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hardy_harzer

Elektro-Skater
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Beiträge erstellt von hardy_harzer

  1. was beim Statement der Gewerkschaft fehlt ist der Vergleich zum Fahrrad ->

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    WWW.DESTATIS.DE

    Die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen liegen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 251 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das...

     

    Leider hat das auch bei vielen Artikeln in den Online Medien gefehlt! Man zitierte nur die E-Scooter Zahlen und gab seine Bewertung ab.

     

    Heinz Ehrhardt hin oder her, dass hilft mir leider nicht bei der Argumentation Richtung Rainer Wendt.

     

    ...und dazu noch die ganz frische Studie des GDV:

     

    uko105_titelbild_e16_b_rz_korr3_quer_kor
    UDV.DE

    Zum wiederholten Mal führte die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Zusammenarbeit mit dem Befragungsinstitut Omnitrend GmbH die repräsentative Befragung „Verkehrsklima in Deutschland&ldquo

     

     

    micro-mobility-standard-1-e1595844472693
    DEKRA.DIGITAL

    Certifying services of mobility sharing providers to ensure safety for eScooters

     

  2. Aktuelles Statement der Polizei Gewerkschaft:

     

    WWW.COP2COP.DE

    Aktuelles zur Inneren Sicherheit, Polizei, Security, Justiz, Feuerwehr und deren Interessenvertretungen

     

    Ø die Festschreibung einer Prüfbescheinigungs- und Helmpflicht

     

    Ø die für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschriebene Versicherungsplakette durch besser lesbare Versicherungskennzeichen zu ersetzen

     

    Ø den verpflichtenden Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern und Bremsleuchten

     

    Ø den Ausbau der hierfür erforderlichen Radverkehrsinfrastruktur

     

    Ø einen Verzicht auf die ursprünglich geplante Ausnahmeverordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange (z. B. Hoverboards, elektrische Einräder oder E-Skateboards)

     

    Ø die Festlegung und Kennzeichnung von ausgewiesenen Auf- und Abstellorten durch Städte und Gemeinden (auch mittels Geofencing)

     

    Ø eine Berechnung der Leihkosten nach der zurückgelegten Wegstrecke und nicht auf Grundlage der in Anspruch genommenen Zeit[MS1]

     

    Ø eine interdisziplinäre sowie zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung.

    • Sad 1
  3. Update Klage: Leider ging die Runde 2 am OLG München verloren und die Behörden in Berlin werden zusätzlich über meine Unbelehrbarkeit informiert. Ich bin gespannt was die Staatsanwaltschaft mir nun schreibt?

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    • Like 1
    • Confused 3
    • Sad 1
  4. Bereits im Februar 2020 wurde dieser überaus interessante ITF-OECD-Bericht „Safe Micromobility“ veröffentlicht, worin 10 Experten-Empfehlungen zur sicheren Gestaltung von Mikromobilität ausformuliert wurden.

     

    Das Ziel dieser Empfehlungen ist, die größtmögliche Sicherheit bei Nutzung traditioneller Fahrräder, Pedelecs, E-Scooter und vieler neuartiger Varianten elektrischer Kleinstfahrzeuge zu erreichen.

     

    Aufgrund der außergewöhnlichen Corona Situation 2020 haben wir uns als Verband dazu entschieden, eine wortgetreue Übersetzung der 10 Empfehlungen als erste News für das Jahr 2021 zu veröffentlichen, um uns weiterhin dafür einzusetzen, Mikromobilität zu fördern und für mehr Akzeptanz in der Politik, bei Presse und Verbänden zu werben und darüber hinaus den Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung zu erhöhen.

     

    Zusätzlich verlinkt: Die Langfassung des englischen Originalberichts mit Erkenntnissen aus ca. 200 internationalen wissenschaftlichen Quellen sowie die dazugehörige Pressemitteilung

    ——————————————————————————————————————–

     

    10 Empfehlungen für sichere Mikromobilität

     

    Wie oben bereits erwähnt untersucht die neue Studie des Internationalen Transport Forums Sicherheitsaspekte in Bezug auf E-Scooter und andere Kleinstfahrzeuge.
    Bereits bestehende städtische Verkehrsformen werden durch ein neues Phänomen herausgefordert:  Mikromobilität – elektrische Tretroller, e-Bikes, elektrische Skateboards/Einräder und andere leichte Fahrzeuge, die sich großer Beliebtheit erfreuen und neben dem traditionellen Fahrrad für Kurzstrecken genutzt werden können.


    Aber ist Mikromobilität sicher? Ein neuer Bericht, herausgegeben vom Internationalen Transport Forum, stellt fest:

    • E-Scooter-Fahrer tragen kein signifikant höheres Risiko als Radfahrer, im Straßenverkehr tödlich oder schwer verletzt zu verunglücken.
    • Kraftfahrzeuge [Anmerkung: Autos, Motorräder] sind an 80% der tödlichen E-Scooter- und Fahrradunfälle beteiligt.
    • Der Verkehr wird sicherer, wenn Fahrten mit dem E-Scooter und Fahrrad die Fahrten von Autos und Motorrädern ersetzen.
    • Die schnell voranschreitende Entwicklung von Kleinstfahrzeugen stellt Regierungen vor die Aufgabe, Regularien zu erlassen, die zukunftssicher sind.

     

    Wie können staatliche Stellen helfen, Nutzer von Kleinstfahrzeugen und Fußgänger vor Unfallfolgen zu schützen?
    Dieser Bericht spricht zehn Empfehlungen aus, die an politische Entscheider, Stadtplaner, Nutzer und Hersteller gerichtet sind:

     

    1. Weisen Sie Mikromobilität geschützte Räume zu

    Schaffen Sie ein geschütztes und verbundenes Netzwerk für Mikromobilität. Dies kann erreicht werden, indem Verkehr entschleunigt wird oder indem zugewiesene Verkehrsflächen neu erschaffen werden. Kleinstfahrzeuge sollten entweder von Fußgängerwegen verbannt sein oder darauf zu sehr niedrigen Geschwindigkeiten verpflichtet werden.

