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Elektroskateboards werden legal in Deutschland!


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4 minutes ago, hardy_harzer said:

dann ist es ggf. bereits zu spät und du stehst vor den vollendeten tatsachen.....

Ich mag nur nicht wenn man alles schlecht macht, aufgrund von Annahmen denen keinerlei Fakten zugrunde liegen. Von offizieller Seite redet keiner von Manipulation von Ritzeln. Ich halte es nicht für sinnvoll dieses Fass hier aufzumachen. Sonst hast du diese Tatsachen vielleicht selbst verursacht.

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Die hatten doch auch was von Vereinfachung der Abe gesprochen, oder so was ähnliches wie Abe . Vielleicht wird’s ja doch noch einfacher und günstiger für uns alle. Hoffen wir es mal. 🙂

Wär schon blöd und schade wenn die was auf den Weg bringen und dann geht es doch nicht. Damit schießen die sich ja selbst ins Knie. Mal sehen was sie machen.

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vor 43 Minuten schrieb Evolve Skateboards DE:

Die hatten doch auch was von Vereinfachung der Abe gesprochen, oder so was ähnliches wie Abe . Vielleicht wird’s ja doch noch einfacher und günstiger für uns alle. Hoffen wir es mal. 🙂

Wär schon blöd und schade wenn die was auf den Weg bringen und dann geht es doch nicht. Damit schießen die sich ja selbst ins Knie. Mal sehen was sie machen.

 

BMW, Audi, VW Seat..... kommen doch mit irgendwelchen Gehhilfen auf den Markt. Für 2000€ und mehr geht da in Zukunft schon was.

 

 

Ich hoffe ja auf die Weihnachtsaktion von meinem Werkzeughändler,

da gibts dieses Jahr bestimmt ein elektrisches Kleinstfahrzeug anstatt dem Makita Baustellenradio ( bei Abnahme von 200 Akkuschraubern, oder 50 Paletten Purschaum )

bearbeitet von Holz
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Als einzige Möglichkeiten, auf uns aufmerksam zu machen, sind ja eine weitere Demo oder einen weiteren offenen Brief ans BMVI. Soweit so gut. Aber bei der Sache mit der ABE, da geht mir die Hutschnur. Und ich gehe während diesen drei Monaten ins 10 km entfernte Frankreich und fahre dort😋

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Moin

Ich würde in Twitter immer @BMVI und @Scheuer offen fragen Stellen 😉"mache ich auch immer"

Und da eine Große Diskusion auslösen ,das BMVI liest da mit . Und mit glück gekommt man auch mal Antworten .

Aber ohne sie da aus zu Meckern runter zu machen , Ball flach halten und zum umdenken Bewegen 😉.

In meinen nächsten .. werde ich wieder eine tolle Frage stellen.

" Brauchen 120€ Hoverboard´s auch eine ABE die schon fast jedes 8 Kind in Deutschland besitzt und 90€ Versicherung im Jahr"

😉 

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Ich würde fragen, welche Punkte sie bei der Ausnahmeverordnung ansetzen und wie sie mit der ABE verfahren und sie sich nicht selbst ins Knie schießen, mit der ABE und so Märkte ausschließen

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9 minutes ago, Renchtaler said:

Ich würde fragen, welche Punkte sie bei der Ausnahmeverordnung ansetzen und wie sie mit der ABE verfahren und sie sich nicht selbst ins Knie schießen, mit der ABE und so Märkte ausschließen

Um  so mehr fragen um so besser ist es 😉 .

da müssen sich dann auch denn fragen dann so viel es geht an E-boarder und so mit anschliesen.

 

Das war mein Post von gestern

Etwas stört

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1200 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen,gilt es auch für E-Board´s?. Was ist mit denn Dual E-Lonboards die 1800...3600 Watt und mehr haben?. Mein eines hat 1800w. Schaft die ABE Ab! und feste Richtlinien machen,ist einfacher

 

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der Vorschlag der FDP ist nicht verkehrt!

