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jeti

Elektro-Skater
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Alle erstellten Inhalte von jeti

  1. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Banderas schriftlich bestätigt, dass er ein Board besitzt und verwendet hat, das schneller als 6 km/h fährt. Er schreibt auch, dass er mit der Rechtslage vertraut war. Damit wurde die Straftat vorsätzlich begangen. Der Strafbefehl schreibt sich da quasi von selbst. Vielleicht hätte Banderas die Strafe auch ohne Stellungnahme bekommen. Geholfen hat er sich damit nicht.
  2. Da gibt es nicht viel zu tun. Sei freundlich, sag möglichst wenig und hoffe darauf, dass die Staatsanwaltschaft mit Wichtigerem beschäftigt ist. Als mich die Polizei kassiert hat, habe ich wahrheitsgemäße Angaben zu meiner Person und zu meinem Führerschein gemacht. Dann hieß es, dass das Board einem Gutachter übergeben wird, der die Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Ich habe daraufhin gesagt, dass der Antriebsstrang nicht modifiziert wurde, und sie die technischen Daten auf der Webseite des Herstellers nachlesen können. Mein Gedanke war, dass das Verfahren eher eingestellt wird, wenn noch keine externen Kosten entstanden sind. Ich habe nichts offiziell zu Protokoll gegeben. Als mich die Staatsanwaltschaft angeschrieben hat, habe ich keine Stellungnahme verfasst. Dazu bin ich nicht verpflichtet, und man kann sich damit nur weiter rein reiten. Stellungnahmen werden praktisch nie zu deinem Vorteil ausgelegt. Auch wenn es schwer fällt, sollte man einfach die Klappe halten.
  3. Die richtige Formel ist s=v^2/2a. Damit sind wir dann wieder bei 6,9 m.
  4. Die eKFV fordert eine Mindestverzögerung von 3,5 m/s^2. Bei 25 km/h muss der Bremsweg also unter 6,9 m liegen. Das elektrische Skateboard in dem Video ist nach diesen Vorgaben gescheitert (7,3 m), der Rest der Fahrzeuge hat die Vorgabe erfüllt. Laut der Studie des BaSt war es den Testenden nicht möglich die Mindestverzögerung mit einem SoloWheel zu erreichen. In dem Video beträgt der Bremsweg des OneWheel 3,7 m.
  5. Ich bin da skeptisch. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, stand das schon auf der Webseite bevor es einen Termin beim TÜV gab. Schreib dem Sascha lieber noch mal eine Mail, und bitte um eine verbindliche Auskunft. Edit: Schick einfach eine Mail an info@volteboard.de und frag Sascha, ob jetzt eine ABE vorhanden ist. Wenn das der Fall ist, kann er ja eine Kopie der Bestätigung anhängen.
  6. Ich denke nicht, dass das Volteboard tatsächlich zugelassen ist. Der Stand am 25.02.2020 war, dass sich der Test beim TÜV verzögert, weil der Teststand unter Wasser steht. Seitdem habe ich nichts mehr von Volteboard gehört, und die Coronakrise fing an. Die Pressemeldung vom Januar war etwas irreführend.
  7. jeti

    EE: Verschiedenes!

