thorsten Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 Hallo, ich wollte mal anfragen ob die vom Ordnungsamt beauftragte Security oder andere Ordnungsamtmitarbeiter oder Wächter, die mich beim fahren erwischen, genauso behandeln dürfen wie Polizisten im Einsatz? Konkret: Dürfen sie mich anhalten, Board einziehen oder Strafbefehl schreiben? Besten Dank Thirsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
clue285 Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 Soweit ich weiß ist das Ordnungsamt nur für den so genannten ruhenden Verkehr zuständig, also (falsch) geparkte Autos zum Beispiel. Demnach würde ich sagen nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldtrapper Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb clue285: Soweit ich weiß ist das Ordnungsamt nur für den so genannten ruhenden Verkehr zuständig, also (falsch) geparkte Autos zum Beispiel. Demnach würde ich sagen nein. Manche Gemeinden sourcen auch das Tempüberwachen an private Dienste aus. Deren Anzeigen sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, ich habe aber noch keines im Detail verfolgt. Hoheitliche Aufgaben haben sie allerdings nicht, so dass sie Dein Board nicht einziehen dürfen. Lediglich die Anzeige schreiben. Strafbefehle werden immer von der Justiz verhängt: Staatsanwaltschaft und - bei Widerspruch - Gerichtsverfahren bearbeitet 9. August 2020 von oldtrapper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thorsten Geschrieben 9. August 2020 Autor Share Geschrieben 9. August 2020 Danke schon einmal für die Antworten. Aber ganz konkret noch einmal. Bei uns gibt es ein paar abgelegene Ecken wo nie Polzei hinkommt. Einzig von der Bürgermeisterin beauftragte Securitydienste machen dort ihre Runde um Parties von Jugendlichen zu unterbinden. Welche Befugnisse haben diese Herren wenn sie mich fahrend auf der Strasse oder kleineren Feldwegen erwischen? Besten Dank schon einmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldtrapper Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) Anzeige erstatten und, wenn Sie Dir keine körperliche Gewalt androhen müssen (Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwangs) das Feststellen der Personalien. Aber Vorsicht: sie dürfen Dich, so wie jeder Bürger das darf, vorläufig festnehmen. Das kann nur durch einen Haftrichter aufgehoben werden (juristisch) ... in der Praxis kann die eintreffende Polizei das dann einvernehmlich rückabwickeln, was aber nicht gesetzlich geregelt ist. bearbeitet 9. August 2020 von oldtrapper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thorsten Geschrieben 9. August 2020 Autor Share Geschrieben 9. August 2020 ...mich darf jeder x-beliebige Bürger festnehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldtrapper Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 ja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kruzifixium Geschrieben 9. August 2020 Share Geschrieben 9. August 2020 Moment, dass bedeutet ich haette das Recht jeden Menschen bei bedarf „festzunehmen“ und auch festzuhalten bis die von mir gerufene Polizei da ist? Wegen ggf irrelevanten Begründungen? (Verdachtsfälle) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rumpeldipumpel Geschrieben 10. August 2020 Share Geschrieben 10. August 2020 (bearbeitet) Festhalten bis zum eintreffen der Polizei ja aber nicht ohne begründeten Verdachts zbsp. Einbruch in deinem Haus. Somit sollten schon Beweise,Spuren etc. vorliegen um diesen Verdacht zu rechtfertigen. Sonst biste schnell wegen Freiheitsberaubung dran und den Einsatz bezahlste natürlich auch. Polizisten haben oft mit Fake-Einsätzen zu tun und erkennen recht schnell ob sie veräppelt werden Aber was für einen guten Grund sollte es auch geben das jemand so etwas tut, es sei denn derjenige leidet an einem Defizitsyndrom. Und falls doch gerechtfertigt wäre ich sehr vorsichtig ob ich jemanden festsetze denn man weiß nie ob und was er in der Tasche hat um sich zu widersetzen, somit lieber alles der Poizei überlassen auch die eventuelle Festnahme. bearbeitet 10. August 2020 von Rumpeldipumpel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thorsten Geschrieben 10. August 2020 Autor Share Geschrieben 10. August 2020 Also dürften mich diese Security-Leute festhalten, wenn sie wollten? Das heisst man muss jetztbeim Fahren nicht nur nach der Polizei ausschau halten, sondern grundsätzlich! Ich werde bei Board jetzt wohl entgültig verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nic-lobo Geschrieben 10. August 2020 Share Geschrieben 10. August 2020 Die können dich festhalten aber du kannst dich auch wehren. Du darfst dich nur nicht bei der Polizei wehren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldtrapper Geschrieben 10. August 2020 Share Geschrieben 10. August 2020 §127 StpO Abs1 ... da steht alles über die vorläufige Festnahme durch Jedermann drin. Die anzuwendenden Maßnahmen regelt das Gesetz über die Ausübung unmittelbaren Zwangs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tazer Geschrieben 10. August 2020 Share Geschrieben 10. August 2020 Bei Security-Personal ist von Vorteil, dass die meist im Gegensatz zur Polizei einen eng definierten Aufgabenbereich haben. Also halten die nicht gezielt nach EKF Ausschau, sondern behandeln einen eben als Radfahrer. So jedenfalls meine Erfahrung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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