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Stellungnahme zum Entwurf Elektrokleinfahrzeug-Verordnung


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Nun bin ich mit meiner Stellungnahme fertig. Allerdings hatte ich die "kurze" Fassung mit 22 Seiten als Vorlage.  Und hatte die Vorlage  ja über dieses Forum einsehen könne, als erst Anfang Oktober. Ist alles ein bisschen kurzfristig. 

 

Ich bin für Stellungnahmen und Kritik offen. Was würdet ihr noch ergänzen bzw. verändern?

 

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vor 9 Stunden schrieb Mats:

Nun bin ich mit meiner Stellungnahme fertig. Allerdings hatte ich die "kurze" Fassung mit 22 Seiten als Vorlage.  Und hatte die Vorlage  ja über dieses Forum einsehen könne, als erst Anfang Oktober. Ist alles ein bisschen kurzfristig. 

 

Ich bin für Stellungnahmen und Kritik offen. Was würdet ihr noch ergänzen bzw. verändern?

 

 

Hab ne "Nachtschicht" eingelegt und meine Stellungnahme erweitert. Bei meiner 2. Fassung gehe ich auch noch auf die Begründungen ein.

Auch hier gilt, bitte Kritik üben:

 

erweiterte-Stellungnahme eKFV-11.10.2018-pdf.pdf

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Alle 3 gelesen, gute Stellungnahmen. Ich drücke die Daumen. 


Imho noch wesentliches Argument ist, dass die ganzen Asien-Scooter gar keine Typzulassung haben. Und die Hersteller sich wohl kaum darum kümmern werden, wenn Deutschland als einziges Land so einen Alleingang macht. De Facto beschränkt das den Markt auf ein paar wenige Anbieter von Scootern. Wenn die Zulassung entfallen kann, wie ursprünglich ja vorgesehen und in anderen EU Ländern bereits umgesetzt, macht es das natürlich auch für e-skateboards einfacher.
Versicherungstechnisch sollte es über Privathaftpflicht laufen. Wie bei Fahrrädern. Ist in anderen Ländern meine ich auch so geregelt (konkret in Österreich). Also keine explizite Versicherung für das Fahrzeug nötig. 

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Der Hinweis hätte eigentlich gestern bei dem Besuch der Grünen-Fraktion in Berlin kommen müssen: die Stellungnahmen müssen noch an die passenden Stellen gesteuert und dort Beachtung finden.

 

Die in einem anderen Post genannte Frist zur Einreichung von Stellungnahmen bis zum morgigen 12.10. gilt nämlich nicht für jedermann, sondern stellt die Anhörung der Spitzenverbände dar.  Ist die durch, werden die Stellungnahmen im Ministerium geprüft, bewertet und ggf. Änderungen herbeigeführt (dauert mind. 2 Wochen). Danach geht es in den Bundesrat zur Beratung (nochmal mind. 2 Wochen), wird dort beschlossen und verkündet. Änderungen der Verordnung durch den Bundestag sind zwar möglich, aber dieses Recht wird nicht immer genutzt. Siehe dazu: 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
 .

 

Alternativ natürlich: Über die diversen politischen Parteien auf Landesebene einsteuern, sodass es die Minister-Ebene für die Bundesrats-Beratung erreicht.

 

Hier mal zu den Stellungnahmen passende Verbände als Liste, die ich ad hoc gefunden habe (ohne die Fahrrad- und Auto-Leute wie ADAC / ADFC). Die Verbände müssten natürlich mit nem passenden Vorwort angemailt werden alá "Im Sinne des Naturschutzes sollte man den Wirkungskreis der Verordnung auf weitere Fahrzeuge ausweiten, um die Attraktivität des ÖPNV mit weiteren "Last Mile"-Fahrzeugen deutlich zu steigern. Bitte nutzen Sie meine Anregungen zur Ergänzung Ihrer Stellungnahme für die genannte Verordnung. Als Experte stehe ich Ihnen gerne kurzfristig zur Verfügung.". Bei nem Handelsverband entsprechend anders angefangen, ist klar 😉

 

Liste:

AGA

Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel,

Dienstleistung e. V.