     

    2. Um Mikromobilität sicher zu machen, konzentrieren Sie sich auf Kraftfahrzeuge

    Die Neuerung des E-Scooters sollte nicht davon ablenken, die Risiken zu benennen, die Kraftfahrzeuge [Anmerkung: Autos, Motorräder] für alle anderen Verkehrsteilnehmer bedeuten. Dort, wo schwache Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum mit Kraftfahrzeugen teilen, sollten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h oder weniger gelten.

     

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    Weniger Gewicht + weniger Geschwindigkeit = weniger Gefährdungspotential. Weniger beanspruchter Raum + weniger Emissionen + mehr körperliche Aktivität = mehr Gesundheit.

     

    3. Regulieren Sie langsame Kleinstfahrzeuge wie Fahrräder

    Mikromobilität kann städtischen Verkehr nachhaltiger machen. Um eine Überregulierung zu vermeiden, sollten langsame Kleinstfahrzeuge wie z.B. E-Scooter und E-Bikes mit Fahrrädern gleichgestellt werden. Schnellere Kleinstfahrzeuge sollten wie Mopeds reguliert werden.

     

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    Typ A und B mit dem Fahrrad gleichstellen, Typ C und D wie Mopeds regulieren.
     
    4. Erheben Sie Daten über Fahrten und Unfälle von Kleinstfahrzeugen

    Bisher ist wenig zur Verkehrssicherheit von Kleinstfahrzeugen bekannt. Polizei und Krankenhäuser sollten akurate Unfallstatistiken erheben. Verkehrssicherheits-Organisationen sollten Daten über Fahrzeug-Anbieter, Verkehrsstudien und Verkehrsbeobachtungen erstellen. Die statistische Erfassung von Fahrzeugklassen muss aktualisiert und harmonisiert werden.

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    Grafische Darstellungen zur korrekten Unfall-Erhebung durch medizinisches Personal

     

    5. Planen Sie die Sicherheit von Straßennetzen pro-aktiv

    Viele Kleinstfahrzeuge von Leihanbietern verfügen über Bewegungssensoren und GPS. Diese Funktionen können wertvolle Daten über Schlaglöcher, Stürze und Beinah-Unfälle liefern. Staatliche Autoritäten und Fahrzeug-Anbieter sollten miteinander kooperieren, um diese Daten statistisch zu erfassen und zur Pflege von Verkehrsräumen zu verwenden.

     

    6. Beziehen Sie Mikromobilität in das Verkehrstraining aller Verkehrsteilnehmer mit ein

    Verkehrserziehung für Autofahrer, Busfahrer und LKW-Fahrer zum Schutz von Nutzern von Kleinstfahrzeugen sollte verpflichtend sein. Fahrradtraining sollte in Schulen Teil des Lehrplans sein. Diese verschiedenen Arten der Verkehrserziehung sollten regelmäßig bewertet und überarbeitet werden.

     

    7. Sagen Sie Trunkenheit im Straßenverkehr und Geschwindigkeitsübertretungen – über alle Fahrzeugklassen hinweg – den Kampf an

    Regierungen sollten Obergrenzen für die Geschwindigkeit und Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum für alle Verkehrsteilnehmer festlegen. Dies beinhaltet sowohl Kraftfahrzeug-Führer als auch Nutzer von Mikromobilität.

     

    8. Beseitigen Sie Anreize für hohe Geschwindigkeiten bei Nutzung von Mikromobilität

    Sharing-Anbieter der Mikromobilität sollten sicherstellen, dass ihre Preisgestaltung keine riskante Fahrweise fördert. Minutengenaue Abrechnung kann ein Anreiz zu hohen Geschwindigkeiten oder zur Missachtung von Verkehrsregeln sein.

     

    9. Verbessern Sie die Bauart von Kleinstfahrzeugen

    Hersteller sollten die Fahrstabilität und die Traktion auf der Straße sicherstellen. Lösungen könnten in der Verwendung von Luftbereifung, größeren Raddurchmessern und fahrstabileren Rahmenformen liegen. Richtungsanzeiger [Anmerkung: Blinker] könnten verpflichtend und die Bremskabel besser gegen Beschädigung geschützt werden.

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    Die SAE International ist eine gemeinnützige U.S.-Organisation für Technik und Wissenschaft, die sich dem Fortschritt der Mobilitätstechnologie widmet

     

    10. Reduzieren Sie Risiken, die mit dem Betrieb von Sharing-Diensten in Verbindung stehen

    Die Verwendung von Lastwagen zum Transport oder Wiederaufladen von Kleinstfahrzeugen sollte minimiert werden, da sie ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer bedeuten. Städte sollten Kleinstfahrzeugen Parkräume in Erreichbarkeit von Servicefahrzeugen zuweisen.

     

    Über das ITF:
    Das Internationale Transport Forum ist eine Inter-Regierungs-Organisation mit 60 Mitgliedsstaaten. Es agiert als ein Thinktank für Verkehrspolitik und organisiert den jährlichen Gipfel der Verkehrsminister. ITF ist die weltweit einzige Organisation, die alle Verkehrsformen abdeckt. Das Internationale Transport Forum ist verwaltungstechnisch in die OECD integriert, politisch allerdings unabhängig.


     

    Unser Fazit als Electric Empire:

    Mikromobilität in all ihren Formen fördern!
    Für eine Entlastung der Städte, für eine Entlastung der Umwelt, für mehr Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!

     

    Der Beitrag Mikromobilität – aber sicher! erschien zuerst auf Electric Empire.

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  5. kleine Übersicht der "Petionen" die fast ALLE ohne große Aufmerksamkeit aufgrund fehlender Werbung/Aufklärung der Zielgruppe im Sand verlaufen sind:

     

    Unterzeichner 2101 - Legalisierung von PLEVs / EKFs im öffentlichen Straßenverkehr

    https://www.openpetition.eu/petition/online/legalisierung-von-plevs-ekfs-im-oeffentlichen-strassenverkehr

     

    Unterzeichner 140 - eKFV in Deutschland für ALLE Elektrokleinstfahrzeuge!
    https://www.change.org/p/steffen-bilger-staatssekretär-für-verkehr-und-digitale-infrastruktur-ekfv-in-deutschland-für-alle-elektrokleinstfahrzeuge

     

    Unterzeichner 117 - Freigabe von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Lenkstange auch für den Straßenverkehr vom 16.01.2020
    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_01/_16/Petition_105946.html

     

    Unterzeichner 055 - Rechtliche Gleichstellung von E-Scootern mit Pedelecs im Straßenverkehr vom 15.01.2020
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_01/_15/Petition_105917.nc.html

     

    Unterzeichner 947 - Straßenverkehrs-Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) sowie deren rechtliche Einstufung wie Elektrofahrräder (Pedelecs) vom 13.10.2018
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_13/Petition_84783.nc.html

     

    • Sad 1
  6. Eigentlich wollten wir doch nur Skateboard fahren...

