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Elektroskateboards werden legal in Deutschland!


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Selten, dass ich sowas sage aber diese Änderungen für den Radverkehr sind das Sinnvollste was der Scheuer bisher geleistet hat, sind alles Maßnahmen die längst überfällig sind und bei den meisten Regeln dachte ich das wäre schon so, hier wurde ausßnahmsweise mal das Gesetz an der Realität orientiert, was man bei den eKFZ überhaupt nicht behaupten kann.

Warum diese Ungleichbehandlung zwischen Pedelecs und eKFZ, was ist mit Nebeneinanderfahren, Anhängerbetrieb, 20 vs. 25km/h Versicherung etc.

 

Der Witz ist auch, Radfahren dürfen von Kraftfahrzeugen (also auch den E-Rollern) nur mit 1,5m Abstand überholt werden.
Jetz sind die E-Roller aber die langsameren auf dem Radweg, wenn diese von Radfahrern überholt werden gibt es keinen Mindestabstand, lol

bearbeitet von Falke
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Was bedeutet das jetzt für die ganzen Leute, die mit Xiaomi-Scootern unterwegs sind? Zahlen die 70 Euro Bußgeld oder bleiben sie Straftäter, weil ihre Roller nicht als Elektrokleinstfahrzeuge gelten?

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Neben Verordnungen für den Radverkehr plant das BMVI auch Änderungen in der StVO bis/für 2020.
Im Gegensatz zu Verordnungen ist das aufwändiger aber manchmal eben notwendig.

In wie weit können wir hier oder der Verband Electric Empire darauf einflussnehmen, dass damit auch die Gleichbehandlung von Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern/Pedelecs erfolgt sowie in anderen EU-Ländern wie z.B. Österreich auch, dass Elektrokleinstfahrzeuge bis 25km/h nicht mehr als Kraftfahrzeug gelten sondern die gleichen Regeln wie für Fahrräder?

Der Grund ist wie bereits beschrieben: Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge teilen sich den gleichen Verkehrsraum aber es gelten völlig unterschiedliche Regeln, das macht überhaupt keinen Sinn und ist fern der Realität.

Ich überlege alle diese sinnlosen Unterschiede zusammenzutragen und dann das BMVI mal anzufragen.
 

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Am 3.6.2019 um 07:36 schrieb visnu777:

Nur nochmal zur Erinnerung 😉

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hat das Imperium hier etwas geplant? Ich habe wie gesagt schon ein Ticket und würde mich freuen nicht der einzige zu sein 😄

Argh, ich ärgere mich :( Habe verpennt und schaffe es jetzt nicht mehr auf den Tag der Verkehrssicherheit beim BASt, Ticket verfällt und das neue Board hätte ich auch nicht gestern fertigmachen müssen... Ich wünsche allen die vor Ort sein werden viel Erfolg.

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1 hour ago, visnu777 said:

Argh, ich ärgere mich Habe verpennt und schaffe es jetzt nicht mehr auf den Tag der Verkehrssicherheit beim BASt, Ticket verfällt und das neue Board hätte ich auch nicht gestern fertigmachen müssen... Ich wünsche allen die vor Ort sein werden viel Erfolg.

Dabei hast du dich doch mit dem Grünstern so beeilt☹️ 

Trotzdem allen viel Spaß dort😎

bearbeitet von Renchtaler
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1 hour ago, visnu777 said:

Ja, ich sag ja, voll ärgerlich aber manchmal ist es halt so Es war ein Wunder, dass das Deck überhaupt noch knapp aber pünktlich da war...

Das Board sieht trotzdem toll aus😍

bearbeitet von Renchtaler
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vor 20 Stunden schrieb Renchtaler:

Hier die PDF

 

Heisst... mit Lenkstange und erteilten Einzelbetriebserlaubnis kann ich mein 500W, 20 km/h Skateboard legal fahren ?