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DKLUCKERT.ABGEORDNETE.FDPBT.DE

Vielleicht sind Sie selbst schon einmal Hoverboard gefahren oder Sie haben in Ihrem Kiez schon einmal ein Airwheel gesehen? Gerade in Metropolregionen wie Berlin erfreuen sich Elektrokleinstfahrzeuge (EKFs)...

 

Eine Freizeitklasse, eine Pendlerklasse und eine Sportlerklasse.

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Genau sowas wäre sinnvoll und richtig und es gab Feedback von Experten das genau in diese Richtung ging, wurde vom BMVI aber nicht beachtet.

 

Aber lustig, dass das gerade von der FDP kommt, bei uns ist das eine reine Auto-Lobby-Partei die Radfahrer und Co. als Störenfriede im Straßenverkehr sieht.

bearbeitet von Falke
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So viel ich gehörrt hatte Sind da auch die Versicherer Sturm gelaufen wegen  Unfällen im Ausland .

Die mal nicht richtig sich einfahren und dann Vollgass über 35kmh sich lang legen und so ...

Ich Hätte ja nichts gegen eine extra Versicherung um die Versicherer zu beruhigen .

Aber dann so das man alle Geräte fahren kann mit Eine Versicherung.

 

Der Vorschlag Von der FDP eh ignoriert.

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb hardy_harzer:

Eine Freizeitklasse, eine Pendlerklasse und eine Sportlerklasse.

Finde ich auch gut.
Von der rechtlichen Umsetzung ist das etwas diffizil. Weil typprüfungspflichtige Fahrzeuge, also die "Sportlerklasse" sind eigentlich wegen EU-Homogenisierung Sache der EU. Das haben die offenbar verpennt, es gleich EU-weit einheitlich zu definieren. Aus den bisherigen homogenisierten Typen sind aber die ohne Sitz und die selbstbalanciereden ausgenommen, siehe Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Artikel 2 i,j. Das ist also auf Dauer eine Regelungslücke. In wie weit das national überhaupt geregelt werden kann, weiß ich nicht.
Die anderen EU-Länder haben jedenfalls nachgezogen und die Klasse “Light electric vehicles excluded from type-approval” (EU Nomenklatur) ausgestaltet. Da die nicht typprüfungspflichtig sind, geht das national., bzw. gehört nicht in den Bereicht des EU Typisierungssystems. In allen bisherigen Umsetzungen EU-weit werden PLEVs jedenfalls nicht als Kraftfahrzeuge angesehen, sondern rechtlich Fahrrädern gleichgestellt und erfordern keine Betriebserlaubnis, siehe meine Übersichtstabelle hier.

In Deutschland war das nicht möglich, sonst hätten die das wahrscheinlich sogar auch so gemacht, denn das ist ja naheliegend. Grund ist denke ich die MobHV, also das Segway-Gesetz. In Deutschland gelten Segways nähmlich als KFZ (mit allen Auflagen). Soweit mir bekannt ist Deutschland das einzige Land, dass das so macht, ansonsten gelten Segways nicht als KFZ. In dieser Historie, und mit der Idee, dass MobHV um die PLEV Klasse zu erweitern, ist der deutsche Alleingang einfach nur die lineare Fortsetzung dieser Geschichte. Wobei die nationale Regelung typprüfungspflichtiger Fahrzeuge, so wie das Deutschland macht, eigentlich rechtlich gar nicht zulässig ist. Ich bin gespannt, was die EU jetzt bei der Vorlage dazu sagt...

bearbeitet von Peter Ibach
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Das klingt interessant, hast du noch mehr Infos dazu, wo steht wie das geregelt ist?
Wenn die EU-Typenregel bestimmte Klassen (z.B. ohne Sitz) nicht mit abdeckt, warum sollte es rechtlich nicht zulässig sein diese national zu regeln, gerade auch weil es bei den Seqways scheinbar auch zulässig war?

 

Was passiert jetzt, wird die EU (wann auch immer) die Typenregeln auf PLEVs ausweiten und damit unsere E-Roller-Verordnung schlucken?

 

Ich glaube du solltest was du beschreibst mal beim BMVI nachfragen.

