielleicht bin ich auch nur zu blöd)

Geschrieben

Du darft auf PrivategelÀnde fahren und du darft im öffentlichen Bereich ein Board bis 6km/h fahren oder nicht-elektrisch pushen.
Wenn sie dir das nicht beweisen können, kannst du dagegen widerspruch einlegen.

Geschrieben

Cool,danke euch.

Das Ding mit der Privatstrasse hab ich auch noch im Hinterkopf;-) hab das Schild aber leider auch erst gesehen als die Polizei schon wieder weg war.Mal sehen was da jetzt noch kommt...werde auf alle FĂ€lle mal nachfragen gehen was den jetzt mit meinem Board ist, ob ich es wiederbekommen werde oder nicht.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Pat1895:

Cool,danke euch.

Das Ding mit der Privatstrasse hab ich auch noch im Hinterkopf;-) hab das Schild aber leider auch erst gesehen als die Polizei schon wieder weg war.Mal sehen was da jetzt noch kommt...werde auf alle FĂ€lle mal nachfragen gehen was den jetzt mit meinem Board ist, ob ich es wiederbekommen werde oder nicht.

 

Na ich denk mal das du eh nochmal zwecks einer Aussage aufs Revier mußt wenn sie es als Straftat auslegen und dort wĂŒrd ich dann gleich nochmal nachfragen ob sie ins Protokoll aufgenommen haben das sie dich auf PrivatgelĂ€nde/Straße angehalten haben. Wenn nicht wĂŒrd ich drauf bestehn das das noch mit rein kommt.

vor 14 Stunden schrieb Falke:

Du darft auf PrivategelÀnde fahren und du darft im öffentlichen Bereich ein Board bis 6km/h fahren oder nicht-elektrisch pushen.
Wenn sie dir das nicht beweisen können, kannst du dagegen widerspruch einlegen.

 

Das bedeutet somit sollte ich die netten in blau sehen, Fernbedienung aus und unauffĂ€llig in die Hose mit dem Spruch bin nicht elektrisch gefahren da Fernbedienung garnich an und in der Hose. Und jetzt mĂŒĂŸten sie mir erstmal beweisen das ich doch elektrisch unterwegs war (zbsp Videobeweis)

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab jetzt mein erstes Schreiben von der Polizei erhalten folgende Anklage:

Straftat nach dem Pflichtvericherungsgesetz(Par.6)

ok verstehe ich da keine Haftpflicht.

 

Straftat nach Kraftfahrzeugsteuergesetz

(Par370AO)

verstehe ich nicht, warum hinterziehe ich den Steuern?

Fahrzeuge-Zulassungsverordnung (Par48)

muss ich mich erstmal durchlesen;-)

Der Steuerhinterziehungspunkt ist mir ein RĂ€tsel:-(

 

Geschrieben

Paar juristische Hinweise:

PrivatgelÀnde: spielt keine Rolle, entscheidend ist, ob dort die StVO gilt. Das ist nahezu immer der Fall. Selbst im Wald.

 

An oder aus: spielt auch keine Rolle, es kommt nur darauf an ob es als Fahrzeug legal ist.

 

6km/h: dito. Kommt auf die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, auch wenn Du tatsÀchkich nur unter 6km/h fÀhrst

Geschrieben (bearbeitet)

FĂŒr zulassungpflichtige Kraftfahrzeuge bezahlt man steuern, das meinen die damit.

 

Aber dein Board zĂ€hlt verkehrsrechtlich als Leichtkraftrad und dieses sind zulassungfrei, dafĂŒr muss man keine Steuern bezahlen wie bei den Mofas.

In diesem Punkt solltest du unbedingt widersprechen.

Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar
WWW.AUTOBILD.DE

Mofas, Mopeds und Roller benötigen ein Versicherungskennzeichen. Das ist bei der Rollerversicherung bzw. Mopedversicherung zu beachten.

 

bearbeitet von Falke
Geschrieben

Ich wĂŒrde darauf plĂ€dieren, dass es kein Kraftfahrzeug ist, sondern "rechtlich wie FahrrĂ€der" gehandhabt werden soll (Zitat diverser Pressemitteilungen des BMVI zur neuen eKFV).

Die EU Verordnung 168/2013 nimmt die PLEV Klassen ja auch explizit aus der Typverordnung raus. Derzeit also ohne Typzuordnung und juristische Grauzone.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb caelus:

Paar juristische Hinweise:

PrivatgelÀnde: spielt keine Rolle, entscheidend ist, ob dort die StVO gilt. Das ist nahezu immer der Fall. Selbst im Wald.

 

An oder aus: spielt auch keine Rolle, es kommt nur darauf an ob es als Fahrzeug legal ist.