Warum plädiern die alle so sehr auf Lenkstangen ? Ich fühl mich ohne bedeuten sicherer....

 

*Darüber nachdenk eine dranzumontieren, aber regulär zu fahren*... sieht halt bescheuert aus...

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"... und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, ..."

Ich als gesetzestreuer Bürger lese diese Bedingung und verstehe es so, dass mein Backfire G2T mit 2 Fahrtmodi diese auch erfüllt. Denn eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist tatsächlich bei 20 km/h im Eco Modus (eindeutig am Display ablesbar), die andere ist höher aber die darf ich halt nicht benutzen. Ich muss das so verstehen, weil es bis jetzt keine eKFV die nur max 20 km/h fahren, gibt. (Oder sind welche jetzt schon verfügbar? Aber das ist vll auch gar nicht wichtig)

"2. eine Lenk- oder Haltestange [...] von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz"

Dann klebe ich noch ein Holz-Gliedermaßstab an mein Skateboard und schon habe ich eine (einklappbare) Haltestange. Boom, ich gelte als eKFV. Straftat adé, Ordnungswidrigkeit 1 und 2 ich komme ^^

(wobei meine Motoren bei 2x 350W sind... Hat da jemand Ideen?)

bearbeitet von Karl Franz Smith
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30 minutes ago, Karl Franz Smith said:

"... und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, ..."

Ich als gesetzestreuer Bürger lese diese Bedingung und verstehe es so, dass mein Backfire G2T mit 2 Fahrtmodi diese auch erfüllt. Denn eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist tatsächlich bei 20 km/h im Eco Modus (eindeutig am Display ablesbar), die andere ist höher aber die darf ich halt nicht benutzen. Ich muss das so verstehen, weil es bis jetzt keine eKFV die nur max 20 km/h fahren, gibt. (Oder sind welche jetzt schon verfügbar? Aber das ist vll auch gar nicht wichtig)

"2. eine Lenk- oder Haltestange [...] von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz"

Dann klebe ich noch ein Holz-Gliedermaßstab an mein Skateboard und schon habe ich eine (einklappbare) Haltestange. Boom, ich gelte als eKFV. Straftat adé, Ordnungswidrigkeit 1 und 2 ich komme ^^

(wobei meine Motoren bei 2x 350W sind... Hat da jemand Ideen?)

bauartbedingt heißt eben nicht Softwarebedingt. Wo sind deine Bremsen? ...

Das wird nix ... Die EKFV hat nichts mit EBoards zu tun. Ändert rein garnichts.

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Jeder Blaue der ein bissel bei Verstand und nicht komplett Blind ist sieht doch das es kein Scooter sondern ein Board ist und der wird sich da auch auf keine Diskussion mit einem einlassen. Er schreibt ne Strafanzeige und den Rest mußt du dann halt per Klage beim Gericht einreichen aber ob da was bei raus kommt außer das man noch mehr Geld verliert glaube ich eher nicht.

bearbeitet von Rumpeldipumpel
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Auf tagesschau.de gibt es ein fettes FAQ zu der neuen Verordnung:

 

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WWW.TAGESSCHAU.DE

Die Zulassung von E-Scootern in Deutschland soll heute in Kraft treten. Losrollen können die kleinen Gefährte wohl frühestens im Juli. Für die E-Scooter gelten bestimmte Regeln. Wie sehen die aus und wer überprüft...

 

 

Wenn es den Xiaomi mit ABE gibt hole ich mir den. 

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vor 20 Stunden schrieb magoo:

bauartbedingt heißt eben nicht Softwarebedingt. Wo sind deine Bremsen? ...

Das wird nix ... Die EKFV hat nichts mit EBoards zu tun. Ändert rein garnichts.

