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Erwischt in Berlin, Strafbefehl erhalten...


Empfohlene Beiträge

Hi Leute, 

 

Am 15.5.2018 hatte mich die Polizei abends gegen 19:30 Uhr im strömenden Regen auf einem verlassenen Fahrradweg angehalten. Dann habe ich denen eine Stellungnahmen geschickt, in der ich auch auf den Kontrahierungszwang hinwies und seitdem kam gar nichts...bis jetzt...Habe einen Strafbefehl erhalten...siehe Bild.

 

Frage wäre jetzt, ob die Frist der Zustellung da nicht eigentlich schon abgelaufen ist...ist 8 Monate her...gibt es da nicht eine Frist von 6 Monaten ?

 

Dann wird mir im Schreiben vorgeworfen, dass ich ohne Versicherungsschutz gefahren wäre, obwohl ich in meiner Stellungnahme extra auf den Kontrahierungszwang hingewiesen habe. Frage wäre hier, ob die das einfach nicht verstanden haben oder es doch nicht gilt ?

 

Und zu guter letzt..soll ich da Einspruch einlegen oder nicht ? Soweit ich das verstanden haben, wird es dann eine offizielle Verhandlung geben und ich müsste wohl dann extra nach Berlin fahren, was extrem weit ist...

 

Hat den jemand schon damit Erfahrung gemacht ?

 

 

 

 

 

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Ich hatte zu dem Thema Kontrahierungszwang ja schon im Sommer mal was geschrieben, unter anderem das hier:

 
Zitat

 

Ich fürchte ich hab da unter Umständen was gefunden:

 

Externe Links nur für Mitglieder sichtbar

 

  Zitat

Dennoch dürfen Versicherungen eine Deckung ablehnen ohne gegen den Kontrahierungszwang zu verstoßen. 
Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Versicherung einen bestimmten Fahrzeugtypen, wie Traktoren, gar nicht versichert oder ein Versicherer, der nur innerhalb eines Bundeslandes arbeitet, kann einen Versicherungsnehmer aus einem anderen Bundesland ablehnen.


 

 

 

Aber du hattest damals ja schon geschrieben, dass du meine Beiträge nicht lesen willst...

Am 5.8.2018 um 12:51 schrieb banderas:

2. @meska: Wie kann man bloß so ein arrogantes §X%& sein, echt ! Genau wegen solchen Leuten gehen Foren kaputt: Fast Nur Angriffe, Beleidigungen ect, und das noch auf hohem Niveau ! Halt einfach mal die Fresse und gut ist. Deine Beiträge habe ich gegen Ende schon gar nicht mehr gelesen, da mich das nur noch anwiderte...sobald da Dein Name stand...gleich nächsten Beitrag genommen ! Ich habe nichts gegen produktive Diskussionen auf einem guten, fairen und respektvollen Niveau, aber was Du hier bringst, geht gar nicht !!

 

 

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Ich finde, dass du eh noch glimpflich davon gekommen bist. Andererseits hätte es auch nicht sein müssen da die Regelung bereits im Gange ist ... find ich jetzt!

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Oh man, 900€ oder 30 Tage Knast ist schon ganz schön happig, das haut ganz schön rein - mein Beileid!

Vielleicht bringt es was mit dem Staatsanwalt zu reden?

Ich würde das auf jeden Fall versuchen.

Ob er da, nachdem der Strafbefehl schon zugestellt wurde, noch was nachgeben kann weis ich nicht.

Den Ermessensspielraum hätte er ja schon vorher anders nutzen können.

30 Tage Gefängnis stehen doch in keinem Verhältnis, zumal die Elektro-Skateboards schon längst legal sein sollten.

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Ob da ein Gespräch hilft, glaube ich eher weniger...der Richter setzt halt geltendes Recht um...und da die Bundesregierung nicht in die Pötte kommt, passiert das halt...traurig, aber war...

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Moin Banderas,

 

ich hatte gleich nach Deinem Post einen juristisch bewanderten Spezi angefunkt und auf Dein Problem hingewiesen, mit der Bitte, ob er da seine Expertise zu verlauten könnte. Offenbar hat er Dich leider nicht kontaktiert.