 

6km/h: dito. Kommt auf die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, auch wenn Du tatsÀchkich nur unter 6km/h fÀhrst

 

Zu Punkt 2 ob an oder aus. Wenn es aus ist mĂŒĂŸte es doch legal als normales Board gelten da man es ja normal wie jedes andere Longboard pusht. Hatte ja schon eine Begegnung mit unseren netten blauen und da ich die Fernbedienung in der Hose hatte und sie nicht eingeschaltet war und ich das Board angeblich ;o) normal gepusht habe war das fĂŒr die in Ordnung und sie liesen mich weiter pushen mit dem Hinweis aber nicht elektrisch bitte. Denn soweit ich weiß darf man ja rechtlich auch ein Moped durch die Stadt schieben auch wenn man nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist solang man damit nicht motorisiert fĂ€hrt.

bearbeitet von Rumpeldipumpel
Geschrieben

Bin kein Verkehrsrechtsexperte, aber danach argumentieren ohne Strom gefahren sein halte ich fĂŒr nicht sonderlich vielversprechend. Ein Schieben eines Mottorades entspricht nicht des baulichen Verwendungszwecks des Boards, das Pushen eines E-Boards schon. Daher kann davon ausgehen, dass es im Verkehr gefĂŒhrt wird. Dadurch, dass es nun im Verkehr gefĂŒhrt wurde und einen Motor hat, der 6kmh ĂŒberschreiten kann, ist es ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug.

Die Polizei hat da allerdings selbst keine Ahnung, wie sie das handhaben soll. Ich hatte auch schon von Polizisten gehört, die auch bei Abnahme des Akkus eine Weiterfahrt verboten hatten, da der Motor noch im Board war. 

@caelus auch in dem Verordnungsentwurf stuft das BMVI E-Boards doch als Kraftfahrzeug ein. In welcher Pressemitteilung reden sie davon, dass es sich nicht um eins handelt?

 

Elektrofahrzeuge sind zwar derzeitig von der Steuer ausgenommen. ABER das gilt nur nach der Zulassung der GerÀte nach §3d (1) KraftStG. Das Board hatte allerdings keine Zulassung. Daher die Steuerhinterziehung.

 

"Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 

Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar
 Absatz 2. 2Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 fĂŒr zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewĂ€hrt."

 

Ich wĂŒrde auf §153 StPO plĂ€dieren, dass von der Strafverfolgung wegen GeringfĂŒgigkeit abgesehen wird. Sagen, man wĂŒrde es nicht nochmal machen und sagen, man wusste nicht wie schwerwiegend die VerstĂ¶ĂŸe sein, damit herum zu fahren.
 

Geschrieben (bearbeitet)
Quote

...Kraftfahrzeuge und ihre AnhĂ€nger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden...


Wenn du dein Board nicht anschaltest ist es nicht "in Betrieb gesetzt".


Ist die Privatstraße eine öffentliche Straße?

 

Und weger der Steuern mĂŒsste man mal bei BMVI nachfragen.

bearbeitet von Falke
Geschrieben
DE.WIKIPEDIA.ORG

"Nach den gesetzlichen Regeln des  (Deutschland , Österreich , in der Schweiz und den meisten EU-Staaten sind die Regelungen entsprechend) ist der Betriebeines Fahrzeugs jedwedes Einwirken des Fahrzeugs auf den Straßenverkehr, umfasst also das Versetzen in betriebsbereiten Zustand (Umdrehen des  und anders), die Inbetriebnahme ( des Motors), das  („das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten“, also auch das  und ), aber auch das , ,  oder ."

 

Ob der Motor dabei an ist, spielt keine Rolle. Eine Privatstraße ist in vielen FĂ€llen ein öffentlich zugĂ€nglicher Ort. Daher gilt die STVO bzw STVZO

Das BMVI darf keine RechtsauskĂŒnfte erteilen. In dem Fall ist die Gesetzeslage relativ eindeutig, auch wenn das das erste Mal lese, dass jemand wegen Steuerhinterziehung bestraft werden soll.

Geschrieben

hm das steht bei Wikipedia aber in welchen Gesetz wird das definiert.

 

Was ist damit?

WEB.ARCHIVE.ORG

Das Online Rechtswörterbuch Rechtslexikon - Um ein Fahrzeug zu fĂŒhren, muss der TĂ€ter dafĂŒr unter bestimmungsgemĂ€ĂŸer Anwendung der AntriebskrĂ€fte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung

 

Man verwendet nicht die AntriebskrĂ€fte des Fahrzeuges (sondern Muskelkraft) also fĂŒhrt man das Fahrzeug auch nicht, oder?

Geschrieben
WWW.IURASTUDENT.DE

Von einem FĂŒhren ist dann die Rede, wenn das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird und die RĂ€der anrollen. Ein Anlassen des Motors ist nicht ausreichend.