Kurze Miauen 2

20095 Hamburg

aga@aga.de

BDF

Bund der Fußgänger e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Wasgaustraße 1

65929 Frankfurt/Main info@fussgaengerbund.de

BGA

Bundesverband Großhandel,

Außenhandel, Dienstleistungen e. V.

Am Weidenhamm 1 A

10117 Berlin

info@bga.de

BUND

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland

Am Köllnischen Park 1

10179 Berlin

info@bund.net

Bundesverband Bürgerinitia­tiven

Umweltschutz e.V. Prinz-Albert-Straße 55 53113 Bonn BBU-Bonn@t-online.de

Deutscher Städtetag
Hausvogteiplatz 1
10117 Berlin

post@staedtetag.de

DIHK

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

info@dihk.de

DStGB

Deutscher Städte- und Gemeindebund

Marienstraße 6

12207 Berlin (Lichterfelde)

dstgb@dstgb.de

DVR

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.

- Geschäftsführung -

Auguststraße 29

53229 Bonn

info@dvr.de

DUH

Deutsche Umwelthilfe e.v. Fritz-Reichle-Ring 4

78315 Radolfzell

info@duh.de

DVW

Deutsche Verkehrswacht e.V.

Budapester Straße 31
10787 Berlin

kontakt@dvw-ev.de

FGSV

Forschungsgesellschaft für Straßen-

und Verkehrswesen e.V.

- Geschäftsstelle -

An Lyskirchen 14

50676 Köln

info@fgsv.de

GDV Gesamtverband der Deut­schen Versicherungswirtschaft e.V.
Unfallforschung der Versi­cherer Wilhelmstraße 43 / 43G 10117 Berlin

berlin@gdv.de

Greenpeace e.V.
Hongkongstraße 10.
20457 Hamburg

mail@greenpeace.de
Grüne Liga e.V.
- Bundesverband -
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

berlin@grueneliga.de

HDE

Handelsverband Deutschland

e. V.

Am Weidendamm 1 A

10117 Berlin

hde@einzelhandel.de

binneboessel@hde.de

NABU

Naturschutzbund Deutsch-

land e. V.

Charitstraße 3

10117 Berlin

NABU@NABU.de

ProMobilität

Initiative für Verkehrsinfrastruktur

e. V.

Friedrichstr. 154

10117 Berlin

info@promobilitaet.de

Sozialverband Deutschland e. V.

Geschäftsstelle

Stralauer Straße 63

10179 Berlin

kontakt@sovd.de

VCD

Verkehrsclub Deutschland e.

V.

Bundesverband

Wallstraße 58

10179 Berlin

mail@vcd.org

VKU

Verband Kommunaler Unterneh-

men e.V.

Invalidenstr. 91

10115 Berlin

info@vku.de
 
   
   

 

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Hier noch eine Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar
WWW.GDV.DE

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die mit dem Referentenentwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) von der Bundesregierung eröffnete Zulassung von bestimmten für die Elektromobilität auf kurzen und mittleren Strecken geeigneten...

 

 

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Elektro-Skateboards oder so genannte Hoover-Boards, die keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden, sind von der Verordnung nicht erfasst. Hier sei eine Erweiterung sinnvoll, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht illegal bleiben.

Zitat aus:

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

WWW.VDTUEV.DE

+++ Versicherungspflicht führt zu Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen +++ Elektronik und Stromspeicher sollten vor Markteinführung geprüft werden +++ Neue Verordnung soll Teilnahme von „Elektrokleinstfahrzeugen“ am Straßenverkehr regeln

 

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Ich finde den Ansatz des TÜVs sehr interessant zu sagen, dass durch die Klassifizierung eines eKFV als Kraftfahrzeuges, diese von öffentlichen Orten, wie Zügen, ausgeschlossen werden. Das klingt zwar sehr Deutsch und man sieht relativ logisch, dass es sich dabei um keinen PKW handelt. Aber angenommen Kraftfahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Personenverkehr transportiert werden, so würde diese Klassifizierung nach diesem Entwurf bedeuten, dass viele öffentliche Orte eKFV frei bleiben müssen.

