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elektro-skateboard.de

Rechtliche Auseinandersetzung


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Oldtrapper hat ein paar Kommentare vorher die Stellungnahme und den Strafbefehl von Banderas verlinkt.

bearbeitet von jeti
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Leider ist jeder einzelne Fall für sich genommen eine Wundertüte...

 

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ELECTRICEMPIRE.DE

Welche Strafen haben Nutzer illegaler Fahrzeuge in der Vergangenheit auferlegt bekommen? Beispiele, sortiert nach aufsteigender Härte der Strafen und soweit möglich mit...

 

Oder anders ausgedrückt...

 

 

Drücke Dir die Daumen, dass keine Allergene in der Schoki enthalten sind O.o

 

Nordlicht

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  • 2 weeks later...

Hallo,


neulich war hier die Frage im Raum, welches Verhalten man am besten an den Tag legen sollte, wenn man von der Rennleitung angehalten und von der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert wird. Ich habe mal jemanden gefragt, der sich mit dem Thema ganz gut auskennt.
Hier meine Frage und seine Antwort:


-----------------------


Moin X,
ich wollte mal Deine Meinung hören, ob dieser Nutzer eines Elektroskateboards Deiner Meinung nach mit seiner Einschätzung richtig liegt. Er sieht es so, dass ein Strafverfahren am ehesten eingestellt wird, je weniger man sich dazu äussert, Zitat:

 

Am 14.5.2020 um 16:03 schrieb jeti:

Da gibt es nicht viel zu tun. Sei freundlich, sag möglichst wenig und hoffe darauf, dass die Staatsanwaltschaft mit Wichtigerem beschäftigt ist.

 

Als mich die Polizei kassiert hat, habe ich wahrheitsgemäße Angaben zu meiner Person und zu meinem Führerschein gemacht. Dann hieß es, dass das Board einem Gutachter übergeben wird, der die Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Ich habe daraufhin gesagt, dass der Antriebsstrang nicht modifiziert wurde, und sie die technischen Daten auf der Webseite des Herstellers nachlesen können. Mein Gedanke war, dass das Verfahren eher eingestellt wird, wenn noch keine externen Kosten entstanden sind. Ich habe nichts offiziell zu Protokoll gegeben.

 

Als mich die Staatsanwaltschaft angeschrieben hat, habe ich keine Stellungnahme verfasst. Dazu bin ich nicht verpflichtet, und man kann sich damit nur weiter rein reiten. Stellungnahmen werden praktisch nie zu deinem Vorteil ausgelegt. Auch wenn es schwer fällt, sollte man einfach die Klappe halten.

 

 

Ich frage deshalb, weil Du mal - vor längerer Zeit, also weit vor der EKFV - die wortreiche Stellungnahme eines EUC-Nutzers gelobt hast und sinngemäß meintest, da könnte die Staatsanwaltschaft eigentlich nur noch einstellen. Damals beeinhaltete das aber noch die Grosskopf-Argumentation, den Hinweis, dass Deutschland noch keine Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge hinbekommen hätte... usw.

 

Interessant fände ich persönlich, was Deiner Meinung nach empfehlenswert wäre, wenn man mit einer 'unzutreffenden' Versicherung erwischt wird [also z.b. ein Fahrzeug ohne Lenk- und Haltestange versichert als Elektrokleinstfahrzeug deutscher Definition] - auch wenn es dann nur noch um eine Ordnungswidrigkeit gehen dürfte und nicht mehr um eine Straftat. 

 

Also: meine Haltung heute wäre im Ernstfall 'doof gucken, schlau handeln' - also bloß nicht den Schlauberger raushängen lassen und die Polizei / Staatsanwaltschaft belehren wollen. Mein Name ist Hase, ich weiß von nix, und ich bleibe unter dem Radar.

 

Wenn es Dir recht ist, würde ich Deine Meinung im Elektroskateboard-Forum dann anonym zitieren, im Sinne von: 'ein juristisch versierter Bekannter sieht die Sache so...'