In der Verordnung steht beim Anwendungsbereich (also der Definition was ein eKFV ist) nichts von Bremsen und nichts von eScootern. Man arbeitet die Bedingungen ab, eine nach der anderen. Jetzt vergiss alles was du vorher gelesen hast und lese den Text einfach durch. Drei von denen erfüllen wir sofort (Gewicht, Maße und Fahrzeug ohne Sitz).

Die "Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" ist hier Definiert:

WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE

Wenn wir mein Board weglassen, dann würde die Evolve Fernbedieunung auf jeden Fall in die Definition der bauartbed. Höhstgesch. passen. Denn diese wurde "vom Hersteller konstruktiv [...] infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen" verändert. Ob das Software oder Hardware ist, spielt keine Rolle (ist im Gesetz nicht definiert).

Wie im Gesetz ein Haltestange definiert ist, muss man noch rausfinden. Wenn eine Haltestange einmal einklappbar sein kann (so wie sie bei allen Scootern ist), kann sie auch zweimal einklappbar sein (oder dreimal usw.)? Wenn ich mit eingeklappter Haltestange ein eScooter fahre, fahre ich dann kein eKFV mehr, sondern ein Auto...? Ich kann mir vorstellen das, dass dann eine Ordnungswidrigkeit für freihändigs Fahren ist.

Und die Leistung der Mototren kann man ebenfalls veränden. Zum Beispiel beschränke ich den Strom in meinem smartBMS auf ca.13A und wenn man im Streitfall die tatsächliche Leistung messen würde (30 min lang volle power), würde man bei ~500W rauskommen. 

 

Ich weiß, dass das alles weit hergeholt ist, aber Gesetzestexte sind nunmal dumm. Ich bin kein Anwalt, wenn aber falsche Bedinungen erfüllt werden, fallen wir in dumme Klassen. Deswegen gelten el. Skateboards als Autos...

Das Gesetz ist jetzt draußen und noch frisch. Da kann man doch diese Lücken (falls es welche sind) auch mal ausnutzen.

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14 minutes ago, Karl Franz Smith said:

In der Verordnung steht beim Anwendungsbereich (also der Definition was ein eKFV ist) nichts von Bremsen und nichts von eScootern.

Ich habe den Text gelesen. Solltest du auch mal machen 😉

 

§ 4
Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die
1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
(2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen
vermag.

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vor 25 Minuten schrieb magoo:

Ich habe den Text gelesen. Solltest du auch mal machen 😉

 

§ 4
Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die
1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
(2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen
vermag.

Tut mir leid, ich hätte schreiben sollen: Lies es dir nochmal durch und versuche es zu verstehen...

Alles was nach §2 kommt, bezieht sich auf die ABE, diese interessiert keine Sau, weil diese für uns nicht erreichbar ist. Das bestreite ich auch nicht. Das fahren ohne ABE wird aber nur mit einem Bußgeld von 70€ geahndet. Wenn man die Bedingungen von § 1 erfüllt, gilt man als ein eKF und nur das will ich erreichen. 

bearbeitet von Karl Franz Smith
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19 minutes ago, Karl Franz Smith said:

Tut mir leid, ich hätte schreiben sollen: Lies es dir nochmal durch und versuche es zu verstehen...

Alles was nach §2 kommt, bezieht sich auf die ABE, diese interessiert keine Sau, weil diese für uns nicht erreichbar ist. Das bestreite ich auch nicht. Das fahren ohne ABE wird aber nur mit einem Bußgeld von 70€ geahndet. Wenn man die Bedingungen von § 1 erfüllt, gilt man als ein eKF und nur das will ich erreichen. 

Dadurch bekommst du aber immer noch keine Versicherung. Fahren ohne Zulassung ist auch 70Euro plus 1 Punkt. Dann hast du dein Board verstümmelt und verschandelt dafür, dass du mit Glück, falls Polizei und/oder Richter das auch so sehen, keinen Punkt in Flensburg bekommst. Wenn du meinst dass das irgendwas ändert, oder sich lohnt ... Viel Spaß dabei!