 

Die Situation ist echt bescheiden, das Hellste, was mir einfiele - abgesehen davon, einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen - wäre, mir eine Rechtsberatung zu suchen, die zumindest aufdröseln kann, welche Schritte schon passiert sind und was noch an Möglichkeiten besteht. Die Staatsanwaltschaft hat ja offensichtlich bereits den Daumen gesenkt und das ganze nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Ich kann mich irren, aber wenn Du dem 900,-€ Strafbefehl zustimmst, dann wärste wohl alle Probleme einer Gerichtsverhandlung los, damit aber auch vorbestraft. Der Eine findet's vielleicht witzig und gibt damit später mal vor seinen Enkeln an, dass er für so einen Schiss kriminalisiert wurde, für'n Anderen kann das schnell mal Stress im Job bedeuten. Das wäre dann schonmal ein echt guter Grund, sich eine Rechtsberatung einzuholen. Vielleicht ließe sich die Kuh noch irgendwie vom Eis holen, indem man versichert, jetzt schlauer zu sein als vorher und ne Strafzahlung zu leisten, die hoffentlich nicht ganz so hoch ausfällt.

 

Wünsche Dir jedenfalls viel Glück, hoffentlich ist der ganze legale Bockmist bald für uns alle Geschichte.

 

Nordlicht

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Hallo,

 

wäre er den bei Zahlung der 900€ den überhaupt vorbestraft?

 

Führungszeugnis – Was wird eingetragen?
Das Führungszeugnis ist mit dem Zentralregister nicht deckungsgleich, sondern enthält weitaus weniger Eintragungen. Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

 

Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft. 

 

Gruß Ralf

 

 

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Ich wurde letztes Jahr mit einem BambooGT erwischt und musste genauso 900 Euro zahlen. Ich wusste dass es verboten ist, habe es trotzdem getan. Dann muss man damit rechnen dass man zahlen muss. So ist nach jetzigem Stand das Gesetz. Vorbestraft ist man aber nicht. Ich habe letztens erst ein Führungszeugnis beantragt ... alles sauber. Der Kontrahierungszwang hat mit dem Strafrecht nichts zu tun. Wenn überhaupt bestätigt man damit nur den Vorsatz, weil man wusste das man eine Versicherung braucht aber keine hat. Der Kontrahierungszwang spielt nur im Schadensfall eine Rolle. Aber da müsste man dann wahrscheinlich gegen die Versicherung klagen, die sicherlich keinen Präzedenzfall schaffen wollen und sehr gute spezialisierte Anwälte haben. Und selbst wenn man im nach hinein rückwirkend versichert wird, sollte man mit hohen Kosten für den Versicherungsbeitrag  rechnen. 

 

Zahl einfach dein Lehrgeld, akzeptiere und hoffe auf bessere Zeiten.

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😄 😄 😄 geh für 30 Tage in den Knast und lass dich auf Staatskosten verwöhnen und dann machst Du eine schöne Social media Story draus, mit Namen der Polizisten und Staatsanwälte und rechnest vor was die Nummer den Staat gekostet hat.

Lass Dir aber irgendwas für die Jungs im Knast einfallen, die Nummer mit dem Elektro Skateboard glaubt Dir da keine Sau. 😄 😄 

 

Gruss

Panic Brothers

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@Panic Brothers find ich nen guten Ansatz wenn es möglich ist. Mein Arbeitgeber würde sich ja riesig freuen wenn ich dafür in den Knast geh... noch dazu das einer der grössten Autovermieter in DE is. Wenn Kannst, dann genau richtig ... alles veröffentlichen als Geschichte. Dann würde die Unfähigkeit und Trägheit der Regierung offen gelegt... so muss das sein !!!

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1 hour ago, ghosty627 said:

@Panic Brothers find ich nen guten Ansatz wenn es möglich ist. Mein Arbeitgeber würde sich ja riesig freuen wenn ich dafür in den Knast geh... noch dazu das einer der grössten Autovermieter in DE is. Wenn Kannst, dann genau richtig ... alles veröffentlichen als Geschichte. Dann würde die Unfähigkeit und Trägheit der Regierung offen gelegt... so muss das sein !!!