Schonmal vielen Dank im Voraus, Nordlicht.


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Hallo Nordlicht,

 

ich stimme dem Elektro-Skater da vollkommen zu.

Freundlich sein!

 

Man muss nicht antworten, kann aber mit der Antwort auch Positives übertragen. Dass eine Antwort zum Nachteil ausgelegt wird, kann passieren, wenn man in der Antwort indirekt Straftaten gut findet oder auch die ganze Sachlage (Gesetze, Versicherungen etc.) anzweifelt. Da dies schnell passieren kann (weil man befindet sich ja selbst im Recht und die Anderen haben alle Unrecht oder auch: Ich weiß es besser, weil ich habe im Forum xy gelesen ...) rate ich immer dazu nichts auszusagen. Weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht kannst du aussagen. Da beschützt dich aber auch der Richter (wenn du keinen Verteidiger hast) vor dir selbst.

 

Das damalige Schreiben war eine perfekte Antwort, ohne dass derjenige sich selbst reinreitet. Damit in Ordnung. Aber wie viele Anwender von dem Sportgerät schaffen das so?

 

Zu "Unzutreffende Versicherung":

Diese Versicherung gibt es nicht. Es gibt nur "Ich habe eine Versicherung" oder "Ich habe keine Versicherung". Ob die Versicherung "falsch" für das Fahrzeug ist, wird im Gesetz nicht geregelt. Es zählt das Vorhandensein einer "gültigen" Versicherung. Gültig ist sie, sobald die Identifikationsnummer auf der Versicherungspolice mit der auf dem Fahrzeug übereinstimmt, sowie die Police gezahlt ist.

 

Das ganze sollte noch in den vorgegebenen Rahmen passen: Versicherungskennzeichen gehen bis 45 km/h (alt < 50 km/h), wenn also dein Fahrzeug (Fahrrad + selbst montierten China Motor, Einrad oder auch Skateboard) mehr wie 45 km/h bauartbedingt fährt, hilft dir auch ein Versicherungskennzeichen nicht mehr. Dafür benötigst du dann eine Kleinkraftrad - Versicherung (125 ccm). Um die zu bekommen, musst du zur Zulassungsstelle, zusammen mit einer Betriebserlaubnis.

 

Dies ist der Fall, den die Polizei herausarbeiten möchte. Dies kann sie nur mit einem Gutachter, oder wenn du eine Aussage vor der Polizei machst. Wenn der Antriebsstrang nicht modifiziert ist (sichtbar) und die Modeldaten über das Internet aussagen, dass dieses Gerät nicht mehr wie 45 km/h schaffen kann. Dann wird dafür ein Versicherungskennzeichen benötigt.  Hast du eines, ist es keine Straftat mehr.


Alles andere benötigt die Zulassung = Fahren ohne Pflichtversicherung = Straftat = Polizei muss eine Anzeige schreiben.

 

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On 15/05/2020 at 23:58, thorsten said:

Dann bezieht sich meine Frage eher an Breakbeatfan (bez. der Stellungnahme gegenüber der Polizei).

 

Habe bei der Kontrolle gar nichts gesagt (außer meinen Namen) und auch nichts unterschrieben (ist bei Polizeikontrollen meistens am besten)

Die Staatsanwaltschaft wollte von mir gar keine Stellungnahme.

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  • 2 weeks later...

Eine wichtige Ergänzung zu § 5 Abs. 3 und 4 PflVG (Kontrahierungszwang und Ausnahmen davon) :

 

jedes Versicherungsunternehmen hat auch dann das Recht, einen Versicherungsantrag abzulehnen, wenn der Geschäftsplan des jeweiligen Unternehmens sachliche oder örtliche Beschränkungen zB auf bestimmte örtliche Regionen, Personen- oder Fahrzeuggruppen vorsieht.

 

So können zB Oltimer oder Rennwagen als sachliche Beschränkung von einer Versicherung ausgeschlossen werden.