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vor 30 Minuten schrieb Falke:

Wenn die EU-Typenregel bestimmte Klassen (z.B. ohne Sitz) nicht mit abdeckt, warum sollte es rechtlich nicht zulässig sein diese national zu regeln, gerade auch weil es bei den Seqways scheinbar auch zulässig war?

Das ist rechtlich ne schwierige Frage und da gibt es wohlmöglich Interpretationspielraum.
Das Segwaygesetz ist entweder einfach eine Altlast. Eigentlich müssen alle typprüfungspflichtigen Klassen über die EU harmonisiert werden. Oder es geht diese Ausnahme, weil es nur bis 20km/h gilt. Dazu müsste man genauer reinlesen, was die EU zu ihrer eigenen Ausnahme, PLEV sind ja aus der Typisierung ausgenommen, schreibt. In obiger Verordnung steht dazu ja nichts weiter, aber vielleicht in anderen Texten, um das zu interpretieren. Dann ist auch relevant was das EU Typisierungsystem an Regeln vorschreibt. Da hab ich noch nicht so genau reingeschaut. Hat jemand Kontakt zu einem Verkehrsrechtsexperten?

bearbeitet von Peter Ibach
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vor 44 Minuten schrieb Falke:

Was passiert jetzt, wird die EU (wann auch immer) die Typenregeln auf PLEVs ausweiten und damit unsere E-Roller-Verordnung schlucken?

Soweit mir bekannt kümmert sich die EU nicht mehr um die Steh- bzw Balancier- Klasse. Damit ist eine 45km/h Klasse für sowas erstmal tot. Kann mir nicht vorstellen, dass das national jemand macht. Imho müsste man bei der EU ansetzen, wenn man das vorantreiben möchte. Würde dazu aber gern mal die Meinung eines Rechtsexperten hören. Da hierzu in der EU Verordnung nichts Definiertes ausgesagt wird, kann man es sehr unterschiedlich interpretieren.

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Update vom Tagesspiegel!

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WWW.TAGESSPIEGEL.DE

Das kann böse enden: Elektroroller sind derzeit nicht versichert. Wehe, man wird in einen Unfall verwickelt.

 

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Moin,

 

mal ganz abgesehen davon, was von Seiten des Tagesspiegels

[wo sich offenbar neuerdings die Autoren den Staffelstab weiterreichen, die verwendeten Zitate aber zu 90% aus vorherigen Artikeln stammen und beharrlich aufgebrüht werden]

geschrieben wird oder nicht...

 

Ich möchte mal dieses Verkehrszeichen erwähnen, namentlich das 'Vorschriftzeichen 240':

Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fuss-_und_Radweg.thumb.png.f10a703cbd1d484cd3508103ac469fb1.png

 

Leider war es mir nicht möglich, festzustellen, seit wann das Schild bereits existiert, aber solange ich denken kann gibt es das bereits...

 

Ich halte es deshalb für gelungen, weil es zwei Dinge symbolisch darstellt:

 

1. Fußgänger und Radfahrer teilen sich die so ausgeschilderte Verkehrsfläche

 

2. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern der stärkere Verkehrsteilnehmer [in diesem Fall der Fahrradfahrer] hat Rücksicht auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer [in diesem Fall den Fußgänger] zu nehmen. 

 

Die Rücksichtnahme muss - damit alle gut miteinander auskommen - letztlich immer gegenseitig sein.

 

Beispiel: Wenn eine ältere Dame am Rollator mit ihrem kleinen Enkelkind ne Runde dreht, während dieses Enkelkind zwei in verschiedenste Richtungen ziehende Rauhhaardackel erfolglos zu kontrollieren versucht, dann bin als sich nähernder Fahrradfahrer gut beraten SCHÖN LANGSAM zu machen. Ich möchte schließlich weder die Dackel über den Haufen fahren, noch das Kind in Panik versetzen, noch der älteren Dame einen Herzinfarkt bescheren. Deshalb mache ich mich freundlich bemerkbar und warte, bis die unübersichtliche Lage geklärt ist. Dann kann ich vorsichtig vorbeifahren, und in der Regel danke ich als Fahrradfahrer dann für's Platzmachen und die Fußgängergruppe dankt für's Warten - und alle [selbst die Dackel] sind zufrieden.