 

Den direkten Paragraphen, der den Betrieb weiter definiert kenne ich gerade nicht. Denke aber mal, dass es in dieser Form stimmt

Geschrieben (bearbeitet)

Also soweit ich das hier herauslese muß zum FĂŒhren der Motor angelassen sein. Man darf sich beim Motorrad sogar drauf setzen und es mit den FĂŒĂŸen bewegen solang der Motor ausgeschalten ist und es gilt nicht als FĂŒhrung eines Kfz.

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bearbeitet von Rumpeldipumpel
Geschrieben
19 hours ago, G. M. said:

In welcher Pressemitteilung reden sie davon, dass es sich nicht um eins handelt?

Der Verordnungsentwurf ist ja erst seit Kurzem einsehbar. Zuvor hieß es immer "rechtlich wie FahrĂ€der". Aus Antwort des Verkehrsministeriums zu einer Anfrage vom 09.07.2018, siehe z.B.

Externe Links nur fĂŒr Mitglieder sichtbar

Geschrieben
1 hour ago, Rumpeldipumpel said:

Also soweit ich das hier herauslese muß zum FĂŒhren der Motor angelassen sein. 

VERKEHRSLEXIKON.DE

OLG Hamm - Ein Mofa ist, auch wenn es im Pedalbetrieb gefĂŒhrt wird, ein Kraftfahrzeug i.S. des § 24 a StVG. - Zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums ĂŒber die Frage der Einordnung eines Mofa als Kraftfahrzeug

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb caelus:
VERKEHRSLEXIKON.DE

OLG Hamm - Ein Mofa ist, auch wenn es im Pedalbetrieb gefĂŒhrt wird, ein Kraftfahrzeug i.S. des § 24 a StVG. - Zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums ĂŒber die Frage der Einordnung eines Mofa als Kraftfahrzeug

 

 

Das bestreitet ja auch niemand ;o) Es ging nur darum ob es mit ausgeschaltetem Motor ein FĂŒhren des selbigen ist. Denn wenn es das nicht ist wie oben im Paragraphen entfalle nĂ€mlich die Straftat des fĂŒhrens eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr (gut wenn man nicht in Besitz einer Fahrerlaubniss ist) und es bliebe in AnfĂŒhrungsstrichen nur noch das Vergehen einer nicht Versicherung des Boards im geschobenem Zustand.

 

Mal noch ein Auszug vom OLG

364). Auch das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf hat danach differenziert, ob ein Mofa mit Motorkraft oder nur im Pedalbetrieb gefahren wird, und will offenbar fĂŒr den zweiten Fall davon ausgehen, dass das Mofa im Pedalbetrieb kein Kraftfahrzeug i.S.v. § StVG darstellt, jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug gefĂŒhrt wird, so dass deshalb eine Ahndung nach § 24 a STVG ausscheidet (OLG DĂŒsseldorf , 195; VM 1975, 20).

bearbeitet von Rumpeldipumpel
Geschrieben (bearbeitet)

Der eine so der andere so kommt wohl auf den Richter an sind ja Gerichtsurteile fĂŒr besoffene Fahrer ;o) Ich denke mal fĂŒr uns umsichtige nicht besoffene Fahrer wĂŒrde ich das Gesetzbuch nehmen.

bearbeitet von Rumpeldipumpel
Geschrieben (bearbeitet)

Man sollte dabei bedenken, dass Elektro- und Verbrennungsmotor sehr unterschiedlich sind.
Beim Elektromotor gibt es keinen Leerlauf und man kann ihn genau genommen nicht an und ausschalten. Er bewegt sich sobald Spannung anliegt also geht die Frage hier hin, ob der ESC angeschaltet ist und nicht der Motor.

Und was ist wenn der ESC an ist, die Remote aber aus?

 

Scheiße, das wird ja alles immer komplizierter.

bearbeitet von Falke
Geschrieben

Naja das mit dem rechtlich wie FahrrĂ€der bezog sich vermutlich auch nur da, wo diese GerĂ€te fahren dĂŒrfen. Ist halt nicht mehr aktuell.

 

Ich denke der Satz " bestimmungsgemĂ€ĂŸer Anwendung seiner Antriebskraft" ist dabei ausschlaggebend und deckt sich mit den meisten Ansichten in dem Urteilsbuch (z.b. dem rot unterstrichenem auf der zweiten Seite). Auch die meisten FĂ€lle bis auf den in DĂŒsseldorf werden Ă€hnlich gehandhabt. Daraus ergibt sich denke ich:

 

Moped schieben- nicht bestimmungsgemĂ€ĂŸ

Aufs Moped setzen und mit den Beinen schieben - nicht bestimmungsgemĂ€ĂŸ

In die Pedale treten- bestimmungsgemĂ€ĂŸ

Elektro Board pushen- bestimmungsgemĂ€ĂŸ

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