 

Ich vermute sehr starkt, dass dies zB auch für E-Skateboards gelten würde. D.h. jedes Unternehmen hätte die Möglichkeit, diese in seinem Geschäftsplan auszuschließen, weil diese nicht in das eigene Konzept des Versicherungsangebots passen.

 

Deshalb ist die Aussage im 1. Beitrag dieser Diskussion, jedes Ablehnungsschreiben würde einen Versicherungsschutz begründen, so nicht richtig (weil zu pauschal).

 

Es kommt vielmehr immer darauf an, wie der jeweilige Geschäftsplan des angeschriebenen Versicherungsunternehmens aussieht und ob es dort sachliche Beschränkungen gibt.

 

Solche Beschränkungen sind nämlich immer möglich und zulässig und würden dann einen Kontrahierungszwang beseitigen.

 

Mit allen auch strafrechtlichen Konsequenzen für das Benutzen eines E-Skateboards auf öffentlichen Wegen.

bearbeitet von jefl76
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Am 15.5.2020 um 07:09 schrieb jeti:

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Banderas schriftlich bestätigt, dass er ein Board besitzt und verwendet hat, das schneller als 6 km/h fährt. Er schreibt auch, dass er mit der Rechtslage vertraut war. Damit wurde die Straftat vorsätzlich begangen. Der Strafbefehl schreibt sich da quasi von selbst.

 

Vielleicht hätte Banderas die Strafe auch ohne Stellungnahme bekommen. Geholfen hat er sich damit nicht.

 

Die Straftat wird bereits dann vorsätzlich begangen, wenn Du das Board vorsätzlich ohne Versicherungsvertrag auf öffentlichen Wegen benutzt.

 

Der Vorsatz muss sich nicht auf die Strafbarkeit selbst beziehen ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). Das wird gerne verwechselt.

 

Es reicht also, dass man keinen keinen Versicherungsvertrag hat, das weiß und trotzdem fährt.

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vor 44 Minuten schrieb jefl76:

Es reicht also, dass man keinen keinen Versicherungsvertrag hat, das weiß und trotzdem fährt.

Auf dasWissen kommt es auch nicht an. Man kann ja glauben, dass das durch die Privathaftpflicht gedeckt ist ... es reicht, dass man ohne zutreffende Versicherung fährt. Insofern spielen auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit keine Rolex

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vor 2 Stunden schrieb oldtrapper:

Auf dasWissen kommt es auch nicht an. Man kann ja glauben, dass das durch die Privathaftpflicht gedeckt ist ... es reicht, dass man ohne zutreffende Versicherung fährt. Insofern spielen auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit keine Rolex

 

Bei Vorsatz verdoppelt sich das maximal mögliche Strafmaß: Ein Jahr Gefängnis statt 6 Monate.

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vor 12 Minuten schrieb jeti:

 

Bei Vorsatz verdoppelt sich das maximal mögliche Strafmaß: Ein Jahr Gefängnis statt 6 Monate.

Dann schützt Dummheit ja doch vor Strafe 🙂

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Am 13.6.2020 um 15:02 schrieb oldtrapper:

Auf dasWissen kommt es auch nicht an. Man kann ja glauben, dass das durch die Privathaftpflicht gedeckt ist ... es reicht, dass man ohne zutreffende Versicherung fährt. Insofern spielen auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit keine Rolex

 

Ich vermute stark, dass es dann trotzdem Vorsatz wäre, weil Du ja weißt, dass Du keine gesonderte Haftpflicht spezifisch für den Betrieb des Boards nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes abgeschlossen hast. Und nur das musst Du wissen (also dass Du keine spezifische Pflichtversicherung hast).

 

Die normale Privathaftpflicht ist ja demgegenüber keine Pflichtversicherung, die nach dem PflVG abgeschlossen würde sondern eine freiwillige Versicherung.