    Zumindest in Bayern darf man die Wohnung weiterhin nur mit einem triftigem Grund verlassen. Mit dem Motorrad zum nächsten Supermarkt zu fahren ist ok. Eine Runde zur Entspannung zu fahren ist nicht erlaubt. Das liegt auch daran, dass Motorrad fahren als gefährlich angesehen wird (und gefährlicher als Autofahren ist). In der Situation habe ich keine Hoffnung, dass es eine Sondergenehmigung für Fahrzeuge geben wird, die ebenfalls als gefährlich wahrgenommen werden.
  8. Bei einem anderen Teilnehmer hier im Forum wurde das Board dauerhaft beschlagnahmt. Offenbar ist das nach einigen Landespolizeigesetzen zur Gefahrenabwehr möglich.
  9. Nur? Du solltest hoffen, dass entweder die Polizisten die Anzeige nicht schreiben oder die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Sonst sind da schnell mal 1500 Euro weg. Ansonsten ist nicht abzusehen, dass E-Boards zugelassen werden können. Die Scooter zum Ausleihen haben so viel schlechte Presse bekommen, dass keiner das Thema mehr anfassen will.
  10. Auf Wald- und Feldwegen ist es nicht legal mit Kraftfahrzeugen fahren. Auch nicht mit versicherten EKF oder S-Pedelecs.
  11. Wenn ich das richtig sehe, bist du verpflichtet die Angaben zur Person auszufüllen und fristgerecht zurück zu senden. Zur Sache würde ich sonst keine Angaben machen. Wenn die Polizei deine Personalien aufgenommen hat, wirst du das Bußgeld und dem Punkt nicht vermeiden können. Hätte schlimmer kommen können. Ich bin allerdings kein Anwalt. Falls du Mitglied im ADAC bist, ist eine anfängliche Rechtsberatung da kostenfrei.
  12. Man begeht eine Straftat und diverse Ordnungswidrigkeiten. Beim ersten Verstoß scheint die Staatsanwaltschaft München generell die Verfolgung einzustellen. Die Ordnungswidrigkeiten wurden bei mir auch nicht geahndet. Interessant wäre, was im Wiederholungsfall passiert. Bisher hat es wohl noch niemand darauf ankommen lassen.
  13. Bitte überleg dir das gut, und sprech das mit deinem Verteidiger durch. Ich bin kein Anwalt, und vielleicht erzähle ich jetzt Mist, aber hier sind meine Überlegungen dazu: In unseren Fällen hat die Staatsanwaltschaft entschieden die Delikte nicht zu verfolgen. Vermutlich sind in München Staatsanwaltschaft und Gerichte mit wichtigeren Dingen ausgelastet. Bei einem Berufungsverfahren bekommst du einen neuen Richter, aber dieselbe Staatsanwaltschaft wird dasselbe Strafmaß beantragen. Strafen mit bis zu 30 Tagessätzen sind nicht unüblich, die Verfahrenskosten kommen immer dazu. Dass Board weg, Punkte und Eintrag noch dazu kommen, habe ich bei anderen Verfahren nicht mitbekommen. Ich weiß aber nur dass, was die Betroffenen in den Foren schreiben. Der Richter hat nach geltendem Recht zu urteilen. Die Rechtslage ist eindeutig. Ich weiß nicht, wie viel Spielraum ein Richter gegenüber dem beantragten Strafmaß hat. Selbst wenn er die vorherige Strafe für überzogen hält und zu einer anderen Entscheidung kommen könnte, möchte er vermutlich nicht ohne guten Grund ein anderes Urteil fällen als sein Kollege. Mit der Berufung entstehen zusätzliche Verfahrenskosten, und die Strafe kann auch höher ausfallen. Ich meine von einem Jugendlichen gelesen zu haben, dem 240 Stunden Sozialdienst aufgedrückt wurden. Das theoretische Höchststrafmaß liegt bei einem Jahr Gefängnis.
  14. Da ist nichts mehr gekommen. Nach meinem Verständnis sind Ordnungswidrigkeiten inzwischen verjährt.
  15. Habe das gleiche Schreiben wie Roblon erhalten, nachdem ich letzten März kassiert wurde. Vielleicht sollten wir den Ex-Elektro-Skater Status tatsächlich einführen.
  16. Das Problem ist hier im Forum weitgehend bekannt. Leider hat es dich besonders hart erwischt. Mein herzliches Beileid.
  17. Ich habe bei Mellow Boards nachgefragt, ob sie einen einen EMV-Nachweis (ECE-R10) für ihre Produkte haben. Die Antwort war: "Mit einem solchen Nachweis kann ich Dir leider nicht dienen, tut mir leid.".
  18. Segway hat eine Allgemeine Betrieserlaubnis für seine Modelltypen. Tatsächlich haben sie sich Gesetze oder Vorschriften anpassen lassen, da es keinen passenden Fahrzeugtyp gab. Mir geht es um die Zulassung eines einzelnen Boards, das der eKFV entspricht. Edit: Laut der folgenden Seite liegen die Kosten bei 200-300 Euro, sofern ein EMV-Nachweis vorliegt. Das wäre unerwartet günstig. E-Scooter - Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge | TÜV Hessen WWW.TUEV-HESSEN.DE
  19. Als ich am Anfang der Woche dieses Bild gesehen habe, dachte ich mir, dass ich das Board lieber rückwärts fahren würde. Die Haltestange als Zugstange auszulegen war der nächste logische Schritt. Ich habe das mal gebastelt, damit die Idee nicht untergeht. Edit: Das Volteboard GTX4 ist ähnlich konstruiert, sieht aber deutlich besser aus: Volteboard GTX4 – Erstes E-Longboard mit StVZO! – Volteboard VOLTEBOARD.DE
  20. Das haben schon andere in sinnvoller Form erledigt. Da eine Einzelzulassung offenbar sehr teuer ist, habe ich das eher als Anregung für die gebastelt, die ein kommerzielles Produkt entwickeln wollen. Vielleicht kann so etwas auch mal jemand nachbauen, der Leute vom BASt trifft. Mal schauen, was die dazu sagen. Die Konstruktion kann man in 15 Minuten mit Material aus dem Baumarkt nachbauen.
  21. Wer ein legales Board bauen will, kommt auf absehbare Zeit nicht an einer Haltestange vorbei. Das ist nicht schön, ist aber so. Alle Boards, die eine Zulassung bekommen sollen, sehen bisher aus wie Tretroller mit Skateboardachsen. Ich denke, dass diese Konstruktionen keine angemessene Lösung darstellen. Zum Glück legt die eKFV lediglich fest, dass eine Lenk- oder Haltestange mit mindestens 70cm Länge vorhanden sein muss. Ich möchte daher einen anderen Konstruktionsvorschlag machen: Wenn man die Haltestange hinten am Board anbringt und auf Zug belastet, kann diese wesentlich einfacher ausfallen. Die Stange in den Bildern wurde mit Material für fünf Euro aus dem Baumarkt gebaut und wiegt ca 85g.
  22. Hallo! Kann jemand konkrete Angaben zu den Kosten für eine Einzelbetriebserlaubnis inklusive Vollgutachten machen? Alles was ich bisher dazu gelesen habe, hat eher die Qualität von Gerüchten. Vielen Dank, Jens
  23. Wenn man das Board umdreht, so dass die Haltestange hinten ist, stört die vielleicht gar nicht so arg. 😟 Jetzt mal ernsthaft: Stellt euch vor, ihr befestigt ein Seil mit einem Haltegriff an der Hinterachse. Daran könnte man sich beim Bremsen festhalten, und es stört relativ wenig. Jetzt ersetzt das Seil durch eine dünne Stange, die sich um den Befestigungspunkt drehen kann. Vielleicht kann man auf die Art was erträgliches bauen, dass die Vorgaben erfüllt.
  24. Ergebnis der Abstimmung mit kurzer Erläuterung der Punkte:
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