Beispiel:

Darf ich mein E-Longboard mit in den Park mitbringen? Nein Kraftfahrzeuge sind von öffentlichen Plätzen ausgenommen (sowohl das Fahren als auch das "Parken" bzw. die Mitnahme).

Darf ich mit meinem E-Longboard den Bahnhof betreten? Nein, Kraftfahrzeuge sind nicht mit auf das Bahnhofsgelände mitzunehmen. Widerspruch in der Hausordnung

 

Völlig absurd sich dies zu fragen. Aber das sind die Alltags Probleme der BMVI Mitarbeiter und ich bin mir wirklich nicht sicher, ob sie diesen Punkt so genau beachtet haben.

bearbeitet von G. M.
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Die meisten E-Roller und Segways die die neue Verordnung betrifft sind eh zu groß für den ÖPNV oder willst du deinem Sitznachbarn die Lenkstange vors Gesicht stellen.
Ich würde dort die Mitnahme begrenzen auf Fahrzeuge sagen wir mal bis 10kg und nur flache/schmale Fahzeuge die keinen großen Raum einnehmen.
PLEV ist nicht gleich PLEV und das BMVI sieht scheinbar nur die Großen PLEVs, dabei bieten gerade die kleinen Dinger die größten Vorteile.

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Gute Darstellung im Video und auch alles richtig in Frage gestellt.

Eine einfache klare pragmatische Regelung muss her:

 

ALLE Elektrokleinstfahrzeuge für den öffentlichen Verkehr:

* eScooter, eBoard, HoverBoard, ...

* Regelung wie Fahrrad

* bis 30 km/h

* Helmpflicht

* Beleuchtung vorne/hinten

* Versicherungspflicht durch private Haftpflicht

* Mindestalter 15 Jahre

 

Dann is doch alles klar und super...

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  • 2 weeks later...

Die

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 nicht mehr im Öffentlichen Personennahverkehr mitgenommen werden dürfen wenn sie Versicherungspflichtig sind wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMVI Steffen Bilger dementiert 

 

Zitat

 

99. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass eine Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie von der Bundesregierung in einer geplanten Verordnung vorgesehen ist, dazu führt, dass die Mitnahme dieser Fahrzeuge in öffentlichen Verkehrsmitteln generell oder in bestimmten Verkehrsmitteln bzw. - verbünden nicht mehr möglich ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des TÜV, wonach dieser eine Regulierung „so flexibel und praktikabel wie möglich“ vorschlägt und damit die im Entwurf vorliegende Verordnung kritisiert (www.heise.de/ autos/artikel/Die-eKFV-auf-der-letzten-Meile- Die-E-Scooter-und-der-TUeV-4196972.html )?


Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 31. Oktober 2018
Durch die Einführung einer Versicherungspflicht wird die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr nicht beeinflusst. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Verlautbarung veröffentlichen.

 

Quelle: 

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  • 3 months later...

Also irgendwann nach dem 15.03. werden wohl alle Stellungnahmen veröffentlich wenn dem nicht widersprochen wurde.

Ja gut aber naja also bis dahin sind die Stellungnahmen eh Vergangenheit da die Verordnung schon längst überarbeitet wurde.

Sie zu lesen macht dann noch genau welchen Sinn? So zur allgemeinen Unterhaltung lesen oder was?

Wenn die Stellungnahmen von Anfang an öffentlich gewesen wären, dann hätte man einzelne Punkte in der eigenen Stellungnahme bekräftigen oder für bekloppt erklären können.

Aber so im Nachhinein hat das doch keinen konstruktiven Nutzen?!

 

Zitat

Sehr geehrter Herr Hauser, 

 

im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge haben Sie eine Stellungnahme abgegeben. Es ist vorgesehen, Ihre Stellungnahme auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Schwärzung persönlicher Daten zu veröffentlichen.

 

Sollten Sie dem nicht zustimmen, so wird um Rückmeldung bis zum

 

15.03.2019

 

an den Referatsbriefkasten ***** gebeten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

R**** K*****

Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Referat StV 24 – Fahrzeuge im Straßenverkehr (Grundsätze von Genehmigungsprozessen, Qualitätssicherung, Marktüberwachung und Sanktionen)

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

 

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