 

Jetzt mag der Tagesspiegel einwenden, dass das vielleicht in Bullerbü so funktionieren könne, Berlin aber ein ganz ein heißes Pflaster sei, wo Mord und Totschlag auf den Straßen zum guten Ton gehören, aber da könnte dann auch das Vorschriftzeichen 240 nichts dafür.

 

Meiner Erfahrung nach würde ein EKF mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit zwischen Fußgängern und Radfahrern einsortiert. Gegenüber dem Fahrrad bin ich auf eSkateboard, OneWheel usw. der schwächere Verkehrsteilnehmer, ich bin aber im Vergleich zum Fußgänger der stärkere. Da ich aber seit Jahren gewohnt bin, mit allen möglichen Arten der Fortbewegung am Verkehr teilzunehmen [z.b. auch als Autofahrer], kann man meinem Gesunden Menschenverstand zutrauen, dass ich ohne Probleme mit dieser neuen Herausforderung klarkomme. 

 

Gesunder Menschenverstand kommt in vielen Argumentationen leider deutlich zu kurz, weshalb versucht wird, gegenüber einer bedrohlich erscheinenden Zukunft mittels Verboten, Versicherungspflicht und allen möglichen Formen der Regulierung Herr der Lage zu werden. Aber letztlich begegnen sich dann doch alle Verkehrsteilnehmer früher oder später und teilen sich die zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen.

Also: Gesunder Menschenverstand, bitte!

 

Nordlicht

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vor 4 Minuten schrieb Nordlicht:

Moin,

 

mal ganz abgesehen davon, was von Seiten des Tagesspiegels

[wo sich offenbar neuerdings die Autoren den Staffelstab weiterreichen, die verwendeten Zitate aber zu 90% aus vorherigen Artikeln stammen und beharrlich aufgebrüht werden]

geschrieben wird oder nicht...

 

Ich möchte mal dieses Verkehrszeichen erwähnen, namentlich das 'Vorschriftzeichen 240':

https://www.elektro-skateboard.de/uploads/monthly_2019_03/Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fuss-_und_Radweg.png.9f7452aa570f1d1c7182f57116e1fe9b.png

 

Als ich im Januar versucht habe FUSS e.V. dieses Schild plus "EKF Frei" im offenen Brief nahe zu bringen habe ich folgende Antwort erhalten:

 

Zitat: "danke für den Entwurf. Nach erster Rücksprache mit Sehbehinderten, Senioren und innerhalb von FUSS muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Entwurf in einem zentralen Punkt abgelehnt wird: Alle anderen wollen gar keine Zulassung von E-Fahrzeugen auf Gehwegen. Das betrifft auch für Fahrräder freigegebene Gehwege sowie gemeinsame Wege, sofern beide innerorts und straßenbegleitend sind." Zitatende

 

Danach kam dann Hönicke vom Tagesspiegel 🙂

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Das sind Leute die sind nicht auf Kompromisse aus. Man sollte jetzt dem FUSS eV auch nicht zu viel beachtung schenken, da ist wohl zum Teil mehr "Ideologie" dahinter als "Problem lösen wollen". Das durch EKF der Straßenraum wieder besser genutzt werden kann, was auch wieder den Fußgängern zu gute kommt (nicht mehr jeder hat ein Auto, weniger vollgeparkte Straßen und Bürgersteige, weniger Emissionen für Fußgänger, durchschnittlich mehr Straßenquerschnitt für nicht PKW-Verkehr, usw), ist halt erst nach bischen mehr nachdenken und analysieren gegeben, aber darum gehts dann wohl nur zum Teil, sondern man muss sich ja auch über die herbeigeredeten E-Raudis aufregen. Gehört eben dazu. 

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Nochmal was zum Thema ABE. 