    Letzte Podcast-Folge für 2020! Wir haben mit unserem Mitglied Ben über die Plev Norm 17128 gesprochen und ob es uns was nützt das unsere Elektrokleinstfahrzeuge in dieser aufgeführt sind oder auch nicht….

    Themen:

    • Gastartikel im Polizeispiegel 11/2020
    • Vom Pedelec zum Pedelec-S - Was sagt der TÜV?
    • Fachtagung vom Forum für Verkehrssicherheit in Potsdam
    • Interview mit Ben zur EU-Norm 17128
    • BMVI Termin im Februar 2021

    Links zur Folge:

    Website von Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

    Gastartikel im Polizeispiegel 11/2020

    Fachtagung vom Forum für Verkehrssicherheit in Potsdam

    Electric Empire - (K)eine Norm für alle (Plev EU Norm 17128)

    Fit mit 80: Dieser gelernte Schmied fährt am liebsten Einrad

    Wer noch etwas Gutes vollbringen will, kann Lars bei seiner Klage unterstützen

    Jeden Montag YouTube Live Elektro-Talk mit Lars und Nelson

    Mitglied werden! - Wer uns bei unserer Arbeit unterstützen will, der wird einfach Mitglied im Verband

    electricempire.de Podcast ...

    • Like 1
  7. Ja und schon wieder was zum Thema Straftäter:

     

    freispruch-keine-gefaengnisstrafen-fuer-
    WWW.OPENPETITION.DE

    Wir fordern einen unmittelbaren Freispruch für Herrn Don Hoang, Pionier der Emoblität, der sich für Innovation und Fortschritt in der Emoblität für eine bessere Welt und Umwelt einsetzt indem er vielen Menschen das Leben...

     

    • Like 1
  8. Wir sprechen mit Barbara und Andreas über ihr Projekt in ihrer Stadt. Gerne auch in Eurer Stadt umsetzen 😉

    Neue Informationen zur Klage und alles was zwischen Oktober und Dezember so passiert ist….

    electricempire.de Podcast ...

     

    Themen:

    • Wieviele eScooter gibt es in D lieber GDV?
    • Abgasfrei Demo in Hamburg
    • Internes Fachgespräch mit den Grünen
    • Planung Mitgliederversammlung
    • Update zur Klage von Lars
    • Projekt von Barbara & Andreas
    • Electro Talk mit Nelson und Lars bei YouTube Live
    • Boosted Akku reparieren lassen
    •  

    Links zur Folge:

    Website von Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

     

    Wer noch etwas Gutes vollbringen will, kann Lars bei seiner Klage unterstützen

    Jeden Montag YouTube Live Elektro-Talk mit Lars und Nelson

    Video zur Abgasfrei-Demo von Sascha in HH im Oktober 2020

    Mitglied werden! - Wer uns bei unserer Arbeit unterstützen will, der wird einfach Mitglied im Verband

     

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  9. vor 2 Stunden schrieb oldtrapper:

    ist doch nur fair ... ich für meinen Teil kann das mit den Straftätern nicht mehr hören ... möglichst oft rumposaunen, damit ja auch jeder vorsätzlich handelt.

    Was ist daran falsch? auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

  10. Update 06.12.2020: Zur Begründung warum kein Elektroskateboard in der 17128 berücksichtigt wurde gab es von Seiten der DIN folgende Rückmeldung:

    Zitat

    ..der Inhalt einer Norm wird von den Experten selber eingebracht. So gehe ich davon aus, dass kein Vertreter für Skateboards aktiv beteiligt war, oder, dass auf europäischer Ebene die Berücksichtigung hiervon nicht angenommen wurde.

     

    • Sad 1
  11. Normalerweise sitzt man Anfang Dezember zuhause, plant die besinnlichen Tage zur Weihnachtszeit und überlegt sich, mit welchen tollen Geschenken man seine Liebsten am Heiligabend beschenken könnte. Vielleicht dieses Jahr nun doch ein Elektrokleinstfahrzeug? Oder wie der Europäer sagen würde: „a Personal Light Electric Vehicle“. Aber was ist in diesen Zeiten noch normal?

    din_17128-2-700x466.jpg

     

    EU Norm 17128

    Historie

    Bevor ich zum eigentlichen Punkt komme, möchte ich kurz ins Jahr 2018 zurückgehen, als der erste Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zusammen mit der BAST-Studie im Sommer vorgestellt wurde. Damals hatte man von Seiten des Verkehrsministeriums noch den groben Plan, die eKFV auf Basis der prEN 17128:20xx aufzubauen. An dieser EU-Norm wurde seit Februar 2017 gearbeitet und man plante diese vermutlich pünktlich fertigzustellen, um eine einheitliche Basis für alle Kleinstfahrzeuge innerhalb Europas zu bilden. Genau zu dieser Zeit habe auch ich das erste Mal von ihr gehört und verfolge seitdem regelmäßig den Fortgang dieser in meinen Augen so wichtigen Norm.

    Das passt schon….

    Leider ging am Ende der Plan nicht auf und Andreas Scheuer musste seinen mit heißer Nadel gestrickten eigenen Entwurf der eKFV innerhalb von 3 Monaten durch die Europäische Kommission gepeitscht, um dann pünktlich am 15.06.2019 die abgespeckte Verordnung ohne Berücksichtigung der Fahrzeuge ohne Lenkstange vorstellen zu können. Der Rest dieser tollen Kamingeschichte über Schwimmnudeln, Gehwegchaos und die Haltbarkeit von E-Scooter-Akkus wird sicherlich noch jedem in den Ohren klingen. Nun ist heute die BAST-Studie 1.0 die Grundlage für die aktuelle eKFV in Deutschland und es ist weiterhin keine konstruktive Aufarbeitung seitens des BMVI für alle Fahrzeuge mit und ohne Lenkstange in Sicht, wenn wir die aktuell laufende Studie über E-Scooter der VUFo Dresden und BAST einmal außen vorlassen.