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vor 2 Minuten schrieb magoo:

Dadurch bekommst du aber immer noch keine Versicherung. Fahren ohne Zulassung ist auch 70Euro plus 1 Punkt. Dann hast du dein Board verstümmelt und verschandelt dafür, dass du mit Glück, falls Polizei und/oder Richter das auch so sehen, keinen Punkt in Flensburg bekommst. Wenn du meinst dass das irgendwas ändert, oder sich lohnt ... Viel Spaß dabei! 

OK negative Nancy. Wenn ich sage die ABE ist mir egal, dann ist mir die Versicherung auch egal, weil beide für uns nicht geschrieben sind. Was ist die alternative? Du kannst dir gerne den BMW eScooter kaufen. Ich und viele andere werden weiter illegal unterwegs sein. An diese möchte ich mich wenden, denn seit gestern haben wir die Chance auf Schadensbegrenzung.

In den letzten 1,5 Jahren wurde ich nur einmal von einem Polizisten angehalten. Dieser sagte mir: "Bitte absteigen, wir wissen Bescheid." Ich habe ihn angelächelt, nahm mein Board von der Straße in die Hand und lief auf dem Gehweg weiter. Ich weiß man kann nicht mit jedem Polizist diskutieren aber mit einem Staatsanwalt schon. Vor jeder Verhandlung hat man die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Wenn diese ordentlich Begründet ist (vll mit Hilfe von diesem Forum), kann man einer Strafanzeige entgehen. Dh im Idealfall kommt es gar nicht vors Gericht. Aber nur wenn man auch in die Kategorie eKF fällt.

 

Vielleicht wird die Ausnahmeverordnung kommen und das alles wird irrelevant. Vielleicht ist aber dieser Text so geschrieben, dass auch eBoards darunter fallen können, weil die Ausnahmeverordnung nicht mehr kommen wird...

Hat inzwischen jemand was davon gehört, es hätte ja gleichzeitig kommen müssen.

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negative Nanca ... goldig. Aber vlt  netter aus gedrückt, als mit Reichsbedenkenträger (RBT) 🙂

 

Aber egal, was Du machst und wie "kreativ" Deine Gedanken sind ... wichtig ist, sich nicht klein kriegen zu lassen, das Risiko überschaubar zu halten und das Board auch zu nutzen wo es nur geht!

vor 14 Minuten schrieb Karl Franz Smith:

..

Hat inzwischen jemand was davon gehört, es hätte ja gleichzeitig kommen müssen.

 

Nein, hätte sie nicht, sie war für etwas später geplant und wird nun, angesichts des unerwarteten Medienrummels, etwas mehr später kommen, wie der parlamentarische Staatssekretär aus dem BMVI im kleinen Kreis schon verlauten ließ. Und was sind schon ein paar Monate mehr, angesichts des Zeitraums seit der unseeligen BaSt-Studie? Um es mal mit Monthy Python zu sagen: "noooothin'"

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38 minutes ago, Karl Franz Smith said:

OK negative Nancy. Wenn ich sage die ABE ist mir egal, dann ist mir die Versicherung auch egal, weil beide für uns nicht geschrieben sind. Was ist die alternative? Du kannst dir gerne den BMW eScooter kaufen. Ich und viele andere werden weiter illegal unterwegs sein. An diese möchte ich mich wenden, denn seit gestern haben wir die Chance auf Schadensbegrenzung.

In den letzten 1,5 Jahren wurde ich nur einmal von einem Polizisten angehalten. Dieser sagte mir: "Bitte absteigen, wir wissen Bescheid." Ich habe ihn angelächelt, nahm mein Board von der Straße in die Hand und lief auf dem Gehweg weiter. Ich weiß man kann nicht mit jedem Polizist diskutieren aber mit einem Staatsanwalt schon. Vor jeder Verhandlung hat man die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Wenn diese ordentlich Begründet ist (vll mit Hilfe von diesem Forum), kann man einer Strafanzeige entgehen. Dh im Idealfall kommt es gar nicht vors Gericht. Aber nur wenn man auch in die Kategorie eKF fällt.

