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EE: Urteil zur Klage


hardy_harzer

Empfohlene Beiträge

Ich hatte schon mal eine Haltestange hinten an mein Board gebastelt. Wenn man statt dem Alurohr eine PVC-Stange verwendet, biegt diese sich schnell zur Seite, wenn man gegen das Ende drückt. Die Verletzungsgefahr geht damit gegen null. Aus rechtlicher Sicht scheint nichts gegen keine Haltestange zu sprechen, die auf Zug belastet wird.

 

 

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vor 10 Stunden schrieb Falke:

 

Das ist was zählt um erstmal rechtlich überhaupt als EKF zu gelten, da spielt die Meinung vom TÜV keine Rolle.

 

ähm, leider doch da der TÜV etc. Dein Fahrzeug für die EBE abnimmt. Oder wolltest Du in Serie per ABE gehen? Zusätzlich brauchst Du Dir erstmal noch keine Gedanken über die oben aufgeführten Punkte machen da erstmal die Finanzierung des EMV Test geklärt werden solltest 😉

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vor 53 Minuten schrieb hardy_harzer:

[...] erstmal die Finanzierung des EMV Test geklärt werden sollte [...]

Ist es Absicht dass

- nach Österreich auswandern

- einen neuen Job finden

- fahren weil als Fahrrad eingestuft

einfacher und günstiger ist als sein EFK in Deutschland zuzulassen? Bin ernsthaft am Überlegen ob ich mir zum Testen dieser These ein Wochenendhaus mieten soll.

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vor 23 Minuten schrieb Tazer:

Ist es Absicht dass

- nach Österreich auswandern

- einen neuen Job finden

- fahren weil als Fahrrad eingestuft

einfacher und günstiger ist als sein EFK in Deutschland zuzulassen? Bin ernsthaft am Überlegen ob ich mir zum Testen dieser These ein Wochenendhaus mieten soll.

 

ich weiss nicht ob das gewollt ist, aber den deutschen Beamten holen grad alle "uralten" Verordnungen und Regulierungen ein und in unserem Fall können sie auch nicht sinnvoll angewendet werden. Alles für Leute die ihrem Auto oder Motorrad die spezielle Note geben wollen und ihre Umbauten sicher vom TÜV abnehmen lassen wollen. Folgt man den Vorgaben als MonoWheeler oder E-Skater hat man danach nicht mehr das Fahrzeug was man eigentlich haben möchte bzw. hat nen Sitz dran! auch möchte vermutlich niemand im BMVI die Verantwortung übernehmen "ohne Lenkstange" auf die Strasse zu lassen. man hat wie z.b. VW, BMW und Daimler zulange auf das Auto gesetzt und hadert mit der Entscheidung Richtung Emobilität zu wechseln. leider ist aktuell dagegen kein Kraut gewachsen solange wir keine grössere Loby haben. Wie man aktuell sieht hat man grad wieder die Drohne und den Gamerbereich beim BMVI entdeckt! Das verrückte ist, dass mit unserer Community ein Bereich sich auf eine Verordnung einlassen will um versichert mit Helm zu fahren, aber das Ministerium diese aus seiner Sicht heisse Kartoffel nicht aufgreifen will.

 

ggf. wird in den nächsten Monaten was zur PLEV Norm auf EU Ebene final verabschiedet!? Angeblich soll diese fertig sein aber nur fehlerhaft in den Freigabeprozess übergeben worden sein.

 

Zitat der Allianz AT

Zitat

gerne beantworte ich Ihre Anfrage. One Wheels unter 25 km/h sind genau wie Fahrräder zu betrachten. Die private Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche durch verursachte Schäden von Ihnen als Privatperson aus dem täglichen Leben. Demzufolge sind Schäden, die Sie beim Benützen des One Wheels anderen zufügen genauso wie beim Fahrradfahren über die Private Haftpflichtversicherung geregelt.

 

Eine spezielle Versicherung für One Wheels bietet die Allianz Österreich leider noch nicht an.

 

bearbeitet von hardy_harzer
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5 hours ago, hardy_harzer said:

ähm, leider doch da der TÜV etc. Dein Fahrzeug für die EBE abnimmt. Oder wolltest Du in Serie per ABE gehen? Zusätzlich brauchst Du Dir erstmal noch keine Gedanken über die oben aufgeführten Punkte machen da erstmal die Finanzierung des EMV Test geklärt werden solltest

 

Nochmal, ich meine ob man ein solches Board als EKF ohne ABE/EBE versichert bekommt.