     

    klassen-700x227.jpg

    Übersicht Fahrzeugklassen 17128

     

    Da fehlt doch was?

    Aber ich schweife ab; aufgrund von nicht weiter bekannten Verzögerungen im Brüssler Freigabeprozess wurde die Arbeit an der EU-Norm 17128 von Seiten des Ausschusses weiter fortgeführt und erreichte in diesem Jahr nun endlich ihren finalen Entwurf. Fast genau zu dieser Zeit und im Zusammenhang mit der Diskussion über die aktuelle Petition informierte ich mich wieder einmal über den aktuellen 17128-Status. Nach dem ersten Überfliegen des fast 100-seitigen Entwurfs der Norm war ich guter Dinge, im nächsten Jahr endlich ein Dokument an die Hand zu bekommen, welches für Hoverboards, MonoWheels, E-Scooter und auch Elektro-Skateboards die neue Basis bilden könnte oder wie Herr Tolkien so treffend schrieb „One Ring to rule them all„.

     

    Brüssel wir haben da ein Problem!

    Welches Fahrzeug ich aber beim ersten Überfliegen und dann auch beim zweiten Mal lesen nicht gefunden habe war das „Elektro-Skateboard“. Ich habe mir dies zunächst schön geredet mit dem Satz „die werden schon wissen was sie tun!“ und gehofft die Antwort sei zwischen den Zeilen des Entwurfs zu finden. Es ließ mir dann jedoch keine Ruhe und ich kontaktierte zusätzlich den Vorsitzenden von eSkave Lars Stühlen, um ihn nach seiner Meinung zu fragen. Als auch er meinte „Hey, die Skateboards fehlen!“, haben wir uns gemeinsam aufgemacht und den Ansprechpartner des Ausschusses Herrn Legrand kontaktiert. Nachdem er uns empfahl, uns mit unserem Anliegen an die DIN zu wenden – Zitat „As you are based in Germany, the best is to raise your issue via DIN as indeed amending it is possible.

    euc-1-700x565.jpg

    EUC sind in der 17128 berücksichtigt

     

    Also besprachen Lars und ich die nächsten Schritte, um zum Einen den Mitgliedern des Ausschusses aufzuzeigen, dass sie ein sehr wichtiges Fahrzeug vergessen haben und gleichzeitig auch zu versuchen, Elektro-Skateboards in die Betrachtung als PLEV mit einzubeziehen. Deshalb setzten wir zusammen einen Brief auf Deutsch und Englisch auf, der diese unbefriedigende Situation für Deutschland und auch all unsere Nachbarn innerhalb der EU thematisiert. Wir halten es für sehr wichtig, mit dieser Zusammenfassung auf unsere Freunde im In- und Ausland zuzugehen und sie zusätzlich für dieses Thema zu sensibilisieren. Denn auch im Ausland müssen wir Mitstreiter finden, die auf ihre dortigen nationalen Behörden zugehen.

    Leider nichts vorbereitet

    Der zuständige Kontakt der DIN hat sehr schnell geantwortet und uns bestätigt, dass Elektro-Skateboards nicht versehentlich vergessen wurden. Leider wurde uns nicht viel Hoffnung auf schnelle Anpassung gemacht, vielmehr verwies man uns auf die Möglichkeit, eine eigene Norm zu elektrischen Skateboards zu erarbeiten und sich gegebenenfalls auf die entsprechenden, relevanten Passagen aus der EN 17128 zu beziehen.

     

    17128_antwort-1-700x210.jpg

    Antwort DIN

     

    Soweit so gut bzw. nicht gut! Eigentlich hatte ich immer die Hoffnung, wir bewegen uns irgendwie in Richtung Zukunft, aber leider wurde mir wieder einmal sehr anschaulich klar gemacht wie es läuft, wenn niemand draufschaut bzw. nachfragt! Es wird eben wieder OHNE UNS genormt und verordnet und die Realität wird ausgeblendet. Zusätzlich frage ich mich, was passiert, wenn "völlig überraschend" neue Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität auf den Markt drängen? Gibt es dann auch wieder eine neue Norm, die auf "relevante Passagen" verweist? National fehlt mir sogar aktuell komplett die Fantasie, wie ein passender Prozess zur Entscheidungsfindung auf den Weg gebracht werden kann!

     

    Die 17128 ist keine Verordnung sondern eine Norm d.h. kein Gesetzestext. Da diese Norm wohl demnächst im Amtsblatt der Maschinenrichtlinie aufgeführt wird, kann man maximal davon ausgehen, dass PLEVs als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie eingestuft werden. Dies ist allerdings nur wichtig für eine CE Kennzeichnung, nicht für das KBA, Versicherungen und/oder Politik und unsere Legalisierungsversuche.

     

    Trotzdem wurde aus meiner Sicht die Chance auf EU Ebene verpasst ein Zeichen zu setzen und die aktuelle leichte Mobilität mit all ihren Fahrzeugen und Facetten in einer Norm abzubilden! Nun wird es doch wieder eine Patchworkdecke wo wir jährlich neue Mobilitätsflicken ranbasteln.

     

    Wir haben doch alles – Gehweg, Fahrrad und DAS AUTO!

     

    Bleibt gesund und frohes Fest!

     

    Der Beitrag (K)eine Norm für ALLE erschien zuerst auf Electric Empire.

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    • Sad 2
  12. Am 25.10.2020 um 16:15 schrieb susigoesskating:

    Also wirklich. Da gibt es doch viel schlimmere Dinge als ein motorisiertes Skateboard. Teilweise frage ich mich wirklich, ob die Polizei nichts besseres zu tun hat.

     

     

    Nein, eigentlich nicht. „Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“ (§ 163 StPO). Theoretisch riskieren Polizisten beim Wegsehen sogar eine höhere Strafe (für „Strafvereitelung im Amt“) als z.B. der Drogenbesitzer.