 

Der Irrtum über die Reichweite der Privathaftpflicht dürfte dann vielleicht noch bei der Strafzumessung relevant sein. Also bei der Frage, wie hoch die Strafe konkret im Einzelfall trotz Vorsatz ist. Dann schützt "Dummheit" also nicht ganz vor Strafe, reduziert deren Umfang aber im besten Fall etwas 😅

 

Klingt vielleicht sehr abstrakt, dürfte aber rechtlich tatsächlich so sein (ich hab das studiert nur war Strafrecht nicht so mein erklärtes Lieblingsfach 🤢).

 

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Am 14.6.2020 um 23:19 schrieb oldtrapper:

Also merke: Nich erwischen lassen

 

Das ist leider nicht immer möglich, mich hat Anfang Mai eine sehr unauffällige Streifenbesatzung aus einem grauen VW-Bus heraus angehalten. War mit ca. 20 km/h mit Helm auf einem Radweg in der Vorstadt unterwegs, geringes Verkehrsaufkommen, keine Passanten. Die Beamten haben sich bei der Zentrale informiert und sich glücklicherweise dazu entschieden, mich das Board behalten zu lassen. Nach ca. 6 Wochen kam nun Post von der Staatsanwaltschaft. Wenn ich 500€ an einen festgelegten gemeinnützigen Verein überweise, wird das Verfahren eingestellt und keine weiteren Schritte unternommen. Damit bin ich noch gut weggekommen wie ich finde, vor allem da mir Vorsatz unterstellt wird.

 

Ich werde nun so verfahren:

- 500€ an den Verein (die machen Fahrradführerscheine und Sicherheitstrainings, also eigentlich keine schlechte Sache).

- nochmal der gleiche Betrag geht an Lars für seine unermüdlichen Bemühungen die Legalisierung voranzutreiben.

- das Board wird vorerst nur noch in abgelegenen Gegenden eingesetzt, alle anderen Wege (zur Arbeit etc.) werde ich wieder mit dem Auto fahren.

 

Und natürlich noch die Beweise für die Sammlung:

 

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wie kommen die auf das schmale Brett?

 

vor 23 Minuten schrieb Tazer:

Ich werde nun so verfahren:

- 500€ an den Verein (die machen Fahrradführerscheine und Sicherheitstrainings, also eigentlich keine schlechte Sache).

- nochmal der gleiche Betrag geht an Lars für seine unermüdlichen Bemühungen die Legalisierung voranzutreiben.

- das Board wird vorerst nur noch in abgelegenen Gegenden eingesetzt, alle anderen Wege (zur Arbeit etc.) werde ich wieder mit dem Auto fahren.

Natürlich ein wenig schade, aber alles in allem ne coole und "erwachsene" Reaktion.

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vor 38 Minuten schrieb oldtrapper:

wie kommen die auf das schmale Brett?

 

Weiß ich leider auch nicht, vermutlich habe ich auf die Beamten irgendwie informiert gewirkt, auch wenn ich nicht viel gesagt habe. Die Diskussion über den Punkt würde aber mehr als die 500€ kosten, also belasse ich es dabei.

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Uiui, da hatte ich echt unwahrscheinlich Glück, wenn die bei euch schon bei Fahrlässigkeit so abgehen.

Mir wurde Vorsatz unterstellt, trotzdem haben sie bei mir gegen Erfüllung der Auflage (500€) alles fallen gelassen.

 

Zu Deinem Fall kann ich nur sagen:

Vom umweltbewussten, sportlichen Bürger zum Kriminellen mit diesem simplen Trick! Jetzt mit Eintragung ins Vorstrafenregister gratis dazu! Ein hoch auf Deutschland!

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vor 5 Stunden schrieb banderas:

 

Hast du eigentlich dein Board wiederbekommen?

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vor 2 Stunden schrieb jeti:

Als vorbestraft gilt man erst ab 90 Tagessätzen.

 

Sind wir ja nicht mehr weit von entfernt.

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