 

Eigentlich sollte man das WIRKLICH machen um die gesamte Absurdität zu verdeutlichen und ich würde es auch echt machen, wenn da leider mein Arbeitgeber mitspielen würde...

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Es sollten sich alle E-Skater selber anzeigen, zehntausende und unbedingt angeben dass man es unter Vorsatz gemacht hat damit die Strafen wirklich absurd werden

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vor 18 Stunden schrieb Falke:

Es sollten sich alle E-Skater selber anzeigen, zehntausende und unbedingt angeben dass man es unter Vorsatz gemacht hat damit die Strafen wirklich absurd werden

 

Das wär auch ne gute Möglichkeit Druck zu machen... nur müssten es sehr sehr viele sein, ansonsten wäre die Aktion sinnfrei !

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Nur weil ich das so machen würde liegt daran, dass ich keinem Arbeitgeber oder sonst wem Rede und Antwort stehen muss. Meine Familie würde bedingungslos hinter so einer Sache stehen, weil die eben so ticken wie ich auch.

Am Anfang solcher Überlegungen sind es immer viele die es toll finden aber wenn du dann sagst:

"Morgen 8 Uhr Haftantritt in der JVA böse Buben"

Dann kommt da wenn du Glück hast nur einer und alle anderen sagen:

"Junge irre, der zieht das durch, ich wollte ja aber naja, ich hab noch Wäsche in der Maschine und der Hamster ist auch krank geworden".

 

Also alles nur bisschen freaky lustige Gedankenspiele, um die Diskussion bisschen aufzulockern.

Das echte Leben ist doch oft schon ernst genug 😉

Gruss

Panic Brothers

 

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vor 5 Minuten schrieb banderas:

Ich hätte das gemacht, wenn ich keine Verpflichtungen hätte...und würde das ganz fett in der Presse breittreten.

Und genau darauf kann sich der Staat zu 90% verlassen.

 

Zahl einfach 900.01 Euro und Du bekommst ein Schreiben, wie mit dem 1 Cent verfahren wird und ob Du damit einverstanden bist.

Manchmal bekommst Du auch einen 1 Cent Verrechnungsscheck, was ich persönlich auch sehr lustig finde.

 

Ich habe einmal in einer Amtskommunikation meinen Briefkopf gefaxt und geschrieben das meine Stellungsnahme zum Ende des Schreibens zu finden ist. Dazwischen habe ich eine 30 Meter lange Giraffe mit durchgefaxt. Also eine Seite Kopf, dann 30 Meter Hals und eine Seite Körper. Das ganze dann nachts losgefaxt und die Behörde hatte noch Thermofax mit Abschneidefunktion 😄 😄 😄 Das war sicher ein Haufen gewesen am nächsten Tag.

Ich wurde auch einbestellt was ich natürlich wahrgenommen habe und als ich sagte, dass ich das mega lustig fand mussten auch dort einige grinsen.

Sind eben auch nur Menschen.

 

Gruss

Panic Brothers

 

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  • 4 weeks later...

Damit hast du alles verschlimmert. Du hast bestätigt, dass du wusstest das du eine Versicherung brauchst. Somit ist es eine vorsätzliche Tat. Der Kontrahierungszwang ist nur im Schadensfall von Bedeutung, aber auch da, wie erwähnt, nur in der Theorie. Trotzdem hast du keine gültige Versicherung. 

 

Habe das alles schon hinter mir.

Juristisch gesehen hast du evtl. Recht, aber zu diesem Recht wirst du nur kommen wenn du dich auf einen Rechtsstreit mit der Versicherung einlässt. Dafür brauchst du aber einen guten Anwalt und ein paar Jahre Zeit. Oder du zahlst gleich die 500 - 1000 Euro, die wahrscheinlich jetzt auf dich zu kommen. 

 

bearbeitet von magoo
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  • 1 month later...
  • 1 month later...
  • 4 weeks later...

Servus Kollege,

 

Hier die Strafe für umweltbewusstes Fahren...

 

 

 

Strafbefehl.thumb.JPG.1dd97dac2ab5b0889d0833d44c2f2686.JPG

bearbeitet von banderas
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