     

    Wie definierst Du "Wegsehen" oder "viel schlimmeres" ? Ich kann mir vorstellen, dass es viele Bürger gibt die das ahnden von diesen Straftaten sehr wohl als wichtig empfinden und hier keinen "Kavaliersdelikt" sehen. Primär steht in unseren Fall für die Polizei der "Opferschutz" im Vordergrund. Es kann immer was passieren und dann bist Du mit Deinem Skateboard nicht versichert um ggf. andere Verunfallte zu entschädigen.

     

    ....und JA mir passt es auch nicht, dass ich ich mich schon lange nicht mehr in Berlin nach dem Motto "Fahrt unauffällig ! Vorsichtig, Umsichtig " fortbewegen kann sondern selbst damit nicht mehr weiterkomme. Genau deshalb heisst es aktiv öffentliche Stellen aufklären und uns als umsichtige Gemeinschaft darzustellen. Erst wenn viele Zweifler den Vorteil erkennen wird sich etwas ändern, bleiben wir weiterhin nur die "schimpfende kleine Truppe" bleibt alles beim Alten und jeder wird eben rigoros verknackt.

  13. vor einer Stunde schrieb Freako:

    Guter Artikel. Ich verstehe sowieso die Begrenzung der Geschwindigkeit nicht. Beim Auto kommt doch auch keiner auf die Idee die Geschwindigkeit zu drosseln. Selbst wenn man mal annehmen würde, dass es in ein paar Jahren eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen gäbe hat doch trotzdem immer der Fahrer die Pflicht sich an Begrenzungen zu halten und wird nicht direkt gesetzlich über den Hersteller beschnitten. Genau dieses Prinzip vom 'Vertrauen in den Fahrer' sollte auf absolut alle Fahrzeuge übertragen werden. Man kann ja locker für Stadt oder Landstraße unterschiedliche Geschwindigkeitsmodi an den Geräten vorgeben. Aber wenn ich mir vorstelle im Outback von Sachsen-Anhalt mal 20 km von A nach B zu fahren ohne dass mir eine Menschenseele entgegenkommt... Und dann nur 20 km/h... Das grenzt ja schon an fahrlässige Verschwendung von Lebenszeit. 

     

    Danke fürs Feedback.

     

    Ich denke der zentrale Punkt ist:

    "Erhöhe ich zum Beispiel an meinem PEDELEC die Endgeschwindigkeit von 25 km/h auf 50 km/h, dann bedeutet das sich die technischen Belastungen des Fahrrads sich nicht verdoppeln, sondern vervierfachen. Dies bedeutet z.B. das die verbaute Bremsanlage aber auch Schweißnähte des Rahmens und der Gabel weiterhin allen Test bei dieser erhöhten Geschwindigkeit Stand halten müssen."

     

    Ein Auto ist auf 200km/h ausgelegt und getestet, aber nicht jedes Fahrrad, PEDELC etc. hält das Upgrade.

    Bei einem E-Board oder MonoWheel ist die Endgeschwindigkeit gleich dabei aber unsere tchnischen Überwachungsvereine sehen nicht die "zertifizierte" Grundlage.

  14. Wer sich mit Elektromobilität und leichten Fahrzeugen beschäftigt oder sie selber nutzt wird sicherlich immer wieder durch Postings und Beiträge im Internet oder aufgrund persönlicher Erlebnisse über die maximale Endgeschwindigkeit (s)eines Fahrzeugs nachgedacht haben. In diversen Fachzeitschriften, Online Artikeln oder im Smalltalk zwischen den Nutzern wird das Thema “Frisieren, Tunen oder schneller machen” lebhaft diskutiert bzw. direkt die neuesten Tipps und Tricks ausgetauscht.

    Aber wieso ist das immer wieder so ein Thema bei den Nutzern von Fahrrädern, Pedelecs, oder E-Scootern? Sind die Vorgaben des Gesetzgebers einfach nur falsch oder ist Deutschland ein Land aus Speed Junkies die nicht schnell genug und rücksichtslos von A nach B gelangen können?

    Überblick Fahrzeuge

    Im ersten Schritt schauen wir zuerst auf verschiedene Fahrzeugklassen und welche Unterschiede sich daraus ergeben :

    E-Scooter (Fahrzeugart Elektrokleinstfahrzeug) dürfen bis max. 20 km/h und einer Motorleistung von 500 Watt von Bürgern ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden. Dafür benötigt man keinen Führerschein oder Helm. Aufgrund der Einstufung als Elektrokleinstfahrzeug wird aber vom Gesetzgeber eine Versicherungsplakette verlangt.

    PEDELEC (Fahrzeugart Fahrrad) bis max. 25 km/h dürfen Nutzer ihr per Hilfsmotor “tretunterstüzendes” Fahrrad mit einer Motorleistung von 250 Watt im Straßenverkehr nutzen. Dafür benötigt man keinen Führerschein, Versicherung oder Helm. Unfallschäden werden über die vorhandene Haftpflicht abgedeckt.

    S-PEDELEC (Fahrzeugart Kleinkrafträder, Klasse L1e-B) kann eine maximal unterstützte Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, wobei die maximale Nennleistung des Motors bei 500 Watt liegt. Damit dieses ausschließlich auf der Straße gefahren werden darf, muss der Nutzer 16 Jahren alt sein, einen Helm tragen, den Führerschein AM (Kleinkraftrad) und eine Versicherung vorweisen.

    Fahrzeuge ohne Lenkstange (Fahrzeugart Kraftfahrzeug) Mono-/OneWheel oder E-Board liegen aufgrund der weltweit nicht einheitlichen Vorgaben für die in diesem Bereich tätigen Hersteller bei +/- 2000W pro Motor und einer Endgeschwindigkeit von ca. 40 km/h. Aktuell gelten sie in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Aufgrund der fehlenden Fahrzeugklasse gilt das Fahren auf deutschen Straßen ohne vorhandene Betriebserlaubnis und Versicherung als Straftat im Bezug auf das Pflichtversicherungsgesetz.

     

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    E-Scooter als „Lastenesel“

    Historisch gewachsen

    Außerhalb der Betrachtung möchte ich gerne noch drei zusätzliche sehr bekannte Fahrzeuge zum Vergleich aufführen:

    Fahrräder erreichen generell per Muskelkraft aufgrund von Aufbau, Fahrer und Technik die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h und sind ohne Versicherung und Helmpflicht auf deutschen Straßen erlaubt. 

