Vielleicht könnte man das so regeln, dass man zusätzlich zur gewichtlichen Einteilung, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h außerorts setzt, weg vom Gehweg und je nachdem um welches Gefährt sich handelt, auf den Radweg oder Straße setzt. Natürlich unter der Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer. Die 45 km/h Höchstgeschwindigkeit wird vor allem sicherlich im ländlichen Raum von Nutzen sein, um mal schnell von A nach B zu kommen. Innerorts würde ich es auf 25 km/h ansetzen. Das war mein Gedanke dazu.