Danke, das habt ihr sehr schön rekapituliert!
@banrey, die Befürchtung das es durcheinander gerät hatten wir im Vorfeld und wollten daher ja auch unsere Forderungen schriftlich formulieren um sie dann auch im Nachhinein in mehrfacher Auflage auszuhändigen. Das ist nicht fertig gestellt worden, wir brauchen da einfach mehr aktive Leute die sowas mit vorbereiten.
Schade das sich die Fronten im Laufe des Dialogs verhärteten, das war nur wirklich nicht unser angestrebtes Ziel.
Was wir mitnehmen konnten:
Das BMVI arbeitet unter Hochdruck daran, die von allen Seiten zahlreich eingereichten Stellungnahmen zu dem EKFV-Entwurf zu bewerten um innerhalb der nächsten Tage eine verbesserte Fassung ins Rennen zu schicken.
Details zu den Änderungen konnten noch keine genannt werden. Im Ersten Quartal 2019 soll parallel zu der "Scooter-Verordnung" eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung für Mikromobilität, darunter sollen Kleinstfahrzeuge ohne Lenk oder Haltestande abgebildet werden, in Kraft treten.
Die Testphase wird vom BMVI / BASt untersuchend begleitet um die Anforderungen kontinuierlich an die realen Bedingungen anzupassen.
Auch zu der Mikromobilitätssondergenehmigung gab es keine Details über die vom BMVI für Sinnvoll erachteten Anforderungen.
Wir haben die Möglichkeit eingeräumt bekommen unsere Expertisen einzureichen, eine transparente Informationspolitik wurde jedoch abgelehnt.
Jedoch haben oppositionelle Bundestagsabgeordnete wie gewohnt die Möglichkeit kleine Anfragen zu stellen welche mit Antworten veröffentlicht werden.
Bisher stellten Matthias Gastel und Christian Jung immer wieder Fragen, welche wir hier im Forum verlinken und diskutieren.
Wenn wir also etwas Erfahren wollen dann wäre so wie ich es Verstanden habe der richtige Weg nicht direkt bei der Regierung bzw. BMVI oder Herr Scheuer anzufragen sondern den Weg über die Abgeordneten zu gehen. Beide sind Mitglieder im Verkehrsausschuss und wünschen sich auch eine transparentere Informationspolitik.
Des weiteren müssen wir in jedem Bundesland aktiv werden und mit den dort zuständigen Verkehrsministerien in Dialoge treten.
Jedes Bundesland kann für sich eine Sondergenehmigung erteilen.
Bei der Segway Verordnung war es das gleiche Spiel. Die Zulassung war erst in einzelnen Bundesländern möglich bis es Bundesweit einheitlich erlaubt war.