    Inlineskates gelten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. März 2002 im Straßenverkehr als „besondere Fortbewegungsmittel“. Demnach sind sie wie Fußgänger zu behandeln: Sie müssen auf dem Gehweg, kombinierten Geh- und Radwegen oder in Fußgängerzonen fahren; Radwege sind tabu, sofern sie nicht durch ein Zusatzzeichen für Skater freigegeben sind. Auf Landstraßen ohne Gehweg müssen sie sich am äußersten linken Rand halten. Auch hier spielt der Nutzer und die Technik eine enorme Rolle und es können die unterschiedlichsten Geschwindigkeiten von 15-40 km/h erreicht werden.

     

    blades-700x414.jpg
    Pro Inline Skates

     

     

    Skateboards oder wie in der Tagesschau vom 09.05.1977 als gefährliche Rollbretter bezeichnet kommen in den Vorschriften zum Verkehrsrecht gar nicht vor. 

    Sie können nach § 24 STVO besondere Fortbewegungsmittel eingestuft werden. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen wie Inlinern oder (Tret-)Rollern werden Skateboards nicht explizit benannt. Manche Juristen sehen sie hingegen als Sport und Spielgeräte, wodurch sie grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn sowie dem Seitenstreifen gefahren werden dürften. Unabhängig der Einstufung erreicht man auch hier per Muskelkraft und Übung auf Geh-, Radweg oder Straße problemlos Geschwindigkeiten von 20-25 km/h.

    board-700x305.jpg
    populäre Form eines Skateboards

     

    Am Ende bleibt es Physik

    Die weiter oben aufgeführten 5 Fahrzeugklassen unterscheiden sich nur teilweise in ihrer Art des Antriebs und den damit verbundenen unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten, aber ihre Nutzer plagt manchmal das gleiche Problem, die Geschwindigkeit! Rein physikalisch betrachtet gibt Geschwindigkeit an, wie schnell oder wie langsam sich ein Körper bewegt. d.h. egal ob mit Muskelkraft oder Motor am Ende ist es die gleiche physikalische Energie. z.B. macht es keinen Unterschied ob ein 110 kg schwerer Nutzer mit einem Fahrrad oder mit einem E-Scooter bei 20km/h in einen Unfall verwickelt wird. Die Bewegungsenergie bleibt die gleiche und die Fahrzeugart spielt somit keine Rolle. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet bekommt das gerade überall sehr beliebte Lastenfahrrad mit einem Durchschnittsgewicht von 35 – 70 kg plus „Beispiel Nutzer“ von 110 kg und einer möglichen Zuladung von mehreren hundert Kilo eine etwas andere Tragweite. Aber trotzdem kommt niemand auf die Idee Menschen > 100kg die Nutzung von dieser Art Fahrzeugen zu untersagen!

    Lastenrad-700x394.jpg
    PEDELEC Lastenrad – 275Kg Bike + Rider + Load

     

    KFZ oder Fahrrad

    Der E-Scooter als langsamstes Fahrzeug dieser Gruppe hat mit der Einstufung als Kraftfahrzeug vermutlich am meisten zu kämpfen. Auf den ersten Blick fühlt sich das Fahren ohne Helm mit fast 20 km/h ausreichend an, aber viele der Nutzer die sich beim täglichen Weg zur Arbeit auf dem Radweg einordnen, bekommen schnell Probleme wenn der trainierte Radler hinter ihnen klingelt oder der entspannte „ältere“ PEDELEC Nutzer mit 25km/h vorbeifährt. Auch fällt für den geübten eKF Nutzer das Überholen gänzlich flach wenn man hinter einem sehr “langsamen” Zeitgenossen mit 18 km/h hinterher fahren muss, da das eigene Kleinstfahrzeug manchmal schon mit 18,5 km/h am Limit seiner Leistung ist. Liegt das eigene Körpergewicht bei z.B. >95kg oder das angepeilte Ziel am Ende einer Steigung wirkt sich das nochmal negativ auf die Endgeschwindigkeit aus.

    Muss das sein?

    Dagegen könnte man meinen, dass sich die > 6 Millionen PEDELEC Nutzer in Deutschland im seligen Fahrradparadies befinden und entspannt für Ausflüge oder zur Arbeit ihr Gefährt nutzen. Aber auch hier scheinen viele der Nutzer mit ihren “Speed Limit” von 25 km/h nicht ganz zufrieden zu sein. Man wolle doch nur im fliessenden Verkehr „mitschwimmen“ heißt es oft als Begründung für den technischen Eingriff am Fahrrad. Der Tuning Markt ist deshalb ein lohnendes Geschäft und die Polizei vermutlich meist am Rande ihrer Kontrollkapazitäten. Von Seiten der Hersteller beobachtet man diese Situation kritisch, aber profitiert gleichzeitig davon wenn das Geschäft floriert. Das aktuell prominentes Beispiel zu diesem Thema ist das aktuelle Durchgreifen der Berliner Fahrradstaffel im Bereich “getunte” Elektro-Gravel-Bikes der Marken VanMoof und Cowboy.

    Der vermeintliche “King of the Road” ist man mit einem S-PEDELEC wenn auf der Straße das eKF, Fahrrad, PEDELEC oder manches Mofa mit 40 Sachen im Spiegel schnell kleiner werden. Leider sprechen die Verkaufszahlen eine ganz andere Sprache und daher führen diese Fahrzeuge auch vielmehr ein Nischendasein auf deutschen Straßen. Vermutlich will niemand mit Versicherung, Helm und Führerschein fest auf die Straße verbannt werden um dort wieder als schwächstes Glied gegen LKW und PKW in den Ring zu steigen.

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    Verkehrskontrolle E-Scooter

    Gehts auch legal?

    Was macht aber der “gesetzestreue” Bürger den nach illegalem Tuning seines PEDELEC das Gewissen plagt? Genau! Eine Vorstellung beim technischen Dienst zum Gutachten und zur Erlangung einer Betriebserlaubnis wären ein Schritt in die “legale” Richtung. Damit wird überprüft ob das Fahrzeug ggf. die Anforderungen für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erneut bzw. immer noch erfüllt. Natürlich muss jedem klar sein, dass je schneller oder je stärker ein Fahrzeug ist auch die technischen Anforderungen exorbital steigen.