 

Vielleicht wird die Ausnahmeverordnung kommen und das alles wird irrelevant. Vielleicht ist aber dieser Text so geschrieben, dass auch eBoards darunter fallen können, weil die Ausnahmeverordnung nicht mehr kommen wird...

Hat inzwischen jemand was davon gehört, es hätte ja gleichzeitig kommen müssen.

Das ist nicht negativ, sondern realistisch. Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. Wenn du dir eine Stangenatrappe an dein Board schrauben kannst deine Leistung begrenzen usw. und das dann positiv siehst ... Herzlichen Glückwunsch! ... Ich bin auf EUC mit ner Mopedversicherung umgestiegen. Ist für mich die beste Lösung. 

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vor 10 Minuten schrieb magoo:

Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. 

 

Da hättest Du Dich hier schon wesentlich früher schlaumachen können ... dumm stellen habe ich bereits vor laaanger Zeit als wichtigsten Tipp gepostet, damit Dir der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit erspart bleiben

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vor 5 Minuten schrieb magoo:

Das ist nicht negativ, sondern realistisch. Die Sache mit dem Staatsanwalt habe ich schon durch. Bei mir wurde das "gut informiert sein" und "alles probiert haben" einfach als Vorsatz gewertet. War ziemlich teuer. Wenn du dir eine Stangenatrappe an dein Board schrauben kannst deine Leistung begrenzen usw. und das dann positiv siehst ... Herzlichen Glückwunsch! ... Ich bin auf EUC mit ner Mopedversicherung umgestiegen. Ist für mich die beste Lösung. 

Da ich nur in dem Forum bin, weiß ich nicht wie es bei EUCs aussieht. Kann man das wirlich so machen? Die EUCs machen bestimmt auch spaß, würde wirklich gerne mal eines ausprobieren.

Oder ist das so eine Versicherung bei der du, wenn es zur Kontrolle kommt, noch dazu Versicherungsbetrug begehst (weil keine ABE und es nichtmal in die Definition eines Mopeds fällt) und an sonsten ebenfalls gleich bestraft wirst wie vorher. Wenn du das positiv siehts ... Herlichen Glückwunsch!

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9 minutes ago, Karl Franz Smith said:

Da ich nur in dem Forum bin, weiß ich nicht wie es bei EUCs aussieht. Kann man das wirlich so machen? Die EUCs machen bestimmt auch spaß, würde wirklich gerne mal eines ausprobieren.

Oder ist das so eine Versicherung bei der du, wenn es zur Kontrolle kommt, noch dazu Versicherungsbetrug begehst (weil keine ABE und es nichtmal in die Definition eines Mopeds fällt) und an sonsten ebenfalls gleich bestraft wirst wie vorher. Wenn du das positiv siehts ... Herlichen Glückwunsch!

Das ist auch nur eine Grauzone. Aber ich betrüge die Versicherung ja nicht. Die müssen ja theoretisch sogar jedes KFZ versichern, ob mit oder ohne Zulassung/ABE. Die meisten kommen damit durch, gab aber auch schon Fälle bei denen die Versicherung nicht anerkannt wurde. Versicherungsbetrug hat hiermit nichts zu tun. Wegen der fehlenden Zulassung hatte sich in meinem Fall niemand beschwert. Es ging nur um Versicherungsschutz. Der ist erstmal gegeben, wobei die Versicherung im Schadensfall zahlt, aber sich wegen fehlender Zulassung das Geld zumindest teilweise zurückholen kann.

 

Also abgesichert bin ich damit auch nicht 100%, aber habe das Risiko für mich etwas minimiert. Das sehe ich wie gesagt realistisch. Positiv ist an der Rechtslage in Deutschland erstmal fast nichts.

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