 

Der EMV-Test ist viel teurer als die Strafe wenn man keine ABE hat, totreguliert halt.

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vor 5 Minuten schrieb Falke:

 

Nochmal, ich meine ob man ein solches Board als EKF ohne ABE/EBE versichert bekommt.

 

nochmal, nein. ein Board ist kein EKF, das wäre es nur wenn wir die Ausnahmeregelung bekommen hätten mit klaren vorgaben. somit bleibt es nach Ansicht des BMVI ein Kfz.

wenn du versuchst eine Versicherung abzuschliessen muss du klare angaben machen plus Bestätigung das Du eine ABE/EBE für dein board besitzt. sonst kommen sie dir mit einem Obliegenheitsverstoß.

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Hab gerade die Begründung zum Urteil gelesen.

 

Das Gericht sagt, du hast keinen Anspruch auf Kontrahierungszwang. Das heißt entweder es besteht keine Versicherungspflicht (was auch die Meinung der Allianz ist) oder dass Versicherungspflicht und Kontrahierungszwang getrennt sind. Das Gericht hat hierzu keine Aussage getroffen, kann man da nochmal irgendwie nachfragen?

Lustig ist auch der Begriff "denklogisch", wenn die Fahrzeuge denklogisch klassifiziert und geregelt wären, dann hätten wir das ganze Theater nicht und wir hätten wie in Österreich ein Haftpflichtversicherung und fertig.
Kann man nicht was in Richtung EU klagen wegen Gleichberechtigung, Verhältnismäßigkeit etc. und mal die Allianz in D mit der Aussage der Allianz AT konfrontieren.

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vor 2 Stunden schrieb Falke:

Hab gerade die Begründung zum Urteil gelesen.

 

Das Gericht sagt, du hast keinen Anspruch auf Kontrahierungszwang. Das heißt entweder es besteht keine Versicherungspflicht (was auch die Meinung der Allianz ist) oder dass Versicherungspflicht und Kontrahierungszwang getrennt sind. Das Gericht hat hierzu keine Aussage getroffen, kann man da nochmal irgendwie nachfragen?

Lustig ist auch der Begriff "denklogisch", wenn die Fahrzeuge denklogisch klassifiziert und geregelt wären, dann hätten wir das ganze Theater nicht und wir hätten wie in Österreich ein Haftpflichtversicherung und fertig.
Kann man nicht was in Richtung EU klagen wegen Gleichberechtigung, Verhältnismäßigkeit etc. und mal die Allianz in D mit der Aussage der Allianz AT konfrontieren.

 

Danke für Deine Feedback! Ich möchte nicht als Besserwisser oder Schlaumeier rüberkommen bzw. "weiß ichschon" oder "haben wir doch gemacht!"  etc. Ich bin genauso abgenervt über die aktuelle Situation. Ich freue mich über den sachlichen Austausch untereinander und nehmen immer etwas mit.

 

Zitat

Allianz in D mit der Aussage der Allianz AT konfrontieren bzw Österreich ein Haftpflichtversicherung und fertig.

Ja haben wir und dazu gab es folgendes Feedback.

alli.thumb.jpg.1b3967abaac9f61c50b6f640827a20fb.jpg

Zitat

kann man da nochmal irgendwie nachfragen?

Ich telefoniere nächste Woche mit dem RA und wir sammeln alles was unklar oder offen ist.

 

zum Kontrahierungszwang:

kontra.jpg

 

 

 

bearbeitet von hardy_harzer
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Wenn eine Versicherungspflicht nach  §1 PflVG laut dem Gericht nicht gegeben ist, dann ist der Verstoß gegen besagtes Gesetz auch nicht möglich oder? Heißt das dass es ab jetzt keine Straftat mehr ist oder ist das Urteil dann wieder "falsch"?

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vor 1 Stunde schrieb Tazer:

Wenn eine Versicherungspflicht nach  §1 PflVG laut dem Gericht nicht gegeben ist, dann ist der Verstoß gegen besagtes Gesetz auch nicht möglich oder? Heißt das dass es ab jetzt keine Straftat mehr ist oder ist das Urteil dann wieder "falsch"?

im abgebildeten Text geht es nicht um §1 ... leider leider

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