    Erhöhe ich zum Beispiel an meinem PEDELEC die Endgeschwindigkeit von 25 km/h auf 50 km/h, dann bedeutet das sich die technischen Belastungen des Fahrrads sich nicht verdoppeln, sondern vervierfachen. Dies bedeutet z.B. das die verbaute Bremsanlage aber auch Schweißnähte des Rahmens und der Gabel weiterhin allen Test bei dieser erhöhten Geschwindigkeit Stand halten müssen.

    Die „neuen“ Wilden?

    Wo wir grad bei “40 Sachen” sind, als Sie weiter oben von einem Elektroskateboard mit 40km/h gelesen haben, konnte ich mir lebhaft ihr Gesicht vorstellen! Waaas 40 km/h?

    Wie ich dazu bereits schrieb gibt es aktuell für Fahrzeuge ohne Lenkstange keine Regelung in Deutschland und denken Sie bitte daran das die hohe Leistung dieser Fahrzeuge natürlich auch zum bremsen benötigt wird. Dazu kommt, dass man auf einem MonoWheel oder E-Skateboard 40km/h ganz anders wahrnimmt als auf einem Fahrrad und sich deshalb immer gut überlegt wo die Endgeschwindigkeit ausgefahren wird und in welchem Zusammenhang ich mein Fahrzeug nutze. Auch sollte man nicht schneller fahren als man im Ernstfall “auslaufen” kann. 

    Der Elektromotor trägt auf jeden Fall zur Sicherheit bei, weil jederzeit die Geschwindigkeit der jeweiligen Situation angepasst werden kann. Deshalb sehe ich den geübten Umgang mit einem elektrischen Gefährt sehr wohl als verkehrstauglich an. In diesem Zusammenhang wird in der aktuellen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung z.B. eine Nenndauerleistung für Geräte mit Lenkstange von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt vorgeschrieben, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung (Segways) verwendet wird. 

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    Bremstest mit Eöeltro-Skateboard

    unser Vorschlag

    Somit wäre es wünschenswert wenn der Gesetzgeber eine angemessene Wattzahl von z.B. 2000 Watt bei den noch nicht gesetzlich erfassten Fahrzeugen ohne Lenkstange zulässt um den wichtigen Bremsvorgang mit genug Leistung sicher zu ermöglichen. Helm/Schutzausrüstung werden von Seiten der Anwender in fast allen Fällen bereits genutzt und die Übernahme der Eckdaten wie Helmpflicht, Führerschein AM und eine Versicherung aus der S-PEDELEC Klasse sollte eine annehmbare Möglichkeit zur legalen Nutzung dieser Fahrzeuge sein.

    Wie damals am Moped

    Die Community aller Lager ist in jedem Fall sehr kreativ wenn es darum geht die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unbemerkt zu umgehen. Bei manchem E-Scooter passt nur noch das Gehäuse zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und der Rest wurde mit einem baugleichen “schnelleren” Innenleben ersetzt oder andere werden noch im Elektromarkt vom Kunden per Handy und Bluetooth Schnittstelle in den “Internationalen Modus” befördert. Da alle Hersteller ihre Fahrzeuge für den weltweiten Markt in China anfertigen und diese dann meist nur mit wenigen Anpassungen für den deutschen Markt vorbereitet werden, sind es am Ende nur kleine geübte Handgriffe um diverse Fahrzeug zu entsperren.

     

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    Polizeispiegel Ausgabe September 2020
     

    Teilweise ist solch eine Art von Schwachstelle für manche Verbraucher ein zusätzlicher Kaufentscheid (Off-Roard Modus) bei der Wahl ihres neuen E-Scooter oder PEDELEC. Letztendlich ist es aber egal was Sie manipulieren um die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, die Allgemeine Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz und auch den Gewährleistungsanspruch des Herstellers verlieren dann alle Tuner beim Einsatz im Straßenverkehr. Auch im Bereich der PEDELECS findet man oft für jedes Fahrrad Anleitungen im Netz um deren Sensoren außer Kraft zu setzen oder zusätzliche Bedienelemente die im Motor die volle Leistung abrufen damit eine höhere Endgeschwindigkeit dabei herauskommt.

    Warum nur?

    Mein Antrieb für diesen Artikel war zum einen der Vorschlag eines anerkannten Unfallforschers das Tunen von Fahrzeugen dadurch einzudämmen in dem man eine akzeptable Geschwindigkeiten für alle schafft und zu verstehen worin der Grund bei vielen Nutzern liegt ihre maximale Geschwindigkeit anzupassen? 

    Zitat aus Artikel Die Zeit – Das gefährliche Geschäft mit frisierten Pedelecs “Siegfried Brockmann hat eine Idee, wie man Tunen unattraktiv machen könnte: indem man die Höchstgeschwindigkeit für normale Pedelecs erhöht. Vielen E-Bike-Fahrern sind 25 Kilometer pro Stunde zu langsam, aber sie entscheiden sich gegen ein S-Pedelec, weil sie damit nicht auf Radwegen fahren dürfen, sagt Brockmann. Er schlägt als neue Höchstgeschwindigkeit für Pedelecs 32 km/h vor, das entspricht 20 Meilen pro Stunde.” Zitatende

    Des Weiteren fließt auch meine persönliche Beobachtung bei der täglichen Nutzung meiner Fahrzeuge mit ein. Mit meinem S-PEDELEC fahre ich herrlich entspannt an allen vorbei aber erreiche nie meine 45 km/h. Hingegen stelle ich mich mit meinem E-Scooter erstmal an der roten Ampel an die Seite und lasse alle Fahrräder vorbei um dann selbst ohne bohrenden Blick meines Hintermanns meine Fahrt mit 19,5 km/h fortzusetzen. Auch die erwähnten 40 km/h auf einem Elektroskateboard oder MonoWheel lässt in mir kein entspanntes Fahren zu, sondern wie bei allen anderen meiner Fahrten auch, wären 30 km/h meine optimale Wunschlösung um die kleine E-Mobilität auf deutschen Straßen im Bereich Geschwindigkeit zu vereinheitlichen. Man darf nicht vergessen, dass es bei der täglichen Nutzung eines Fahrzeugs immer vorrangig um die eigene Gesundheit geht und da ist es für mich unerheblich ob es sich um ein Skateboard, PEDELEC oder MonoWheel handelt.