 

Die Verordnung für Scooter ist ja derzeit in dieser 3 monatigen Haltefrist. 

Somit sollte Ende Mai / Anfang Juni die Verordnung durch sein. 

Wann könnten denn dann die ersten Modelle legal auf die Straßen? Die ABE an sich benötigt ja dann auch nochmal 1-2 Monate. 

 

Kann sowas schon im Vorfeld erledigt werden oder müssen Scooter interessierte tatsächlich bis Juli / August warten? 

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4 hours ago, Lolo90 said:

Nochmal was zum Thema ABE. 

 

Die Verordnung für Scooter ist ja derzeit in dieser 3 monatigen Haltefrist. 

Somit sollte Ende Mai / Anfang Juni die Verordnung durch sein. 

Wann könnten denn dann die ersten Modelle legal auf die Straßen? Die ABE an sich benötigt ja dann auch nochmal 1-2 Monate. 

 

Kann sowas schon im Vorfeld erledigt werden oder müssen Scooter interessierte tatsächlich bis Juli / August warten? 

Die eigentliche Prüfung kann ja erst erfolgen, wenn die Gesetzeslage da ist. Das lässt sich zeitlich nicht abkürzen.
Ist die Frage, welche Hersteller überhaupt den Gang durch die Typprüfung gehen werden und da auch Chance auf Zulassung haben. Wahrscheinlich ja nur eine handvoll eher unattraktiver Geräte, also Metz Moover, BMW X2.

Sowas wie  Xiaomi M365 oder Segway S2, also die üblichen Sooter im Verleibetrieb, hätte bei strickter Auslegung der Bedingubgen keine Chance auf Zulassung. Da die "bauartbeding" schneller sind als 20km/h (fahren beide ca 30km/h ohne Softwaredrosselung).

Alle anderen Geräte am Markt sind sowieso nicht zulassungsfähig.

Einzige Chance sehe ich darin, diese Verordnung noch zu stoppen. Und dann zügig eine Ausnahmeverodnung zu beschließen, ohne Typprüfungspflicht. Ansonsten läuft das auf ein de facto Komplettverbot aller interessanten Geräte hinaus.
 

bearbeitet von caelus
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Soweit ich weiß will IoHawk recht schnell eine ABE. Wäre dann zumindest mal ein preislich vernünftiger Anbieter. (Wenn auch mit schwachem Akku imho) 

 

Für die Verleihfirmen sieht die Sache dann aber trotzdem nicht gut aus. 

 

Und ich hab mich vor einer Woche schon gefreut, endlich bald ein "legales" Gerät erwerben zu können. 

 

Mist :( 

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Nochmal: "Bauartbedingt" schließt eine simple elektronische Drosselung NICHT aus. Dass alle keine Chance auf Zulassung haben ist reine pessimistische Spekulation. 

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vor 2 Stunden schrieb magoo:

Nochmal: "Bauartbedingt" schließt eine simple elektronische Drosselung NICHT aus. Dass alle keine Chance auf Zulassung haben ist reine pessimistische Spekulation. 

 

Weil gerade dieses Beispiel erwähnt wurde: Den Xiaomi Roller kann man per Firmware auf 20 km/h drosseln. Nur was ist mit der geforderten DIN EN 15194:2018-11 (Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation) ??? Wie soll man das bewerkstelligen? Ich würde mir den Text zur DIN ja gerne anschauen und das prüfen, nur leider bekommt man den nur gegen Zahlung von 224€. Wenn jemand den Text haben sollte oder genaueres dazu weiß, gerne per PM.

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26 minutes ago, One said:

 Nur was ist mit der geforderten DIN EN 15194:2018-11 (Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation) ??? Wie soll man das bewerkstelligen? Ich würde mir den Text zur DIN ja gerne anschauen und das prüfen, nur leider bekommt man den nur gegen Zahlung von 224€. Wenn jemand den Text haben sollte oder genaueres dazu weiß, gerne per PM.

Das ist aus dem Teil "sonstige Sicherheitsanforderungen". In der DIN stehen zb auch die Sicherheitsanforderungen für die Batterie. 

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