     

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    Per Webseite klickt man sich seine neue E-Scooter Software zusammen

    Eine für Alle!

    Natürlich gebe ich Ihnen Recht wenn wir nun fiktiv annehmen Berlin setzt das Tempo 30 für wirklich ALLE Verkehrsteilnehmer fest und keiner kann mehr den anderen Überholen. Wo landen wir dann in kritischen Situationen? Aber wäre es nicht nach allen bereits hinter uns liegenden Novellen nicht wirklich einmal Zeit den historisch gewachsenen  Regulierungswald aus Fahrzeugklassen auszudünnen, um neue und zukünftige Lösungen praktikabel einbinden zu können?

    Stelle ich bildlich gesprochen den deutschen Verkehr einem Kino gleich und alle großen und kleinen Fahrzeuge sind dessen Besucher dann würde sich die aktuelle Verkehrssituation dadurch auszeichnen, dass einige wenige Aufstehen können um besser zu sehen und andere dann sehr viel schlechter die Leinwand erblicken können und deshalb nun auch versuchen aufzustehen. Wenn aber am Ende alle aufgestanden sind sehen wieder alle genauso gut oder schlecht wenn keine neue Ordnung der Besucher in deren Reihen erfolgt.

    Der einfache Nutzer dort draußen wurde doch schon lange abgehängt und ist ohne den Genuß der entsprechenden Fachliteratur völlig aufgeschmissen. Viele nehmen noch immer den E-Scooter als vermeintlichen Roller, Spielzeug oder Fahrrad wahr. An ein KFZ denken dabei die wenigsten. Sicherlich wären 30 km/h mit Helm keine optimale Lösung für viele Verleiher, da vermutlich die Helmpflicht sofort im Windschatten folgt. 

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    Schlechte Sicht auf die Leinwand

    Verkehrswende

    In der augenblicklichen Situation wird die Verkehrswende deshalb verschlafen, da man im Bereich der mittleren und kleinen Elektromobilität zu viele Regeln und noch mehr Verordnungen schafft ohne den Anwender wirklich mit einzubeziehen. Diesen Beweis tritt in meinen Augen sehr eindeutig das Thema Tuning in all seinen Facetten an, da genau hier der deutsche doch so “Normen treue Anwender” scheinbar doch gerne eigene Fakten schafft und wieder einmal die Polizei am Ende mit hohem Aufwand jede zusätzliche Regelung durchsetzen muss.

    Nicht ohne mein Auto

    Nach meiner Vermutung wird bei den meisten Bundesbürgern, welche das Auto als ein über allem schwebendes Statussymbol empfinden, erst ein Umdenken einsetzen wenn Alternativen schnell und einfach genutzt werden können. Das Verkehrsmittel der Zukunft muss deshalb klein, wendig, legal und den gewissen “Iphone Faktor” besitzen damit viele Menschen es haben und einsetzen wollen. Vor allem auch für Pendler in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss es transportabel, platzsparend und einfach zu verstauen sein. Fahrzeuge im Bereich Mikromobilität können ein erster Schritt dazu sein, aber es müssen alle Faktoren stimmen. z.B. halte ich ein Monowheel oder E-Scooter mit maximal 20 km/h deshalb eher für kontraproduktiv. “Getunte” und damit nicht versicherte Fahrzeuge sollten in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen eine Rolle spielen. 

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    Mein „geliebtes“ Auto
     

    Die “Wohlfühlgeschwindigkeit” der Zukunft sollte bei Nutzern aus allen Bereichen der Mikromobilität eine entsprechende Akzeptanz finden um damit mehr Raum für eine einheitliche neue Art von Fortbewegung zu ermöglichen. Dazu zählt vor allem die Möglichkeit neue Fahrzeuge ausreichend zu testen und von Seiten der Politik mehr Vertrauen gegenüber seinen Bürgern und etwas weniger Bewusstsein nicht auf jede mögliche Eventualität vorbereitet sein zu müssen. Diese Herangehensweise ist zwar bis zu einem gewissen Maße löblich, lässt aber in zu hoher Dosis keinen Freiraum für neue innovative Ideen zu. Anfang 2019 setzte man von Seiten des Verkehrsministerium erste richtige Impulse mit der Ankündigung der “Ausnahmeverordnung” für Fahrzeuge ohne Lenkstange. Leider fehlte am Ende der Mut im “Hause Andreas Scheuer” zur Umsetzung und nur die E-Scooter waren ab dem 15.06.2019 überreguliert auf deutschen Radwegen unterwegs.

    Die aus dem Bereich der IT bekannte “Abwärtskompatibilität” von Softwareprodukten führte auch dort irgendwann zu mehr Overhead als Nutzen und genauso ist es jetzt im Bereich der Zulassung von neuen Fahrzeugen. Ein KFZ war 1968 zu Zeiten des Wiener Übereinkommens noch ein zu 100% mit Verbrennungsmotor betriebenes Fahrzeug. Heute besitzt der Elektromotor einen ganz anderen Stellenwert durch seine Größe, Leistung und Verbrauch. Es handelt sich dabei um neu zu bewertende Technik und diese darf nicht nach alten Maßstäben betrachtet werden.

    Früher war ALLES besser?

    Vieles “aus den guten alten Zeiten” muss nun nicht grundsätzlich abgeschafft werden, allerdings wird es Zeit, vor allem auch für die Politik, sich für Neues zu öffnen und die erforderlichen Freiräume durch Gesetze zu schaffen. Es kann nicht immer nur gefordert werden, daß unsere Städte autofrei werden müssen, im Gegenzug aber sehr schleppend adäquate Grundlagen in Form von zusätzlichen Verkehrsräumen für Alternativen wie z.B. E-Scooter oder Monowheels geschaffen werden.

     

    Es muss sicherlich nicht der berühmte “Bierdeckel” sein auf den am Ende alles passen muss, aber dennoch wären erste Schritte zum Verschlanken und Verbessern einiger Prozesse wünschenswert. 

    Der Beitrag Achtung, Sie sind zu langsam! erschien zuerst auf Electric Empire.

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